Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.05.2005
Eing. Dat. 25.05.2005
Nr. 844
Umzüge von Arbeitslosengeld II - Empfängern verhindern
Antrag PDS vom 25.05.2005, DS I (A) 844
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die MainArbeit GmbH auf,
weder direkt noch indirekt Arbeitslosengeld II - Empfänger ihrer Wohnung
zu verweisen.
2. Der Magistrat wird aufgefordert, gegenüber der MainArbeit GmbH alle
tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen um zu
verhindern, dass Arbeitslosengeld II - Empfänger ihrer Wohnung verwiesen
werden.
Begründung:
Mit dem Hartz IV - Gesetz wurde den Kommunen die Verantwortung
übertragen, angemessene Wohnkosten für Arbeitslosengeld II - Empfangende
zu übernehmen. Wer "unangemessene" Wohnkosten hat muss entweder damit
rechnen, direkt zum Umzug aufgefordert zu werden. Oder dies geschieht
auf kaltem Wege, indem nur der Teil der Miete gezahlt wird, der
"angemessen" ist. Damit werden dann auch Bedürftige gezwungen,
möglicherweise langjährig innegehaltene Wohnungen aufzugeben.
Die Stadt Offenbach und die MainArbeit GmbH sind sicherlich gezwungen,
Bundes- und Landesgesetze umzusetzen. Allerdings besteht durchaus
Interpretationsspielraum bei der Frage, was "angemessene" Wohnkosten
sind. Die antragstellende Fraktion war immer der Auffassung, dass
Hartz IV keine Arbeitslosigkeit bekämpft, vielmehr die Armut in diesem Lande
noch vergrößert. Hierzu gehört auch die Wohnraumfrage.
Presseberichten und Äußerungen Betroffener ist zu entnehmen, dass
nunmehr Hartz IV auch in Offenbach dafür sorgt, dass ALG II - Empfänger
ihre angestammten Wohnungen verlassen müssen. Dies ist unzumutbar,
weshalb sich die Stadtverordnetenversammlung gegen den Hinauswurf von
Menschen aus ihren Wohnungen aussprechen sollte. Gleichzeitig sollte der
Magistrat alles in seiner Macht stehende veranlassen, um ein solches Vorgehen
zu verhindern.