Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.09.2004
Eing. Dat. 09.09.2004
Nr. 720
Dez.:II (Amt 60)
S-Bahn Rhein-Main, Rodgaustrecken
Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge
1. (BÜ) Seligenstädter Straße
2. (BÜ) Wingertstraße
3. (BÜ) Würzburger Straße
4. (BÜ) Dietesheimer Straße
hier: Umverteilung von städtischen Haushaltsmitteln
Antrag Magistratsvorlage Nr. 290/04 vom 08.09.2004, DS I (A) 720
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Für die Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges Seligenstädter Straße
entstehen zusätzlich Mehrkosten für den städtischen Anteil in Höhe von
453.219,-- € (2004 = 339.914,-- € / 2005 = 113.305,-- €) zu Lasten der
Haushaltsstelle 82010.96030 „Bahnübergang Seligenstädter Straße".
Die Finanzierung dieser Mehrkosten ist wie folgt vorgesehen:
a) Einnahmen gem. § 13 EKrG in Höhe von 197.892,-- €
(2004 = 148.419,-- € / 2005 = 49.473,-- €) -Hh.-St. 82010.36020-
b) Zuwendungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
in Höhe von 153.995,-- €
(2004 = 115.496,-- € / 2005 = 38.499,-- €) -Hh.-St. 82010.36110-
c) Zuwendungen aus dem Finanzausgleichgesetz (FAG) in Höhe von 30.799,-- €
(2004 = 23.099,-- € / 2005 = 7.700,-- €) -Hh.-St. 82010.36120-
d) Somit verbleibender städt. Anteil in Höhe von 70.533,-- €
(2004 = 52.900,-- € / 2005 = 17.633,-- €)
2. Für den Bau der Rad- und Fußwegunterführung Wingertstraße entstehen
zusätzlich Mehrkosten in Höhe von 164.414,--€
(2004 = 123.310,-- € / 2005 = 41.104,-- €)
zu Lasten der Haushaltsstelle 82010.96050 „Rad- und Fußwegunterführung
Wingertstraße".
Die Finanzierung dieser Mehrkosten ist wie folgt vorgesehen:
a) Zuwendungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz(GVFG)
in Höhe von 133.573,-€
(2004 = 100.179,-- € / 2005 = 33.394,- €) -Hh.-St. 82010.36150-
b) Somit verbleibender städt. Anteil in Höhe von 30.841,-- €
(2004 = 23.131,- € / 2005 = 7.710,- €)
3. Für die Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges Würzburger Straße
entstehen zusätzlich Mehrkosten für den städtischen Anteil
in Höhe von 31.283,-- €
(2004 = 23.462,-- € / 2005 = 7.821,-- €)
zu Lasten der Haushaltsstelle 82010.96070 „Bahnübergang Würzburger Straße".
Die Finanzierung dieser Mehrkosten ist wie folgt vorgesehen:
a) Einnahmen gem. § 13 EKrG
in Höhe von 20.578,-- €
(2004 = 15.433,-- € / 2005 = 5.145,-- €) -Hh.-St. 82010.36040-
b) Zuwendungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
in Höhe von 4.279,-- € (2004 = 3.210,-- € / 2005 = 1.069,-- €)
-Hh.-St. 82010.36180-
c) Zuwendungen aus dem Finanzausgleichgesetz (FAG) in Höhe von 856,-- €
(2004 = 642,-- € / 2005 = 214,- €) -Hh.-St. 82010.36190-
d) Somit verbleibender städt. Anteil in Höhe von 5.570,--€
(2004 = 4.177,-- € / 2005 = 1.393,-- €)
Es ergeben sich aus Punkt 1-3 Gesamtmehrkosten in Höhe von 648.916,-€.
4. Im Zuge der Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges Dietesheimer
Straße werden durch Minderausgaben bei den städtischen Baukosten in Höhe von
648.916,--€ (2004 = 486.686,-- € / 2005 = 162.230,-- €) bei der Haushaltsstelle
82010.96040 "Bahnübergang Dietesheimer Straße" die Mehrkosten unter Punkt 1
bis 3 ausgeglichen.
Die für den Reduzierungsbetrag vorgesehenen Einnahmen sind deshalb wie folgt
zu reduzieren:
a) Einnahmen gem. § 13 EKrG um -163.852,--€
(2004 = -163.852,-- € / 2005 = 0 €)
Hh.-St. 82010.36030-
b) Zuwendungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
um - 354.379,-- €
(2004 = -218.885,-- € / 2005 = -135.494,-- €)
-Hh.-St. 82010.36130-
c )Zuwendungen aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) um - 23.741 ,--€
(2004 = -23.741,-- € / 2005 = 0 €) -Hh.-St. 82010.36140-
Die reduzierten Einnahmebeträge wurden in gleicher Höhe bei den Einnahme-
haushaltsstellen unter Punkt 1 bis 3 wieder eingestellt.
5. Die notwendigen Umsetzungen sind im Nachtragshaushaltsplan 2004 und im
Haushaltsplan 2005 vorzusehen.
Im Haushaltsplan ist die gegenseitige Deckung von Mehr- und Minderkosten der
S-Bahn bezogenen Haushaltsmittel gegeben.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschlüssen vom 30.01.1997 DS l (A) 1081, DS l (A) 1082, DS l (A) 1083 und mit Beschluss vom 09.07.1998 DS l (A) 329 der Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge Seligenstädter Straße, Dietesheimer Straße und Würzburger Straße sowie dem Bau der Rad- und Fußwegunterführung in Höhe der Wingertstraße, mit einem städtischen Anteil in Höhe von insgesamt 13.337.202,11 € zu Lasten der im Tenor unter
1. - 4. genannten Haushaltstellen, zugestimmt.
