Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.10.2008

Eing. Dat. 23.10.2008

 

Nr. 355

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 563 B
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 563 A „Hafen Offenbach, Mainviertel“
Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 366/08 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 22.10.2008,
DS I (A) 355


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 563 B für das Gebiet zwischen Main, Carl-Ulrich-Brücke, Nordring und Hafenbecken (Anlagen 1 und 2) sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) – jeweils in der Fassung vom 10.10.2008 – werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.


Begründung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 563A „Hafen Offenbach, Mainviertel“ ist nach dem Satzungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 31.01.2008 mit der öffentlichen Bekanntmachung am 25.02.2008 rechtskräftig geworden. In der gleichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurden mit dem Grundsatzbeschluss zur Rahmenvereinbarung mit der SOH GmbH Grundlagen für die Realisierung des Gebiets beschlossen.

 

Im Rahmen der parallel anlaufenden Erschließungsplanungen hat das mit der Gestaltung des öffentlichen Raumes beauftragte Planungsbüro Atelier Dreiseitl, Überlingen am Bodensee, Möglichkeiten zur baulich-räumlichen Weiterentwicklung des sogenannten „Dreiecksplatzes“ im östlichen Bereich des Plangebietes aufgezeigt. Wesentliche Eckpunkte dieser Planung stellen die Öffnung des Platzes zum Hafenbecken nach Westen sowie die bauliche Fassung des Platzes durch ein zusätzliches Gebäude an der Nordkante dar. Dadurch erhält der Platz eine neue Achse, die vom Hafenbecken im Westen bis zum Main im Osten führt und damit das Element „Wasser“ vom Platz aus besser erlebbar macht. Hierzu ist es erforderlich, die Standorte der am östlichen Rand des Platzes geplanten Hochhäuser geringfügig in die neue Achse zu drehen. Eine zusätzliche Betonung dieser neuen Achse wird durch die Ausbildung einer durchgehenden Arkade entlang der südlichen Platzkante erreicht. Hierzu sind die nördlichen Gebäudefluchten des geplanten Nahversorgungszentrums etwas zurückzunehmen.

 

Zur Umsetzung der vorgenannten Planungsziele ist es erforderlich, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 563A zu ändern.

 

Die vorgezogene Beteiligung der Bürger ist in der Zeit vom 01.08.08 bis zum 29.08.08 erfolgt. Eine Bürgerversammlung hat am 26.08.08 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 16.07.08 zur Abgabe
einer Stellungnahme aufgefordert worden. Während dieser Beteiligungsverfahren sind Stellungnahmen zum Planvorhaben abgegeben worden. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren befindet sich in Anlage 4.

 

Mit dem Billigungsbeschluss kann die zweite Phase der Beteiligung beginnen.

 

Anlagen:

 

1.    Bebauungsplanentwurf (Stand: 10.10.2008)

2.    Textliche Festsetzungen (Stand: 10.10.2008)

3.    Begründung mit Umweltbericht (Stand: 10.10.2008)

4.    Auswertung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren

5.    Protokoll der Bürgerversammlung

 

 

Verteiler:
15 x HFB
15 x UPB
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro

 

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die folgenden Fachgutachten und Stellungnahmen zur Einsichtnahme aus:

 

1.    Prüfung der umweltrelevanten Auswirkungen auf die Schutzgüter Belebter Boden, Flora, Fauna und Landschaftsbild einschl. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

2.    Fachgutachten: Aktualisierung der verkehrsplanerischen Stellungnahme

3.    Fachgutachten: Auswirkungen auf Klima und Lufthygiene

4.    Schalltechnisches Gutachten zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 563 A