Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.09.2007

Eing. Dat. 20.09.2007


Nr. 208


Dez.: I (Amt 60)



Umbau Frankfurter Straße von Kaiserstraße bis Luisenstraße 1. BA
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss gemäß § 5 der Straßenbeitragssatzung
der Stadt Offenbach am Main (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 316/07 vom 19.09.2007, DS I (A) 208


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:

1. Dem Umbau der Frankfurter Straße von Kaiserstraße bis Luisenstraße 1. BA,
    nach der vom Ing.-Büro Kocks Consulting GmbH, Darmstädter Landstr. 104 - 106
    in 60598 Frankfurt am Main, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung
    und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
    Kostenberechnung, abschließend mit 1.325.000,00 € einschließlich Planungskos-
    ten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96680
    "Straßenbau Frankfurter Straße von Kaiserstraße bis Luisenstraße"
    (1.275.000,00 €), sowie bei dem Verwahrgeldkonto 99999.06016 Straßenbahn
    gleis- und Mastentfernung Frankfurter Straße“ (50.000,00 €) wie folgt bereitge-
    stellt:

    Haushaltsstelle: 63000.96680
    Haushaltmittel bis Ende 2006:                                                      80.000,00 €
    Haushaltsplan 2007:                                                                  870.000,00 €
    2. Nachtrag 2007:                                                                       325.000,00 €

    Verwahrgeldkonto 99999.06016
    „Straßenbahngleis- und Mastentfernung Frankfurter Str.“          50.000,00 €

    Gesamt:                                                                                   1.325.000,00 €

3. Die Deckung im 2. Nachtrag 2007 erfolgt durch
    Minderausgaben bei den Hh.-Stellen:

    a) 63000.96970 „Straßenbau Kaiserstr. v. Bismarckstr.
        b. Geleitsstr. (1. Abschnitt)“ in Höhe von                              150.000,00 €

    b) 63000.96972 „Straßenbau Kaiserstr. v. Große Marktstr.
        b. Frankfurter Str. (3. Abschnitt)“ in Höhe von                        90.000,00 €
        und

    c) 68000.96010 „Maßnahme im Parkraumkonzept
        städt. Anteil“ in Höhe von                                                        85.000,00 €.

4. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    Straßenbeiträge:                                                                       587.000,00 €
    Verwahrgeldkonto:                                                                      50.000,00 €
    Kreditmarktmittel:                                                                      688.000,00 €

    Gesamt:                                                                                  1.325.000,00 €

5. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
    159.822,50 € sind in den kommenden Jahren zu veranschlagen.

6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG)
    vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung
    mit § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002
    werden für den Umbau der Frankfurter Straße von Kaiserstraße bis Luisenstraße
    ihre Teileinrichtungen wie folgt eingestuft:
    Die Fahrbahn wird gem.§ 5 Abs. 1 b) StrBS als überwiegend dem innerörtlichen
    Durchgangsverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 50 % der beitragsfä-
    higen Herstellungskosten für die Fahrbahn. Die Gehwege incl. Parkflächen und
    Begleitgrün werden gem. § 5 Abs. 1 a) StrBS als überwiegend dem Anliegerver-
    kehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstel-
    lungskosten für die Gehwege incl. Parkflächen und Begleitgrün und gem.
    § 5 Abs.1 f) Ziff. 3 StrBS 40% der beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßen-
    entwässerung und Straßenbeleuchtung.


Begründung:

 

Zu Ziffer 1 – 5:

 

Im Rahmen der Aufwertung der Innenstadt kommt der gestalterischen und funktionalen Aufwertung der Frankfurter Straße von Kaiserstraße bis Luisenstraße zentrale Bedeutung zu.

 

Die Frankfurter Straße von Kaiserstraße bis Luisenstraße befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und repräsentiert nicht den Gestaltungsanspruch einer attraktiven Haupterschließungsstraße mit vielfältigen Einzelhandelsnutzungen.

 

Die Frankfurter Straße war jahrzehntelang geprägt von der Straßenbahntrasse zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach am Main. Die Gleisanlagen werden im Zuge der Baumaßnahme demontiert und der Straßenraum neu gestaltet, so dass sich die Steigerung der Attraktivität des Innenstadtbildes der Stadt Offenbach am Main noch mehr erhöhen kann.

