Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.10.2005

Eing. Dat. 06.10.2005

 

Nr. 898

 

Dez.: II (Amt 60)

 

 

 

Fundamentsanierung am Gebäude der Kindertagesstätte 13, Gravenbruchweg 41a
in Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 373/05 vom 05.10.2005, DS I (A) 898

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Fundamentsanierung am Gebäude der Kindertagesstätte 13,
    Gravenbruchweg 41a in Offenbach, nach der von der EEG in Zusammenarbeit mit
    Dritten
erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
    abschließend mit 125.000
Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

 

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 46400.94210
    "Kita 13, Beseitigung von Setzungsursachen und -schäden" wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsreste:               60.000,00 €
    Haushaltsplan 2005
:      60.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 €
    Nachtrag 2005
:                  5.000,00 €

    Gesamt:                       
Fehler! Textmarke nicht definiert.125.000,00 €

3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Vermögenshaushaltes.


Begründung:

Die Kindertagesstätte 13, Gravenbruchweg 41a in Offenbach, liegt am südlichen Stadtrand von Offenbach am Main und grenzt an die Ortsteile Lauterborn und Rosenhöhe.

Bei der Kita 13 handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude mit einem Erdgeschosstrakt (Kitabereich) und einem darüber liegenden Obergeschoss (Hortbereich), das nach Osten hin über den Haupteingang ausragt. Der zwei-
geschossige Gebäudeteil ist voll unterkellert, alle übrigen eingeschossigen Räume haben keine Kellerflächen.

Im Jahr 2002 zeigten sich an der südlichen und östlichen Außenwand des Erdgeschosstraktes teilweise erhebliche Setzungsschäden am Fundamentkörper und dem angrenzenden Sichtmauerwerk.

Zur Feststellung der Ursache und Risikoeinschätzung wurde durch die GBM ein Statiker und Bodengutachter zur Klärung der Gründungssituation beauftragt und
die Risse unter Beobachtung gestellt, d. h. mit Gipsmarken gesichert. Eine Gefahr
für die Nutzer der Einrichtung konnte von Anfang an ausgeschlossen werden.


Bei der Bodenuntersuchung und Begutachtung wurde festgestellt, dass die Risseschäden in der östlichen Außenwand des südlichen Anbaus der Kita auf das unterschiedliche Verformungsverhalten der in unterschiedlicher Tiefe gegründeten Bauteile zurückzuführen sind. Während die tiefer gegründeten und unterkellerten Bereiche im gleichmäßig steifen Rupelton gegründet wurden, binden die Fundamente des südlichen Anbaus nur wenig in den Rupelton ein. Im oberen Bereich unterliegt dieser klima- und jahreszeitlich bedingten Wassergehaltsänderungen, die beim Rupelton bei einer Zunahme des Wassergehalts zu Quellungen und bei einer Verminderung des Wassergehalts zu Schrumpfungen führen. Diese Volumenschwankungen führten zu erheblichen Setzungen des Baukörpers.

 

Um diesem Phänomen und dadurch bedingten weiteren Schäden entgegen zu wirken, wurde nunmehr nach fast zwei Jahren Beobachtung der Setzungsschäden vom Ingenieurbüro Krebs unter Mitarbeit des Bodengutachters vorgeschlagen, die Fundamente abschnittsweise nach DIN 4123 von außen zu unterfangen.

 

Nach Abschluss der Unterfangungsarbeiten werden die Arbeitsräume im Außenbereich verfüllt und der zuvor aufgenommene Pflasterbelag wird wieder neu verlegt. Die Risse im Sichtmauerwerk werden verpresst und die Wandflächen mit einem neuen Anstrich versehen.

 

Als unterstützende Maßnahme müssen zwei in direkter Umgebung des Gebäudes befindliche Laubbäume gefällt werden, da die Wurzeln die zuvor beschriebene Situation zusätzlich negativ beeinflussen.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die Maßnahme wurde von der EEG und in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit

125.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.