Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.09.2004

Eing. Dat. 09.09.2004

 

Nr. 719

 

Dez.:I (Klinikum Offenbach)

 

 

Neubau des Parkhauses Klinikum Offenbach (Grundsatzbeschluss)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 282/04 vom 08.09.2004, DS I (A) 719

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Das bestehende Parkhaus am Klinikum Offenbach wird abgerissen.

2. Auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei soll ein Ersatzneubau mit mindestens
    600 Stellplätzen entstehen.

3. Die Betriebsleitung wird beauftragt, eine Investorenausschreibung für die
    Errichtung und den Betrieb des neuen Parkhauses durch die EEG durchführen
    zu lassen und die EEG mit der Erbringung der Vorplanungsleistungen zu
    beauftragen.

4. Nach erfolgter Übertragung des notwendigen Grundstücks aus dem Eigentum der
    Stadt Offenbach an das Klinikum wird der Übertragung des Grundstückes für das 
    neu zu errichtende Parkhaus in Erbpacht an einen Investor dem Grunde nach
    zugestimmt.

5. Der Abriß des bestehenden und die Errichtung eines neuen Parkhauses erfolgen
    erst, nachdem die Kofinanzierung des Neubauprojektes „Klinikum Offenbach“
    durch das Land Hessen mit hoher Wahrscheinlichkeit sichergestellt ist


Begründung:

 

Das derzeitige Parkhaus des Klinikums befindet sich auf dem für den Neubau des Klinikums vorgesehenen Gelände. Um das Baufeld frei zu machen, ist ein Abriss des Parkhauses im Frühjahr 2005 unumgänglich. Derzeit umfasst das Parkhaus 435 Stellplätze, die durch die Mitarbeiter des Klinikums genutzt werden. Ein ersatzloser Abriss hätte zur Folge, dass die umliegenden Straßen noch stärker als bisher frequentiert würden, was massive Beschwerden der Anwohner befürchten ließe.

Ebenfalls auf dem Baufeld befindet sich der Besucherparkplatz des Klinikums mit 55

Stellplätzen.

Um zukünftig über ausreichenden Parkraum zu verfügen, ist ein Ersatzneubau des

Parkhauses am Standort Sprendlinger Landstraße mit mind. 600 Stellplätzen vorgesehen. Dieser Standort bietet den Vorteil, dass die Zufahrt nicht durch reines Wohngebiet erfolgt. Da der Ersatzbau des Parkhauses nicht in der Neubaumaß-nahme des Klinikums enthalten ist, ist eine gesonderte Finanzierung erforderlich. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf ca. 5 Mio. €. Bedingt durch die derzeitige Finanzlage des Klinikums Offenbach wird empfohlen, die Baumaßnahme sowie den Betrieb durch einen Investor durchführen zu lassen. Bei einer Investorenaus-schreibung ist die VOB/A § 32, Baukonzessionen, anzuwenden.

In einem Baukonzessionsvertrag erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer (Baukonzessionär) den Auftrag zur Erstellung einer baulichen Anlage. Der Auftrag-nehmer erhält statt einer Vergütung das Recht, die bauliche Anlage zu nutzen, ggf. zuzüglich zur Zahlung eines Preises, neben dem Erbpachtzins.

 

Bei der Ausschreibung des Parkhauses als Investorenausschreibung mit Baukon­zessionsvertrag wird das Grundstück in Erbpacht vergeben. Hierzu ist es erforderlich, das Gelände des neuen Parkhauses auszuparzellieren. Der Investor wird im Erbbau- rechtsvertrag verpflichtet, auf dem Grundstück ein Parkhaus auf der Grundlage eines Vorentwurfs in Verbindung mit einer Bauvoranfrage sowie einer Leistungsbe-schreibung mit Leistungsprogramm zu errichten, in Dach und Fach instand zu halten und zu betreiben. Das Klinikum zahlt eine Miete für die Bediensteten-Stellplätze und legt diese ganz oder teilweise auf die Bediensteten um. Mit den Einnahmen aus den Bediensteten-Parkplätzen und den Besucherparkplätzen refinanziert der Investor seine Investition sowie die anfallenden Bewirtschaftungskosten und erwirtschaftet eine angemessene Rendite. Mit der Durchführung dieses Vergabeverfahrens sollte die EEG beauftragt werden. Auch bei der Erstellung des Parkhauses durch einen Investor sind Planungsvorleistungen notwendig. Mit diesen Planungsvorleistungen soll ebenfalls die EEG beauftragt werden.

Die Betriebskommission hat der Vorlage in der Sitzung am 25.08.2004 einstimmig zugestimmt.