Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 16.08.2004

Eing. Dat. 08.07.2004

 

Nr. 710

 

Dez.: II (Amt 60)

 

 

 

 

Sanierung des Türkischen Tempels im Schlosspark Rumpenheim;

hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel

Magistratsvorlage Nr. 226/04 vom 07.07.2004, DS I (A) 710

 

 

 

 

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Zur Sanierung des Türkischen Tempels im Schlosspark Rumpenheim werden zusätzlich 20.707,32 € zu Lasten der Haushaltsstelle 58000.96050 “Gärtnerische Gestaltung Schlosspark Rumpenheim“ bereitgestellt.

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich damit von 89.731,72 € auf nunmehr 110.439,04 € (gem. vom Revisionsamt geprüfter Kostenberechnung).

 

2.         Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Vermögenshaushaltes.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Der Magistrat hat mit Beschluss vom 15.08.2001 (Vorlage Nr. 292/01)der Sanierung des Türkischen Tempels im Schlosspark Rumpenheim mit einem Kostenaufwand in Höhe von 89.731 72 € (175.500,-- DM) zu Lasten der Haushaltsstelle 58000.96050 “Gärtnerische Gestaltung Schlosspark Rumpenheim“ zugestimmt.

Auf Grundlage dieses Beschlusses wurden die Arbeiten nach Gewerken gesondert ausgeschrieben und beauftragt.

 

Während der Durchführung der Sanierungsarbeiten hat sich gezeigt, dass bei den Gewerken Zimmerarbeiten, Blechnerarbeiten und Malerarbeiten die seinerzeit geschätzten Mengenansätze sowie die geschätzten Einheitspreise nicht auskömmlich waren.

Dies ist wie folgt zu erklären:

 

  • Zimmerarbeiten: Beim Abbau der Dacheindeckung wurde sichtbar, dass Holzteile der tragenden Konstruktion angefault waren und im Zuge der Sanierungsarbeiten erneuert werden mussten.

 

  • Malerarbeiten: Für das Abschleifen mehrerer Farbschichten von der Holzkonstruktion als Vorleistung für die Maler- und Lackiererarbeiten und den Anstrich der Holz- und Zinkblechteile waren ursprünglich zu geringe Kosten und Massen geschätzt worden.

 

  • Blechnerarbeiten: Höherer Angebotspreis für die Einzelanfertigung der Schabracken und Schmuckteile für den Traufabschluss der oberen und unteren Dachfläche als seinerzeit geschätzt.

 

  • Architektenleistungen: Bedingt durch die Erhöhung der anrechenbaren Herstellungskosten des Objekts erhöht sich somit auch das Honorar für Architektenleistungen entsprechend nach Honorartafel § 16 HOAI.

 

 

Dies hat zur Folge, dass der beschlossene Kostenrahmen um insgesamt 20.707,32 € (40.500,-- DM) überschritten wird.

Die Maßnahme wurde daraufhin erneut vom Revisionsamt geprüft.

Da die Maßnahme aufgrund der nunmehr entstehenden Gesamtkosten in Höhe von 110.439,04 € (216.000,-- DM) in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenver-sammlung fällt, wird um entsprechende Zustimmung gebeten.

Die geprüfte Kostenberechnung liegt im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.