Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 – 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.11.2004                                                                                                 Eing. Dat. 03.11.2004

Nr. 765

 

Dez.: III

 

 

Renaturierung des nördlichen Hainbachs
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 389/04 vom 3.11.2004, DS I (A) 765


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der  Renaturierung des nördlichen Hainbachs zwischen der Stadthalle und dem
    Spessartring wird gemäß der von der Planungsgesellschaft Volker Götte,
    Frankfurt a. M., in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechung in
    Höhe von € 720.000 zugestimmt.

2.  Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2004 bei der Hst. 11300.94140
    „Hainbachrenaturierung" des Umweltamtes in Höhe von € 305.000 zur Verfügung.
    Im Entwurf des Haushaltsplans 2005 sind Ausgaben in Höhe von € 340.000 ein-
    geplant, und im Investitionsprogramm zum Haushalt 2006 sind Ausgaben in Höhe
    von € 75.000 eingeplant.

    Haushaltsjahr 2004:                    € 305.000
    Haushaltsjahr 2005:                    € 340.000
    Haushaltsjahr 2006:                    €   75.000
    Gesamt:                                         € 720.000

3.
Die Finanzierung der Baukosten und des Grunderwerbs erfolgt durch Einnahmen
    bei der Hst.
11300.36140 „Zuwendung des Landes Hainbachrenaturierung" in den
    Jahren 2004 - 2006 wie
folgt:

   
Haushaltsjahr 2004:                    € 300.000
    Haushaltsjahr 2005:                    € 304.000
    Haushaltsjahr 2006:                    €   56.200
    Gesamt:                                         € 660.200

Somit verbleibt ein städtischer Anteil in Höhe von € 59.800.

4. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid des
    Landes Hes
sen zur Zuschussgewährung vorliegt.



Begründung:

Gem. Grundsatzbeschluss der Stv.-Versammlung DS l (A) 580 v. 13.11.2003 soll mit der Renaturierung des nördlichen Hainbachs das Hauptgewässer des Gewässersystems Buchhügelgraben - Hainbach wieder in einen ökologisch funktionsfähigen Zustand zurückgeführt werden. Dies dient dem vorsorgenden Hochwasserschutz und trägt der gesetzlichen Verpflichtung zur naturnahen Bewirtschaftung der Gewässer Rechnung. Die Stadt hat sich zudem mit der Beantragung von Landesmitteln im Rahmen des Buchhügelgraben-Projektes zur Renaturierung des Hainbachs als zweitem Bauabschnitt des Gesamtprojektes Buchhügelgraben-Hainbach verpflichtet.

Die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes ermöglicht, mit diesem Projekt ein stadtnahes attraktives Erholungsgebiet zu schaffen, das mit einer bachtypischen Pflanzen- und Tierwelt insbesondere der naturorientierten Erholung dienen soll. Gleichzeitig wird ein wichtiges Verbindungsstück des Grünrings-von-Main-zu-Main geschlossen. Die Renaturierung des Hainbachs ist wie zuvor jene des Buchhügelgrabens förderfähig aus Mitteln des Landesprogramms „Naturnahe Gewässer". Zuwendungsfähige Kosten sind jene für Grunderwerb, Planungs- und Baukosten, ebenso der anteilige Wert der eingebrachten stadteigenen Grundstücke. Die diesbezügliche Planung ist mit der Genehmigungsbehörde, der Oberen Wasserbehörde beim RP Darmstadt - Staatl. Umweltamt Hanau -, abgestimmt.

Aus Gründen der Kostenersparnis empfiehlt der Erläuterungsbericht die Abwicklung der Baumaßnahme in einem Zug; die Bausumme ist auf dieser Grundlage berechnet.

Mit dem Kleingartenverein Süd e.V. wurde eine Vereinbarung über die Bereitstellung der für die Renaturierungsmaßnahmen erforderlichen Flächen getroffen.

Die Kommission für Umweltschutz hat sich in ihrer Sitzung am 12.10.2004 eingehend mit den vom beauftragten Planungsbüro Götte erstellten und erläuterten Plänen zur Renaturierung des nördlichen Hainbachs befasst. Sie begrüßt die Renaturierung und empfiehlt den städtischen Beschlussgremien mit 8:1 Stimmen die Realisierung des Projektes.

Die Planunterlagen und eine detaillierte Kostenberechnung liegen im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und alsdann im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.