Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.04.2005

Eing. Dat. 28.04.2005

 

Nr. 837

 


Bedarfsgerechte Förderung von Ganztagsangeboten an Schulen
Antrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 28.04.2005, DS I (A) 837


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung bedauert die Ablehnung von 8 von 9 Anträgen auf pädagogische Mittagsbetreuung sowie die Ablehnung der Anträge auf Ganztagsschulen durch das hessische Kultusministerium.

Gerade der Ausbau von Ganztagsangeboten ist im Zusammenhang mit der hohen Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss in Offenbach besonders dringlich. Daher fordert die Stadtverordnetenversammlung folgende Maßnahmen:

1. Die hessische Landesregierung wird aufgefordert, das Programm „Ganztagsschule
    nach Maß“ aufzustocken, damit alle Anträge auf Umwandlung in Ganztagsschulen
    berücksichtigt werden können.

2. Die hessische Landesregierung wird aufgefordert, die Kosten von Cafeterien,
    Aufenthaltsräumen und sonstigen im Zusammenhang mit der Verkürzung der
    gymnasialen Bildungszeit (G 8) notwendigen baulichen Maßnahmen zu
    übernehmen.

3. Ergänzend wird eine Beteiligung des Hessischen Kultusministeriums analog dem
    Programm „Betreuungsangeboten an Grundschulen sowie den Grundstufen der
    Schulen für Lernhilfe und der Sprachheilschulen“ von rd. 5.000 Euro pro Schule
    und Haushaltsjahr erwartet.


Begründung:


Erst vor wenigen Wochen sind mit Ausnahme der Wilhelmschule wieder alle Anträge der Offenbacher Schulen zur Errichtung oder zum Ausbau ihres Ganztages-angebotes von der Landesregierung abgelehnt worden. In der Konsequenz fehlen der Stadt Offenbach weiterhin die Ressourcen, die Bemühungen um die Integration der Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund erfolgreich zu gestalten. Offenbach ist auf dieses Zukunftspotenzial aber dringend angewiesen.

 

Die Verkürzung der Schulzeit an den hessischen Gymnasien führt in der Konsequenz zu mehr Nachmittagsunterricht an den Schulen. So haben die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 7, 8 oder 9 künftig 34 und mehr Schulstunden pro Woche. Dies ist nur durch eine Ausweitung des Unterrichts am Nachmittag abdeckbar. Diesem Sachverhalt steht ein Fehlen der notwendigen Räumlichkeiten für die Erstellung und Einnahme eines warmen Mittagessens, den Freizeitbereich, Hausaufgabenhilfe und Arbeitsgruppen sowie Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten gegenüber.

 

Die hessische CDU hat in der Vergangenheit immer wieder das Konnexitätsprinzip befürwortet. Nun trifft sie mit der Schulzeitverkürzung eine Maßnahme, deren Folgekosten sie auf Grund formaler Zuständigkeiten den Kommunen aufbürden möchte. Das ist wenig konsequent.