Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 15.01.2008

Eing. Dat. 10.01.2008

 

Nr. 275

 

 

 

 

 

Hundeauslaufflächen
Antrag FWG vom 10.01.2008, DS I (A) 275


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


Der Magistrat möge prüfen und berichten

1.) Gibt es in Offenbach Hundeauslaufflächen und sind diese ausgewiesen?
2.) Welche Grünflächen in Offenbach könnten als Hundeauslaufflächen ausgewiesen
     werden?
3.) Welche Alternativen kann die Stadt Offenbach den Hundehaltern anbieten, wenn
     keine Hundeauslaufflächen ausgewiesen werden können?


Begründung:

 

Laut § 17 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung besteht in den zusammenhängend bebauten Teilen der Stadt Offenbach sowie in öffentlichen Anlagen Leinenzwang für Hunde. Gerade Hundehalter, die in der Offenbacher Innenstadt wohnen, haben nur unter Aufbringung eines erheblichen Aufwands die Möglichkeit, ihren Hunden eine artgerechte Bewegung zu verschaffen. Ausgewiesene Hundeauslaufflächen im Offenbacher Stadtgebiet könnten hier Abhilfe schaffen. Auch der Tatsache, dass die Hundebesitzer nicht unerheblich Steuern bezahlen (für 2008 sind im Haushalt 225.000 € angesetzt) sollte ein Angebot an Hundeauslaufflächen Rechnung tragen.