Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.10.2008

Eing. Dat. 23.10.2008

 

Nr. 357

 

 

 

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 und Entlastung des Magistrats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 377/08 (Dez. III, Amt 20) vom 22.10.2008, DS I (A) 357


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Bei der nachfolgenden Haushaltsposition wird nachträglich den überplanmäßigen
    Ausgaben zugestimmt:

    a) 11010.52020                                 126,85 €
         Instandhaltung von Büromaschinen und Einrichtungen, Amt 31

    b) 21000.65120                                 270,00 €
         Bücher, Zeitschriften usw., Amt 40

    c) 24000.67200                                 2.024,00 €
         Gastschulbeitrag für auswärts Eingeschulte, Amt 40

    d) 28000.67200                                 805,00 €
        Gastschulbeitrag für auswärts Eingeschulte, Amt 40

    e) 28500.67200                                 3.240,00 €
         Gastschulbeiträge, Amt 40

    f) 33000.63010                                  1.000,00 €
         Theater und Schule, Amt 45

    g) 40500.65120                                 134,00 €
         Bücher, Zeitschriften usw., Amt 58

2. Die Jahresrechnung 2006 der Stadt Offenbach wird beschlossen.

3. Dem Magistrat wird für das Rechnungsjahr 2006 Entlastung erteilt.


Begründung:

 

Zu 1 a)

Wegfall des Deckungszählers, daher ungedeckt.

Zu 1 b)

Bei § 17 GemHVO mit 21000.19700 durch Rückzahlung einer Überzahlung ungedeckt.

 

Zu 1 c), d) und e)

Im Nachtrag wurde das Plansoll im Deckungskreis verringert, daher ungedeckt.

 

Zu 1 f) und g)

Im Nachtrag wurde das Plansoll verringert, daher ungedeckt.

 

Zu 2.

Die Jahresrechnung 2006 schließt mit einem Gesamtfehlbetrag von 312.386.961,13 € ab. Hierin enthalten sind die Altfehlbeträge in Höhe von 258.288.928,65 €, so dass ein periodischer Fehlbetrag von 54.098.032,48 € entstand. Der in der Nachtragshaushaltssatzung 2006 ausgewiesene periodenechte Fehlbetrag betrug 61.292.460 €.

Die immer noch ungünstige finanzielle Entwicklung in Offenbach hat, wie auch in den vergangenen Jahren, folgende Gründe:

 

-          Hohes Niveau bei den Sozialausgaben (Bevölkerungsstruktur)

-          Hohe Schuldendienstleistungen infolge der angelaufenen Fehlbeträge

-          Von Bund und Land übertragene Aufgaben ohne Bereitstellung der Finanzmittel

 

Alle wesentlichen Fakten und Zahlen sind im Schlussbericht zur Jahresrechnung 2006 erläutert.

 

Der Vermögenshaushalt schließt in der Haushaltssatzung und im Rechnungsergebnis ausgeglichen ab.

 

Für den Baufortschritt, u.a. im Bereich Schulen, war es wiederum erforderlich, verhältnismäßig hohe Ausgabenreste im Vermögenshaushalt zu übertragen. Sie belaufen sich auf 18.697.512,27 €.

 

Die Nettoverschuldung der Stadt Offenbach einschließlich Städt. Kliniken und Eigenbetriebe hat sich im Jahre 2006 nur geringfügig von 268,8 Mio € auf 269 Mio € erhöht.

 

Die Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind im Schlussbericht erläutert und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

 

Zu 3.

Das Revisionsamt, dessen Schlussbericht über die Jahresrechnung 2006 dem Büro des Stadtverordnetenvorstehers, den Büros der Fraktionen und den Mitgliedern des Finanzausschusses vorliegt, stellt zur Jahresrechnung 2006 abschließend fest:

 

„1. Es kann bestätigt werden, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen im Wesentlichen recht- und ordnungsmäßig gearbeitet und das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet hat.

2. Die im Hj. 2006 geleisteten Ausgaben halten sich im Rahmen des Haushaltsplanes bzw. der Beschlüsse der StvV.

 

3. Zur Beachtung bei der künftigen Haushaltsführung verweisen wir auf die im Bericht enthaltenen Feststellungen und Anregungen. Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen der Kämmerei und des Kassen- und Steueramtes sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluss 2006 den gesetzlichen Vorschriften. Es ergaben sich keine wesentlichen Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen. Über die Entlastung des Magistrats für die Jahresrechnung 2006 gemäß § 114 HGO kann die Stadtverordnetenversammlung nunmehr entscheiden.“

 

Anlage
Rechnungsabschluss

 

 

Verteiler:
15 x HFB
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro