Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.04.2009

Eing. Dat. 23.04.2009

 

Nr. 428

 

 

Nachtragswirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 137/09 (Dez. II, Amt 57) vom 22.04.2009, DS I (A) 428

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.        Der beigefügte Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertages-
           stätten Offenbach für das Geschäftsjahr 2009, der im

1.1      Erfolgsplan

           bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 20.788 und den Erträgen in Höhe von
           T€ 18.736 mit einem negativem Jahresergebnis von T€ 2.051 abschließt

            und im

1.2      Vermögensplan

           bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ 2.152 und Investitionen von
           T€ 101 und einem Jahresverlust von T€ 2.051 ausgeglichen abschließt.

1.3      Stellenübersicht

            und die

1.4      Finanzplanung

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.


Begründung:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 9.6.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.3.2005 (GVBI.I S.218); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach, wird der Nachtragswirtschaftsplan 2009 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Die Kassenkredite gem. § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

 

Die Betriebskommission hat den vorgelegten Nachtragswirtschaftsplan 2009 in ihrer Sitzung vom 8.04.2009 dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.

 

Gemäß § 15 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes Hessen ist der Wirtschaftsplan unverzüglich zu ändern, wenn wesentliche Änderungen eintreten oder zu erwarten sind. Insbesondere, wenn eine Stellenvermehrung erforderlich wird.

 

Die Einrichtung von weiteren Hortgruppen an Grundschulen zum Schuljahr 2009/10, die mit dem ursprünglichen Beschluss zum Wirtschaftsplan 2009 noch nicht vorgesehen werden konnte, die Übernahme des Betriebes der Kindertagesstätte des Klinikums Offenbach sowie die notwendige personelle Verstärkung der pädagogischen Leitung und der Verwaltung macht eine angemessene Stellenvermehrung notwendig.

 

Die Einnahmen aus Betriebskostenzuschüssen, Elternbeiträgen und Landeszuschüssen sind entsprechend anzupassen.

Anlage