Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.08.2009

Eing. Dat. 20.08.2009

 

Nr. 468

 

 

Wilhelmsplatz, Umgestaltung Straßen
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1d) Nr. 1 der
        Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)
Magistratsvorlage Nr. 305/09 (Dez. I, Amt 60) vom 19.08.2009, DS I (A) 468


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt be-schließt:

1. Der Umgestaltung der seitlichen Straßen des Wilhelmsplatzes nach der vom
    Ingenieurbüro Kocks Consult GmbH, Frankfurt, zusammengestellten und vom
    Revisionsamt geprüften, detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit
    995.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Untersachkonto 60500.94010
    „Wilhelmsplatz, Umgestaltung Straßen SIP/ZIP (01.01.51)“
    SK 06130099, Produkt 01.01.51, in Höhe von 500.000,00 €. Die Mittel in Höhe
    von 500.000,00 € werden überplanmäßig entsprechend den Förderrichtlinien
    (Zukunftsinvestitionsgesetz) bereitgestellt. Die weitere Mittelbereitstellung in
    Höhe von 495.000,00 € erfolgt über das Untersachkonto 63000.94061, „Straßen
    östlich und westlich Wilhelmsplatz“ (12.01.01) SK 09520000, Produkt 12.01.01,
    aus Mitteln des Haushaltsjahres 2010. Zum Zweck der Beauftragung steht in
    2009 hier eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 495.000,00 € zur
    Verfügung.

3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    Mittel Zukunftsinvestitionsgesetz:              500.000,00 €
    Beiträge                                                      429.900,00 €
    Kreditmarktmittel:                                          65.100,00 €  

    Gesamt:                                                      995.000,00 €

    Der Zuwendungsbescheid für die Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz
    liegt vor.

 

4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe
    von 53.651,65
­ € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

5. Die Unterhaltungskosten (Verkehrssicherungsleistung ESO), die Bestandteil der
    o. g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme/n um   
    4.886,22 €/pa.

    Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 63000.51022
    „Straßenverkehrssicherung neue Maßnahmen“, SK 61650002, Produkt
    12.01.01, in den Folgehaushaltsjahren zusätzlich bereitzustellen.

6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG)
    vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
    31.01.2005 (GVBl. I, S. 54), in Verbindung mit § 5 Abs. 1 d) Nr. 1. der
    Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 werden
    für die Umgestaltung der beiden seitlichen Straßen am Wilhelmsplatz die
    östliche und die westliche Straße als verkehrsberuhigte Bereiche eingestuft.
    Daher trägt die Stadt 35 % der beitragsfähigen Herstellungskosten.


Begründung:

 

Zu Ziffer 1 – 5:

 

Mit Grundsatzbeschluss vom 04.12.2008 (I (A) 372) haben die Stadtverordneten der Umgestaltung der beiden östlich und westlich des Platzes verlaufenden Straßen zugestimmt und den Magistrat beauftragt die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für den 2. BA zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Am 02.04.2009 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (I (A) 413) den Umbau des Wilhelmsplatzes sowie der beiden seitlichen Straßen über das Konjunkturförderprogramm (Zukunftsinvestitionsprogramm/sonstige soziale Infrastruktur) zu finanzieren.

 

Durch den Umbau der beiden seitlich verlaufenden Straßen wird die Neugestal-tung des Wilhelmsplatzes von Hauswand zu Hauswand vervollständigt. Oberstes planerisches Ziel ist die Erhaltung der Atmosphäre des Platzes, die Angleichung an die Planung der Platzfläche und die Verbesserung der Nutzung für die Gastro-nomie. Die Gestaltung der Oberfläche ist am Nutzungsbedarf der Straßen und an der erwünschten Ensemblewirkung mit dem Platz orientiert. Mit der Ausbildung der Straßen als verkehrsberuhigte Bereiche wird erzielt, dass alle Verkehrsteil-nehmer gleichberechtigt sind und die Straßenfläche niveaugleich, ohne Borde ausgebildet werden kann. Für den Fahrverkehr ist maximal Schrittgeschwindigkeit zugelassen. Daher kann auch das Ziel der Verbesserung der Nutzung für die Gastronomie ohne Probleme verfolgt werden. Die Podeste sollen entfallen, wobei die vorhandene Zweiteilung der Gastronomiebereiche beibehalten bleiben soll.

 

Die Mischfläche im verkehrsberuhigten Bereich setzt sich aus einzelnen zum Teil gegeneinander abgegrenzten Teilflächen zusammen. In einem Abstand von etwa 3,40 m von den Hauswänden soll eine 30 cm breite taktile Leitlinie hergestellt werden. Sie hat außerdem die Funktion eines Trennstreifens zwischen dem

2,25 m breiten Gastronomiebereich und dem Fußgängerbereich vor den Häusern im nördlichen Teil der Straßen. Im südlichen Teil der Straßen bildet der Streifen die Abgrenzung zu den farblich abgesetzten Parkflächen. Ein an den Hauswänden angrenzender Streifen von 1,20 m wird als Sondernutzungszone definiert. Eine Abgrenzung erfolgt hierbei durch eine um 90° gedrehte Pflasterreihe. An die Gastronomiebereiche schließt im Nordteil der Straßen eine 5,30 m breite Mischverkehrsfläche an. Im Südlichen Bereich werden auf den hier insgesamt 7,55 m breiten Mischverkehrsflächen zu beiden Seiten Längsparkplätze angelegt. Im Straßenraum stehen ca. 33 Parkplätze zur Verfügung.

