Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.11.2004

Eing. Dat. 03.11.2004

 

Nr. 763

 

Dez.: II (62)

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 580 B (Bürgel-Ost/Mainzer Ring)

1.
Behandlung der Anregung
2.
Beschluss über den Plan als Satzung
3.
Begründung zum Bebauungsplan
Antrag Magistratsvorlage Nr. 385/04 vom 03.11.2004, DS I (A) 763

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Behandlung der Anregung

Die zu dem am 08.07.2004 gebilligten und vom 17.08.2004 bis einschließlich 16.09.2004 offengelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 580 B vorgebrachte Anregung des Regierungspräsidiums Darmstadt (Anlage 3.1) wird berücksichtigt.

2. Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan Nr. 580 B (Bürgel-Ost/Mainzer Ring) in der Fassung vom 08.07.2004 (Anlage 1) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

3. Begründung zum Bebauungsplan

Die Begründung mit Umweltbericht als Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 25.10.2004 (Anlage 2) wird dem Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.


Begründung:

Zu 1:

 

Das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umweltamt Hanau regt in seiner Stellungnahme vom 21.09.2004 an, für die Altablagerungsflächen konkrete Sanierungsmaßnahmen zu beschreiben und festzulegen, wer diese zu welchem Zeitpunkt ausführt.

 

Die Anregung wird berücksichtigt, indem das Kapitel 1.3 auf Seite 21 der Begründung um eine entsprechenden Erläuterungen erweitert. Die Kapitel 1.3 der Begründung vom 16.06.2004 (alt) und der vom 25.10.2004 (neu) sind dieser Beschlussvorlage in der Anlage 3.2 beigefügt.

Über die Anregung des Regierungspräsidiums Darmstadt hinaus liegen keine Anregungen oder Bedenken gegen die Planung vor.

Zu 2:

Der Planentwurf in der Fassung vom 16.06.2004 wurde am 08.07.2004 von der Stadtverordnetenversammlung mit Ergänzungen der textlichen Festsetzungen unter Ziffer C.2.1 und C.3 gebilligt und seine öffentliche Auslegung angeordnet. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 17.08.2004 bis einschließlich 16.09.2004 statt. Die Bekanntmachung über Ort und Dauer der Auslegung erfolgte ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post (amtliches Bekanntmachungsblatt für die Stadt Offenbach am Main) vom 11.08.2004.

Die unter Beschlusspunkt 1 dieser Vorlage behandelte Anregung hat zu keiner Planänderung geführt. Der von der Stadtverordnetenversammlung am 08.07.2004 um die textlichen Festsetzungen Ziffer C.2.1 und C.3 ergänzte und gebilligte Planentwurf kann somit als Satzung beschlossen werden.

Zu 3:

Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Durch den Beschluss zu Punkt 3 wird die Begründung mit Umweltbericht als Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 25.10.2004 zur Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.

 

Verteiler Anlagen:

 

14 X HFB, 14 x UPB und 7 x Fraktionen:

 

2.   Begründung mit Umweltbericht (Stand: 25.10.04)

3.1 Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt

3.2 Kapitel 1.3 der Begründung vom 16.06. und 25.10.04
4.   Hinweis zu den Gutachten

 

14 x UPB und 7 x Fraktionen:

 

1. Verkleinerter Bebauungsplan (Stand: 08.07.04)