 

Neben der grundlegenden straßenbau- und leitungstechnischen Erneuerung der Frankfurter Straße von Kaiserstraße bis Luisenstraße sind wesentliche gestalterische und verkehrliche Verbesserungen vorgesehen. Das Gestaltungsleitbild sieht für die Straßenraumaufteilung beidseitig 3,00 m breite Gehwege, 2,50 m breite Parkstreifen mit Gehwegvorstreckungen für Baumstandorte, 2 x 2,50 m Fahrbahnbreite mit beidseitigen Angebotsstreifen für Radfahrer von 2 x 1,50 m Breite und hochwertige Beleuchtung vor. Der gesamte Straßenraum berücksichtigt die Ansprüche der Barrierefreiheit.

 

Die Frankfurter Straße wird von der Buslinie 105 der OVB befahren. Im Bereich der Kaiserstraße wird die vorhandene Bushaltestelle, die z. Z. auf einer Mittelinsel in der Frankfurter Straße liegt, in die Kaiserstraße umgesetzt.

 

Die Gestaltungshandschrift der Stadt Offenbach wird sichtbar gemacht, indem bei der Auswahl der Materialien die Ausstattungselemente der Berliner Straße, z. B. Natursteinborde, Plattenbelag, Beleuchtungseinrichtungen, Fahrradbügel, Poller, Papierkörbe und Baumroste zum Einsatz kommen.

 

In einem weiteren Bauabschnitt soll in den nächsten Jahren die Frankfurter Straße in ihrem Abschnitt bis zur Ludwigstraße aufgewertet werden.

 

In einer öffentlichen Versammlung am 08.06.2007 wurde die Maßnahme mit den Anliegern des betroffenen Abschnitts der Frankfurter Straße von Kaiserstraße bis

Luisenstraße erörtert. Die geplante Umgestaltung wurde von den Bürgern begrüßt.

 

Vor der eigentlichen Straßenbaumaßnahme werden von den Versorgungsträgern, insbesondere der EVO AG, die Fernwärme-Leitungen umgelegt sowie die Wasser-, Gas- und Stromhausanschlüsse mit Entwässerungshausanschlüssen durch die ESO GmbH erneuert.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll nach Bereitstellung der Haushaltsmittel Anfang 2008 begonnen werden. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt in Abstimmung mit den Anliegern.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 159.822,50 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

zu Ziffer 6:

 

Der Umbau der Frankfurter Straße von Kaiserstraße bis Luisenstraße löst für die Anlieger in den genannten Abschnitten gem. § 11 Abs. 3 des Hess. Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in Verbindung mit der Offenbacher Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen (StrBS) die Beitragspflicht aus.

 

Die Fahrbahn der Frankfurter Straße dient in dem o.g. Abschnitt im Wesentlichen dem innerörtlichen Durchgangsverkehr. Die Gehwege incl. Parkflächen und Begleitgrün dienen im Wesentlichen der Erschließung der angrenzenden oder der durch eine Zuwegung mit ihr verbundenen Grundstücke. Daher ist die Fahrbahn der Frankfurter Straße von Kaiserstraße bis Luisenstraße gem. § 5 Abs. 1b) StrBS als überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend einzustufen, die Gehwege incl. Parkflächen und Begleitgrün gem § 5 Abs. 1a) StrBS als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend einzustufen.

 

Die im Abschnitt zwischen Kaiserstraße und Luisenstraße vorhandenen Leuchten werden zwischengelagert und anschließend neu aufgestellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Frankfurter Straße von Kaiserstraße bis Luisenstraße

 

 

€ (gerundet)

Gesamtkosten der Maßnahme

1.325.000,00

./. nicht beitragsfähige Kosten

343.000,00

= beitragsfähige Kosten

982.000,00

./. Zuwendung OVB

50.000,00

=bereinigte beitragsfähige Kosten

932.000,00

./. Stadtanteil gem. § 5 Abs. 1a), 1b) und 1f) Ziff. 3 StrBS

332.000,00

= Umlagefähige Kosten

600.000,00

./. städtische Grundstücke, Eckgrundstücksvergünstigung

13.000,00

= Rückflüsse
(Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei Hh.-Stelle 63000.35000 „Straßenbeitrag Frankfurter Straße von Kaiserstraße bis Luisenstraße“)



587.000,00

 

Kreditmarktmittel

688.000,00

Verwahrgeldkonto

50.000,00