Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.10.2005

Eing. Dat. 06.10.2005

 

Nr. 899

 

Dez.: II (Amt 69)

 

 

 

 

Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Erweiterung Flughafen
Frankfurt Main (LEP EFFM)
hier: Stellungnahme der Stadt Offenbach a. M.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 375/05 vom 05.10.2005, DS I (A) 899

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der Stellungnahme der Stadt Offenbach zur Änderung des Landesentwicklungsplans
wird zugestimmt.


Begründung:

Die Klage u.a. der Stadt Offenbach beim VGH Kassel gegen die Festlegung im LEP

 

2000 (Ziffer 7.4) zur Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main hatte mit Urteil vom

 

16.08.2002 zur Nichtigkeit dieser Zielbestimmung geführt. - Weiter hatte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Seveso-ll-Richtlinie (Stichwort: Ticona) bei der EU-Kommission dazu geführt, dass Sicherheitsaspekte im Verfahren zur Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main raumordnerisch abzuwägen sind. Die Bundesrepublik Deutschland / Land Hessen hatten daraufhin zugesagt, dies im Rahmen der Landesplanung durchzuführen. Beide Punkte haben zur Vorlage eines Änderungsverfahrens zum LEP 2000 geführt.

 

 

Das HMWVL (oberste Landesplanungsbehörde) hat im Juni 2005 dieses Verfahren

 

eröffnet und u.a. die Stadt Offenbach im Anhörungsverfahren aufgefordert, zu dieser Änderung des LEP Stellung zu nehmen. Parallel wurde die Änderung einschließlich Umweltbericht und FFH-Verträglichkeitsprüfung bis zum 26.09.2005 u.a. bei der Stadt Offenbach öffentlich ausgelegt. Ziel der Änderung ist die Verankerung der Flug-hafenerweiterung Frankfurt Main mittels der NW-Bahn, Terminal 3 und ergänzender Erweiterung im Süden sowie die Verankerung der landseitigen Verkehrsinfrastruktur im LEP.

 

Die Stellungnahme der Stadt Offenbach lehnt diese Änderung des LEP zur

 

Flughafenerweiterung auf der Basis der zum Planfeststellungsverfahren gefassten

 

Beschlüsse ab.
Die Stellungnahme (Anlage) ist dem Magistrat zugegangen. Sie liegt danach im Büro der Stv.-Vers. (OG 21) aus. Den Stv.-Fraktionen sowie den Mitgliedern des Ausschusses UPB geht die Stellungnahme ebenfalls zu. Die Stellungnahme wird auch auf der Homepage der Stadt Offenbach (www.offenbach.de) veröffentlicht.


Anlage:
Stellungnahme der Stadt Offenbach zum LEP EFFM


Verteiler:     14 x UPB
                     7 x Fraktionen
                     2 x Stv.- Büro