Die Mehrkosten sind entstanden, sowohl für Bau- wie auch für Ingenieurleistungen
(Bauüberwachung und Projektsteuerung) verursacht durch notwendige Veränderungen der Bauausführungen sowie der Verlängerung der Bauzeiten bei der Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge Seligenstädter Straße und Würzburger Straße sowie dem Erstellen einer Rad- und Fußwegunterführung in Höhe der Wingertstraße.
Die Maßnahmen, die zu den Mehrkosten führten, stellen sich wie folgt dar:
• Aufgrund des anstehenden Grundwassers war während der Bauzeit eine
Grundwasserabsenkung erforderlich. Daher erfolgte die Herstellung des
Verbaus als überschnittene Bohrpfahlwand. Durch die Verwendung der
Bohrpfähle musste eine kraftschlüssige Ausgleichsschicht zwischen den
Pfählen und der Bauwerkswand erstellt werden. Diese wurde mittels
Spritzbetonverfahren aufgebracht.
Aufgrund der entgegen dem Bodengutachten aus 1991/92 örtlich vorgefundenen
Bodenverhältnisse entstanden Mehrleistungen bei der Ankerherstellung sowie der
Erreichung der erforderlichen Bodenpressungen (Bodenverbesserungen).
Die statische Berechnung der konkreten Ausführung durch die ARGE im Zuge der
Bauausführung ergab weiterhin Änderungen hinsichtlich der Fugenbänder
(wasserdichter Trog) sowie eines zusätzlichen Aufbetons mit Abdichtung gegen
Aufschwimmen der Grundwasser-Wanne.
• Die Mehrkosten durch die Verarbeitung des schallabsorbierenden
Mauerwerks (Schallschlucksteine) in den Straßentrogbereichen gegenüber
den vom Bundesministerium maximal finanzierbaren Fliesenverkleidungen
wurden durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) beauftragt. Die daher nicht
kreuzungsbedingten Kosten werden der Stadt durch die DB AG im Rahmen
der Schlussrechnungen der Kreuzungsmaßnahmen, die von der DB AG aufgestellt
werden, in Rechnung gestellt.
• Veränderungen erfolgten bei der Ausführung der Leistungen in den Bereichen
Geländer (Fußplatten), Fliesen (Bewegungsfugen), Hebeanlagen
(Materialwechsel/Gitterroste), etc.
• Durch Verzögerungen im Bauablauf der Strecke (Verschiebung der signal
technischen Bauphasen) musste zur Aufrechterhaltung des Fertigstellungs
termins die Herstellung der Rampenbauwerke mit zusätzlichem Gleislängs-
verbau zur Sicherung der beiden Betriebsgleise erstellt werden. Hierbei kam
es zu zusätzlichen Erdarbeiten.
• Durch die Schließung der Deponie Grix zum 31.12.2001 entstanden für die
Entsorgung der auf der Baustelle anfallenden Bodenmassen zusätzliche
Kosten.
• Durch die Änderungen im Bauablauf kam es auch zu zeitlichen
Auswirkungen, die Mehrkosten verursachten.
Die ARGE OF-Bieber hat dafür Mehraufwendungen aus den Änderungen der
Bauabläufe angemeldet. Die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen betreffen
die vier Baumaßnahmen.
• Durch die Verlängerung der Bauzeit sind auch zusätzliche Verwaltungskosten für die
örtliche Bauüberwachung und Projektsteuerung entstanden.
Es ergeben sich nachfolgend aufgeführte finanzielle Auswirkungen der bestehenden
Projektbeschlüsse:
1. Bahnübergang (BÜ) Seliqenstädter Straße
Projektbeschluss Nr.: DS l (A) 1081 vom 30.01.1997 6.140.615,50 Euro
Mehrkosten 453.219.00 Euro
neue Projektkosten 6.593.834,50 Euro
2. Rad- und Fußwegunterführunq (RFU) Wingertstraße
Projektbeschluss Nr.: DS l (A) 329 vom 09.07.1998 1.771.115,07 Euro
Mehrkosten 164.414.00 Euro
neue Projektkosten 1.935.529,07 Euro
3. Bahnübergang (BÜ) Würzburger Straße
Projektbeschluss Nr.: DS l (A) 1083 vom 30.01.1997 496.617,81 Euro
Mehrkosten 31.283.00 Euro
neue Projektkosten 527.900,81 Euro
4. Bahnübergang (BÜ) Dietesheimer Straße
Projektbeschluss Nr.: DS l (A) 1082 vom 30.01.1997 4.928.853,74 Euro
Minderkosten -648.916.00 Euro
neue Projektkosten 4.279.937,74 Euro
Demnach ergeben sich für diese Maßnahmen Gesamtmehrkosten in Höhe von:
648.916.-Euro
die durch die Minderausgaben bei der Dietesheimer Straße ausgeglichen werden.
Die finanziellen Veränderungen können kostenneutral dargestellt werden.
Das Revisionsamt hat die Aufstellungen/Berechnungen der Mehr- und Minderkosten
geprüft und als berechtigt anerkannt.
Die geprüften Aufstellungen/Berechnungen der Mehr- und Minderkosten liegen zur
Einsichtnahme im Stadtverordnetenbüro aus.