 

Der vor wenigen Jahren sanierte Baumstreifen wurde bei der Planung der Umgestaltung der beiden seitlichen Straßen ebenfalls berücksichtigt und eingebunden.

Das vorgesehene basaltfarbige Betonsteinpflaster ist am Nutzungsbedarf der Straßen und an der erwünschten Ensemblewirkung mit dem Platz orientiert. Der für die Barrierefreiheit erforderliche taktile Leitstreifen am Rande des Fußgänger-bereiches wird, dem Platz entsprechend, in antikrosafarbenem Porphyr ausge-führt.

In beiden Seitenstraßen wird im Zuge der Umgestaltung auch die Straßenbe-leuchtung erneuert. Es sind in der westlichen und in der östlichen Straße jeweils 5 Lampenstandorte in etwa gleichem Abstand geplant. Die Form der Leuchte orien-tiert sich an der für den Platz vorgesehen Leuchten.

Der südliche Gehweg (Bleichstraße) wird, ebenfalls an die Gestaltung der Platz-fläche angepasst, in basaltfarbenem Pflaster hergestellt.

Aufgrund der Herstellung als niveaugleicher verkehrsberuhigter Bereich wurde die Bauklasse III nach RStO 01, sowie der frostsichere Aufbau unter Berücksichtigung der Standsicherheit des Untergrundes mit 65 cm festgelegt.

Im Vorfeld der Straßenbauarbeiten wird in der Westseite die vorhandene Kanalanlage durch den ESO und die vorhandene Wasserleitung durch die EVO erneuert.

Der Ausbau der beiden den Platz umsäumenden Straßen und des südlichen Geh-weges (Bleichstraße) erfolgt unter Marktbetrieb.

Für die künftige Verkehrsführung ist eine Kreisumfahrt des Platzes auszuschließen. Die Bauzeit wird mit ca. 7 Monaten veranschlagt. Der vorgesehene Baubeginn ist für das Frühjahr 2010 geplant, sodass die Arbeiten bis zum Jahresende 2010 abgeschlossen sind.

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 53.651,65
­ €.

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planunterlagen, eine detaillierte geprüfte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsicht aus.

Zu Ziffer 6:
Die beiden östlich und westlich am Wilhelmsplatz verlaufenden Straßen dienen im Wesentlichen der Erschließung der angrenzenden oder der durch eine Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke. Aus diesem Grund löst der Umbau der beiden Straßen für die dort liegenden Grundstücke gemäß § 11 Abs. 3 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach die Beitragspflicht aus. Die Straßenbeitragsatzung legt einen städtischen Anteil für verkehrsberuhigte Bereiche in Höhe von 35% der beitragsfähigen Kosten fest; daher erfolgt in Ziffer 6 des Antragstenors eine entsprechende Einstufung der Straßen am Wilhemsplatz gemäß § 5 Abs. 1 d) Nr. 1. StrBS als verkehrsberuhigter Bereich.

Finanzielle Auswirkungen:

 

westliche Straße

€ (gerundet)

Gesamtkosten der Maßnahme

458.900,00

./. nicht beitragsfähige Kosten

120.300,00

= beitragsfähige Kosten

338.600,00

./. Stadtanteil 35 % gem. § 5 Abs. 1 d) Nr. 1. StrBS

118.500,00

= Umlagefähige Kosten

220.100,00

./. Eckgrundstücksvergünstigungen

4.000,00

= Rückflüsse
  
(Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei dem Unter-

    sachkonto 63000.35610 „Straßenbeiträge Straßen

   östlich und westlich Wilhelmsplatz (12.01.01)“)



   216.100,00

= verbleibender Aufwand

242.800,00

 

 

östliche Straße

€ (gerundet)

Gesamtkosten der Maßnahme

506.800,00

./. nicht beitragsfähige Kosten

170.600,00

= beitragsfähige Kosten

336.200,00

./. Stadtanteil 35 % gem. § 5 Abs. 1 d) Nr. 1. StrBS

117.700,00

= Umlagefähige Kosten

218.500,00

./. Eckgrundstücksvergünstigungen

4.700,00

= Rückflüsse
  
(Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei dem Unter-

    sachkonto 63000.35610 „Straßenbeiträge Straßen

   östlich und westlich Wilhelmsplatz (12.01.01)“)



213.800,00

= verbleibender Aufwand

293.000,00

 

 

Gehweg Bleichstraße

€ (gerundet)

Gesamtkosten der Maßnahme

29.300,00

./. nicht beitragsfähige Kosten

29.300,00

= beitragsfähige Kosten

0,00

= Umlagefähige Kosten

0,00

= Rückflüsse
  
(Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei dem Unter-

    sachkonto 63000.35610 „Straßenbeiträge Straßen

   östlich und westlich Wilhelmsplatz (12.01.01)“)



0,00

= verbleibender Aufwand

29.300,00

 

 

 

 

Gesamtprojekt

€ (gerundet)

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

995.000,00

./. nicht beitragsfähige Kosten

320.200,00

= beitragsfähige Kosten

674.800,00

./. Stadtanteil 35 % gem. § 5 Abs. 1 d) Nr. 1. StrBS

236.200,00

= Umlagefähige Kosten

438.600,00

./. Eckgrundstücksvergünstigungen

8.700,00

= Rückflüsse
  
(Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei dem Unter-

    sachkonto 63000.35610 „Straßenbeiträge Straßen

   östlich und westlich Wilhelmsplatz (12.01.01)“)



429.900,00

= verbleibender Aufwand

565.100,00

./. Mittel Zukunftsinvestitionsgesetz

500.000,00

= verbleibende Kreditmarktmittel

65.100,00