Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 02.10.2008

Eing. Dat. 18.09.2008

 

Nr. 345

 

 

 

1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 und Nachtragshaushaltsplan 2008
Antrag Magistratsvorlage Nr. 304/08 vom 17.09.2008 (Dez. III, Amt 20), DS I (A) 345


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

a)  der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2008 wird festgestellt und die
     beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2008 wird beschlossen,

b)  die sich aus der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 und dem  
     Nachtragshaushaltsplan 2008 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
     Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm
     2008 (für die Jahre 2008 bis 2012) berücksichtigt.


Begründung:

Nach § 114e HGO in Verbindung mit § 97 HGO ist die Nachtragssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Nachtragssatzung schließt die Aktualisierung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 114e HGO i.V. mit § 8 GemHVO Doppik), ein.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält die im Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.

Die Veränderungen des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes usw. sind im 1. Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.

 

Anlagen