Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.09.2004

Eing. Dat. 09.09.2004

 

Nr. 720

 

Dez.:II (Amt 60)

 

 

S-Bahn Rhein-Main, Rodgaustrecken
Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge

1. (BÜ) Seligenstädter Straße
2. (BÜ) Wingertstraße
3. (BÜ) Würzburger Straße
4. (BÜ) Dietesheimer Straße
hier: Umverteilung von städtischen Haushaltsmitteln
Antrag Magistratsvorlage Nr. 290/04 vom 08.09.2004, DS I (A) 720

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Für die Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges Seligenstädter Straße
    entstehen zusätzlich Mehrkosten für den städtischen Anteil in Höhe von
    453.219,-- € (2004 = 339.914,-- € / 2005 = 113.305,-- €) zu Lasten der
    Haushaltsstelle 82010.96030 „Bahnübergang Seligenstädter Straße".

   Die Finanzierung dieser Mehrkosten ist wie folgt vorgesehen:

    a) Einnahmen gem. § 13 EKrG in Höhe von 197.892,-- €
        (2004 = 148.419,-- € / 2005 = 49.473,-- €) -Hh.-St. 82010.36020-

   b) Zuwendungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
       in Höhe von 153.995,-- €
       (2004 = 115.496,-- € / 2005 = 38.499,-- €) -Hh.-St. 82010.36110-

   c) Zuwendungen aus dem Finanzausgleichgesetz (FAG) in Höhe von 30.799,-- €
       (2004 = 23.099,-- € / 2005 = 7.700,-- €) -Hh.-St. 82010.36120-

   d) Somit verbleibender städt. Anteil in Höhe von 70.533,-- €
       (2004 = 52.900,-- € / 2005 = 17.633,-- €)


2. Für den Bau der Rad- und Fußwegunterführung Wingertstraße entstehen
    zusätzlich Mehrkosten in Höhe von 164.414,--€
    (2004 = 123.310,-- € / 2005 = 41.104,-- €)
    zu Lasten der Haushaltsstelle 82010.96050 „Rad- und Fußwegunterführung
    Wingertstraße".

    Die Finanzierung dieser Mehrkosten ist wie folgt vorgesehen:

    a) Zuwendungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz(GVFG)
        in Höhe von 133.573,-€
        (2004 = 100.179,-- € / 2005 = 33.394,- €) -Hh.-St. 82010.36150-

    b) Somit verbleibender städt. Anteil in Höhe von 30.841,-- €
        (2004 = 23.131,- € / 2005 = 7.710,- €)

3. Für die Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges Würzburger Straße
    entstehen zusätzlich Mehrkosten für den städtischen Anteil
    in Höhe von 31.283,-- €
    (2004 = 23.462,-- € / 2005 = 7.821,-- €)
   
zu Lasten der Haushaltsstelle 82010.96070 „Bahnübergang Würzburger Straße".

    Die Finanzierung dieser Mehrkosten ist wie folgt vorgesehen:

    a) Einnahmen gem. § 13 EKrG
         in Höhe von 20.578,-- €
        (2004 = 15.433,-- € / 2005 = 5.145,-- €) -Hh.-St. 82010.36040-

    b) Zuwendungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
        in Höhe von 4.279,-- € (2004 = 3.210,-- € / 2005 = 1.069,-- €)
        
-Hh.-St. 82010.36180-

    c) Zuwendungen aus dem Finanzausgleichgesetz (FAG) in Höhe von 856,-- €
        (2004 = 642,-- € / 2005 = 214,- €) -Hh.-St. 82010.36190-

    d) Somit verbleibender städt. Anteil in Höhe von 5.570,--€
        (2004 = 4.177,-- € / 2005 = 1.393,-- €)

    Es ergeben sich aus Punkt 1-3 Gesamtmehrkosten in Höhe von 648.916,-€.

4. Im Zuge der Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges Dietesheimer
    Straße werden durch Minderausgaben bei den städtischen Baukosten in Höhe von
    648.916,--€ (2004 = 486.686,-- € / 2005 = 162.230,-- €) bei der Haushaltsstelle
    82010.96040 "Bahnübergang Dietesheimer Straße" die Mehrkosten unter Punkt 1
    bis 3 ausgeglichen.

    Die für den Reduzierungsbetrag vorgesehenen Einnahmen sind deshalb wie folgt
    zu reduzieren:

    a) Einnahmen gem. § 13 EKrG um -163.852,--€
        (2004 = -163.852,-- € / 2005 = 0 €)

        Hh.-St. 82010.36030-

    b) Zuwendungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
        um - 354.379,-- €
        (2004 = -218.885,-- € / 2005 = -135.494,-- €)
        -Hh.-St. 82010.36130-


    c )Zuwendungen aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) um  - 23.741 ,--€
        (2004 = -23.741,-- € / 2005 = 0 €) -Hh.-St. 82010.36140-
    Die reduzierten Einnahmebeträge wurden in gleicher Höhe bei den Einnahme-
    haushaltsstellen unter Punkt 1 bis 3 wieder eingestellt.

5. Die notwendigen Umsetzungen sind im Nachtragshaushaltsplan 2004 und im
    Haushaltsplan 2005 vorzusehen.

    Im Haushaltsplan ist die gegenseitige Deckung von Mehr- und Minderkosten der
   S-Bahn bezogenen Haushaltsmittel gegeben.


Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschlüssen vom 30.01.1997 DS l (A) 1081, DS l (A) 1082, DS l (A) 1083 und mit Beschluss vom 09.07.1998 DS l (A) 329 der Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge Seligenstädter Straße, Dietesheimer Straße und Würzburger Straße sowie dem Bau der Rad- und Fußwegunterführung in Höhe der Wingertstraße, mit einem städtischen Anteil in Höhe von insgesamt 13.337.202,11 € zu Lasten der im Tenor unter
1. - 4. genannten Haushaltstellen, zugestimmt.

