Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.11.2006

Eing. Dat. 16.11.2006

 

Nr. 88

 

Dez.: III (Amt 20)

 

 

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 und Entlastung des Magistrats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 429/06 vom 15.11.2006, DS I (A) 88


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Die Jahresrechnung 2004 der Stadt Offenbach wird beschlossen.

2. Dem Magistrat wird für das Rechnungsjahr 2004 Entlastung erteilt.


Begründung:


Zu 1.

Die Jahresrechnung 2004 schließt mit einem Gesamtfehlbetrag von
218.618.512,09 € ab. Hierin enthalten sind die Altfehlbeträge in Höhe von 194.185.094,88 €, so dass ein periodi­scher Fehlbetrag von 24.433.417,21 € entstand. Der in der Nachtragshaushaltssatzung 2004 ausgewiesene periodenechte Fehlbetrag betrug 47.591.520 €.

Die immer noch ungünstige finanzielle Entwicklung in Offenbach hat, wie auch in den vergangenen Jahren, folgende Gründe:

  • Hohes Niveau bei den Sozialausgaben (Bevölkerungsstruktur)
  • Hohe Schuldendienstleistungen infolge der angelaufenen Fehlbeträge
  • Von Bund und Land übertragene Aufgaben ohne Bereitstellung der Finanzmittel

 

 

Alle wesentlichen Fakten und Zahlen sind im Schlussbericht zur Jahresrechnung 2004 erläutert.

 

Der Vermögenshaushalt schließt in der Haushaltssatzung und im Rechnungsergebnis ausgeglichen ab.

 

Für den Baufortschritt, u.a. im Bereich Schulen, war es wiederum erforderlich, verhältnismäßig hohe Ausgabenreste im Vermögenshaushalt zu übertragen. Sie belaufen sich auf 17.183.725,52 €.

 

Die Nettoverschuldung der Stadt Offenbach einschließlich Stadt. Kliniken und Eigenbetriebe hat sich im Jahre 2004 von 314,6 Mio € auf 327,2 Mio € erhöht.

 

Die Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind im Schlussbericht erläutert und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

 

Zu 2.

Das Revisionsamt, dessen Schlussbericht über die Jahresrechnung 2004 dem Büro des Stadtverordnetenvorstehers, den Büros der Fraktionen und den Mitgliedern des Finanzausschusses vorliegt, stellt zur Jahresrechnung 2004 abschließend fest:

 

„1. Es kann bestätigt werden, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen im
     Wesentlichen recht- und ordnungsmäßig gearbeitet und das Gebot der
     Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet hat.

 

2.    Die im Hj. 2004 geleisteten Ausgaben halten sich im Rahmen des Haushaltsplanes bzw. der Beschlüsse der StvV.

 

3.    Zur Beachtung bei der künftigen Haushaltsführung verweisen wir auf die im Bericht enthaltenen Feststellungen und Anregungen. Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen der Kämmerei und der Stadtkasse sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluss 2004 den gesetzlichen Vorschriften. Es ergaben sich keine wesentlichen Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen. Über die Entlastung des Magistrats für die Jahresrechnung 2004 gemäß § 114 HGO kann die Stadtverordnetenversammlung nunmehr entscheiden."

 

Anlage
Rechnungsabschluss

Verteiler:

15 x HFB
  7 x Fraktionen
  2 x Büro