Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.10.2007

Eing. Dat. 24.10.2007

 

Nr. 229

 

 

Errichtung eines Schulmittelfonds
Antrag DIE LINKE. vom 25.07.2007, DS I (A) 229


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1) Der Magistrat der Stadt Offenbach richtet nach dem Vorbild anderer Städte und

    Gemeinden einen Schulmittelfonds ein, aus dem Kindern aus bedürftigen
    Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV, Sozialgeld, Niedriglohn) Lernmittel zur
    Verfügung gestellt werden, die von der Lernmittelfreiheit in Hessen nicht

    abgedeckt sind (etwa: Taschenrechner, Zeichenblocks, Turnschuhe,
    Wachsmalkreiden, Musikinstrumente, Grammatikbücher usw. usf.) Dabei ist zu
    prüfen, ob dieser Schulmittelfonds nach dem Vorbild des Kostenzuschusses für
    Essensgeld geregelt werden kann. 

2) Der Magistrat wirkt im Gespräch mit den Schulleitungen daraufhin, dass für
    zusätzliche Anschaffungen in den Schulen eine Obergrenze festgelegt wird, die
    pro SchülerIn und pro Schuljahr nicht überschritten werden darf. Diese
    Obergrenze soll bei 250 € pro SchülerIn/pro Jahr liegen.

3) Schüler aus bedürftigen Familien erhalten die zusätzlichen Lernmittel bis zu dieser
    Grenze aus dem einzurichtenden Schulmittelfonds.


Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach hat bereits einem Kostenzuschuss zum Essensgeld für Kinder bedürftiger Familien zugestimmt.

Sicher ist es ein wesentlicher Schritt, Kindern aus bedürftigen Familien die finanzielle Möglichkeit zu gewähren, sich einigermaßen gesund und regelmäßig zu ernähren.

Aber über dies hinaus müssen wir die schulische Bildung und Erziehung aller Kinder in Offenbach sichern.

 

Vielen Familien fehlen die Mittel, ihren Kindern Sportsachen, Taschenrechner oder Zeichenmaterialien zu finanzieren. Folge ist die Benachteiligung dieser Kinder im Unterricht selbst. Durch diese Benachteiligungen entstehen wieder rum Defizite im Gelernten und Lernverhalten.

Die Zahlen der Schulabgänger ohne Abschluss, wie auch die Übergänge in Sonderschulen oder Hauptschulen könnten wesentlich niedriger sein, wenn diesen Kinder bereits im Vorfeld die Möglichkeit gegeben würde am Unterricht uneingeschränkt teilzunehmen.