 

Die Mehrkosten sind entstanden, sowohl für Bau- wie auch für Ingenieurleistungen

(Bauüberwachung und Projektsteuerung) verursacht durch notwendige Veränderungen der Bauausführungen sowie der Verlängerung der Bauzeiten bei der Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge Seligenstädter Straße und Würzburger Straße sowie dem Erstellen einer Rad- und Fußwegunterführung in Höhe der Wingertstraße.

 

Die Maßnahmen, die zu den Mehrkosten führten, stellen sich wie folgt dar:

 

• Aufgrund des anstehenden Grundwassers war während der Bauzeit eine
  Grundwasserabsenkung erforderlich. Daher erfolgte die Herstellung des
  Verbaus als überschnittene Bohrpfahlwand. Durch die Verwendung der
  Bohrpfähle musste eine kraftschlüssige Ausgleichsschicht zwischen den
  Pfählen und der Bauwerkswand erstellt werden. Diese wurde mittels
  Spritzbetonverfahren aufgebracht.
  Aufgrund der entgegen dem Bodengutachten aus 1991/92 örtlich vorgefundenen

  Bodenverhältnisse entstanden Mehrleistungen bei der Ankerherstellung sowie der
  Erreichung der erforderlichen Bodenpressungen (Bodenverbesserungen).

  Die statische Berechnung der konkreten Ausführung durch die ARGE im Zuge der
  Bauausführung ergab weiterhin Änderungen hinsichtlich der Fugenbänder
  (wasserdichter Trog) sowie eines zusätzlichen Aufbetons mit Abdichtung gegen
  Aufschwimmen der Grundwasser-Wanne.

 

• Die Mehrkosten durch die Verarbeitung des schallabsorbierenden
  Mauerwerks (Schallschlucksteine) in den Straßentrogbereichen gegenüber
  den vom Bundesministerium maximal finanzierbaren Fliesenverkleidungen
  wurden durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) beauftragt. Die daher nicht
  kreuzungsbedingten Kosten werden der Stadt durch die DB AG im Rahmen

  der Schlussrechnungen der Kreuzungsmaßnahmen, die von der DB AG aufgestellt
  werden, in Rechnung gestellt.

 

• Veränderungen erfolgten bei der Ausführung der Leistungen in den Bereichen
  Geländer (Fußplatten), Fliesen (Bewegungsfugen), Hebeanlagen
  (Materialwechsel/Gitterroste), etc.

 

• Durch Verzögerungen im Bauablauf der Strecke (Verschiebung der signal­
  technischen Bauphasen) musste zur Aufrechterhaltung des Fertigstellungs­
  termins die Herstellung der Rampenbauwerke mit zusätzlichem Gleislängs-
  verbau zur Sicherung der beiden Betriebsgleise erstellt werden. Hierbei kam
  es zu zusätzlichen Erdarbeiten.

 

• Durch die Schließung der Deponie Grix zum 31.12.2001 entstanden für die
  Entsorgung der auf der Baustelle anfallenden Bodenmassen zusätzliche
  Kosten.

 

• Durch die Änderungen im Bauablauf kam es auch zu zeitlichen
  Auswirkungen, die Mehrkosten verursachten.

  Die ARGE OF-Bieber hat dafür Mehraufwendungen aus den Änderungen der
  Bauabläufe angemeldet. Die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen betreffen
  die vier Baumaßnahmen.

 

• Durch die Verlängerung der Bauzeit sind auch zusätzliche Verwaltungskosten für die
   örtliche Bauüberwachung und Projektsteuerung entstanden.

 

Es ergeben sich nachfolgend aufgeführte finanzielle Auswirkungen der bestehenden

Projektbeschlüsse:

 

1. Bahnübergang (BÜ) Seliqenstädter Straße

 

Projektbeschluss Nr.: DS l (A) 1081 vom 30.01.1997              6.140.615,50 Euro

Mehrkosten                                                                                        453.219.00 Euro

neue Projektkosten                                                                     6.593.834,50 Euro

 

2. Rad- und Fußwegunterführunq (RFU) Wingertstraße


Projektbeschluss Nr.: DS l (A) 329 vom 09.07.1998                1.771.115,07 Euro
Mehrkosten                                                                                        164.414.00 Euro
neue Projektkosten                                                                     1.935.529,07 Euro

 

3. Bahnübergang (BÜ) Würzburger Straße

 

Projektbeschluss Nr.: DS l (A) 1083 vom 30.01.1997              496.617,81 Euro

Mehrkosten                                                                                        31.283.00 Euro

neue Projektkosten                                                                     527.900,81 Euro

4. Bahnübergang (BÜ) Dietesheimer Straße

 

Projektbeschluss Nr.: DS l (A) 1082 vom 30.01.1997              4.928.853,74 Euro

Minderkosten                                                                                     -648.916.00 Euro

neue Projektkosten                                                                     4.279.937,74 Euro

Demnach ergeben sich für diese Maßnahmen Gesamtmehrkosten in Höhe von:

 

648.916.-Euro

 

die durch die Minderausgaben bei der Dietesheimer Straße ausgeglichen werden.

Die finanziellen Veränderungen können kostenneutral dargestellt werden.

 

Das Revisionsamt hat die Aufstellungen/Berechnungen der Mehr- und Minderkosten

geprüft und als berechtigt anerkannt.

Die geprüften Aufstellungen/Berechnungen der Mehr- und Minderkosten liegen zur

Einsichtnahme im Stadtverordnetenbüro aus.