Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.11.2006

Eing. Dat. 23.11.2006

 

Nr. 96

 

Dez.: IV (ESO)

 

 

Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen (EP 8)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 445/06 vom 22.11.2006, DS I (A) 96


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.         Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main
          (ESO) - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2007, der im

1.1      Erfolgsplan
           bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 59.729 und den Erträgen in Höhe von
          T€ 60.386 mit einem positiven Betriebsergebnis von T€ 657 und einem daraus
           resultierenden bilanziellen Jahresgewinn von T€ 657 abschließt und im

1.2      Vermögensplan
            bei Einnahmen in Höhe von T€ 4.827 Kreditaufnahme von T€ 4.672,
            Kredittilgung von T€ 1.016, Auflösung empfangener Ertragszuschüsse von
            T€ 385, einem Jahresgewinn von T€ 657 und Investitionen von T€ 8.755
            ausgeglichen abschließt und außerdem Verpflichtungsermächtigungen in
            Höhe von T€ 750 umfasst, wird mit der

1.3      Finanzplanung
            gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

2.         Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2007 im
            Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf
            T€ 4.672 festgesetzt.

3.         Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2007 zur
            rechtzeitigen Tätigung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
            wird auf T€ 2.500 festgesetzt.


Begründung:

 

Die Vorlage wird im Wege des Nachtrags vorgelegt, da eine Beschlussfassung zeitgleich mit dem Haushalt der Stadt Offenbach erfolgen soll.

 

Die Betriebskommission tagt am gleichen Tag, weshalb eine entsprechende Beschlussfassung noch nicht vorliegt. Eine Abweichung ist jedoch nicht zu erwarten.

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.89 (GVBl. I, Seite 154ff), insbesondere der §§ 15 -19, in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO) - Kommunale Dienstleistungen, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2007 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Die Kredite gemäß § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet.

 

Die Kassenkredite gemäß § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

Anlage