Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 14.06.2007

Eing. Dat. 14.06.2007

 

Nr. 166

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

 

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 627 mit der Bezeichnung „Senefelderstraße / Christian-Pleß-Straße"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 190/07 vom 13.06.2007, DS I (A) 166


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, zwischen Senefelderstraße, Christian-PIeß-, Wald- und Gustav-Adolf-Straße ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Offenbach, Flur 21, Nr. 212/10 und 212/11.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.


Begründung:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 627 erstreckt sich über das seit Jahren leer stehende ehemalige MAN-Roland Werk 1 in der Christian-PIeß-Straße. Die Industriebrache soll kurzfristig von der Grundstückseigentümerin MAN AG veräußert und einer ökonomisch tragfähigen baulichen Nutzung zugeführt werden.

 

Stadträumlich empfiehlt sich am Standort die Aufgabe der industriellen Nutzung und die Umstrukturierung des Werksgeländes in

 

- ein Wohngebiet einschließlich der zugehörigen Einrichtungen der Nahversorgung
  mit

 

- einer großzügigen öffentlichen Grünfläche, die die Freiflächenversorgung
  des gesamten umliegenden Quartiers wesentlich verbessert und in

 

- den Standort für eine Grundschule.

 

 

Mit dieser angestrebten Nutzungsmischung hat die Stadt Offenbach am Main in engem Zusammenwirken mit der Grundstückseigentümerin MAN AG einen städtebaulichen Ideenwettbewerb zur Umstrukturierung des Areals ausgelobt, der Lösungsansätze zur Überwindung der bisherigen Hemmnisse der Grundstücks-verwertung (denkmalgeschützte Bausubstanz und vorhandene Altlastenkonta-minationen) aufzeigen soll. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten und Prämierung der Wettbewerbsergebnisse ist Mitte Juli 2007.

 

Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses und der weiteren Abstimmungen mit der Grundstückseigentümerin soll der Bebauungsplan Nr. 627 konzipiert werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Untersuchungsgebiet des Programms „Stadtumbau in Hessen". Das Programm fördert Umstrukturierungs-maßnahmen, die zur städtebaulichen Aufwertung und Konsolidierung inner-städtischer Räume geeignet sind. Nach Vorliegen eines integrierten Handlungs-konzepts (städtebaulicher Rahmenplan) werden entsprechende Maßnahmen - z.B. der Grunderwerb und Altlastensanierungen als Voraussetzungen zur Verbesserung der Infrastruktur - oder Freiflächenausstattung eines Quartiersbezuschusst.

 

Anlage:

 

Lageplan