Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.08.2009

Eing. Dat. 20.08.2009

 

Nr. 473

 

 

Geschwister-Scholl-Schule, Erich-Ollenhauer-Straße 1 in Offenbach,
Sanierung der Heizungsanlage
Maßnahme im Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen, Öffentliche
Schulträger
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Magistratsvorlage Nr. 314/09 (Dez. I, Amt 60) vom 19.08.2009, DS I (A) 473


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Sanierung der Heizungsanlage der Geschwister-Scholl-Schule, Erich-
    Ollenhauer-Straße 1 in Offenbach, nach der von der EEG in Zusammenarbeit
    mit Dritten
erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenbe-
    rechnung, abschließend mit 550.000
Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € einschließlich Planungskosten, wird
    zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 550.000,00 € werden bewilligt. Die Be-
    reitstellung erfolgt in Höhe von 450.000,00 € bei dem  USK
20500.94020
    “Geschwister-Scholl-Schule, Heizungszentrale, SIP/ZIP (01.01.50)“
    SK 05300099, Produkt 01.01.50 überplanmäßig entsprechend den Förder-
    richtlinien (Zunkunftsinvestitionsgesetz). Die Co-Finanzierung in Höhe von
    100.000,00 € erfolgt über das USK 60010.50000 „Gebäudeverwaltung-,
    unterhaltung und –reparatur (01.01.08)“ SK 61610001, Produkt 01.01.08,
    PN V 9098, aus dem Haushaltsansatz des Jahres 2010.

3. Der Zuwendungsbescheid für die Durchführung der Maßnahme aus Mitteln des
    Zukunftsinvestitionsgesetzes liegt vor.

4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:

Die Geschwister-Scholl-Schule, bestehend aus 4 Bauteilen und einer Turnhalle, wurde in zwei Bauabschnitten 1963/64 und 1981/82 errichtet. Der Gebäudekom-plex wird durch eine im Kellergeschoss des Klassentraktes befindliche Heizungs-anlage aus zwei Gasheizkesseln mit je 600 kW Heizleistung beheizt. Beide Kes-selanlagen, Herstellungsjahr ca. 1980, sind in altersbedingt schlechtem tech-nischen Zustand. Ein Heizkessel ist zwischenzeitlich komplett ausgefallen und als irrreparabel eingestuft. Unabhängig davon sind die ca. 30 Jahre alten Heizkessel-anlagen in ihrer Energieeffizienz als eher schlecht einzustufen.

 

Im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme soll eine gesicherte Gebäudebeheizung unter Berücksichtigung effizienter Wärmeerzeugung und der Nutzung regenerati-ver Energien gewährleistet werden.

Daher werden die alten Heizkessel ersetzt und zur Absicherung der Grundheizung eine Holzpelletheizungsanlage eingebaut. Zur Abdeckung von Spitzenlasten wird zusätzlich ein Gas- Niedertemperaturkessel installiert. Das Pelletlager wird baulich innerhalb des vorhandenen Heizraumes hergerichtet. Die sonstigen technischen Einrichtungen im Heizraum wie Warmwasserboiler, Verteiler- und Steueranlagen werden ertüchtigt bzw. ausgetauscht.

Über die Maßnahme wurde von der EEG und in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit

550.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € abschließt.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.