Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

 

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.08.2004

Eing. Dat. 19.08.2004

 

Nr. 714

 

Dez.: II (Amt 60)




Goetheschule
Fenster- u. Fassadensanierung
hier: Projektbeschluss
Magistratsvorlage Nr. 267/04 vom 18.08.2004, DS I (A) 714

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Fenster- u. Fassadensanierung der Goetheschule, nach der von der EEG in
        Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
        Kostenberechnung, abschließend mit 360.000,-- € einschließlich Planungskosten,
        wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 21000.94150
        "Goetheschule, Fenster- u. Fassadensanierung" wie folgt bereitgestellt:

           
Haushaltsausgabereste:          50.000,-- €
        Haushaltsplan 2004:              280.000,-- €
        Haushaltsplan 2005:                30.000,-- €
 
          
Gesamt:                                  360.000,-- €

3.     Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
        des Vermögenshaushaltes.

 

Begründung:

 

Die Fenster in der Goetheschule sind insgesamt in einem abgewitterten und sanierungsbedürftigen Zustand. Die Fenster im 4. Obergeschoss, im Treppenhaus sowie im Kellerbereich sind bereits so stark geschädigt, dass ein Austausch der rd. 70 Fenster unumgänglich ist.

 

Die übrigen Fenster (rd. 160) benötigen einen Renovierungsanstrich incl. diverser Reparaturen und Nachjustierungen, da ansonsten, je nach Zustand, in Kürze ein Komplettaustausch erforderlich werden würde.

 

Daneben sind die Entrostung und der Anstrich bzw. die Erneuerung von Fenstergittern im Keller- und Dachgeschoss erforderlich.

 

Weiterhin zeigt die Putzfassade an diversen Stellen Feuchteschäden. In diesen Bereichen ist auch bereits Putz abgefallen, was bedingt, die gesamte Fassade auf Hohlstellen zu überprüfen, auszubessern und anschließend einen Sanierungsanstrich aufzubringen.

 

Da für den Anstrich bzw. die Erneuerungsarbeiten im Fensterbereich ein Stahlrohrrahmengerüst benötigt wird, ist es sinnvoll, die Sanierung der Fassade gleichzeitig mit der Fenstersanierung vorzunehmen, um die bei zeitlich getrennter Ausführung zusätzlich erforderlichen Gerüstkosten von rd. 50.000,- € einzusparen.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die Maßnahme wurde von der EEG und in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 360.000,-- € abschließt.

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie ei­ne detaillierte Kostenberechnung und Folgekostenberechnung zur Einsicht­nahme aus.