Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.08.2009

Eing. Dat. 20.08.2009

 

Nr. 476

 

 

Rückerstattung von Kitabeiträgen
Magistratsvorlage Nr. 323/09 (Dez. II, Amt 57) vom 19.08.2009, DS I (A) 476


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Für die Dauer des Betreuungsausfalles durch den Streik der Erzieherinnen in den Kitas
    des Eigenbetriebes im Mai und Juni 2009 werden den Eltern, die Selbstzahler sind, an-
    teilig der Kitabeitrag und das Essengeld erstattet, sofern sie die Dienstleistung streikbe-
    dingt nicht in Anspruch genommen haben.

2. Die Erstattung erfolgt auf Antrag.


Begründung:

 

Während der Streiktage konnte nicht allen Eltern vertragsgemäß das für ihre Kinder vereinbarte Betreuungsangebot aufrecht erhalten werden. Der Magistrat will mit der Rückerstattung vermeiden, dass den Eltern darüber hinaus noch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

 

Da für die streikenden Erzieherinnen keine Vergütung durch die Stadt gezahlt werden musste, ist eine Rückerstattung des anteiligen Kitabeitrages für den Eigenbetrieb Kindertagesstätten im Rahmen des beschlossenen Wirtschaftsplanes 2009 gedeckt. Insgesamt ist mit einem Rückzahlungsbetrag von maximal 47.000 € für die 12 Streiktage zu rechnen.

 

Die Eltern können in den jeweiligen Kindertagesstätten einen entsprechenden Erstattungsantrag stellen. Dieser wird nach Prüfung an die Kitaverwaltung weitergereicht und von dort erfolgt die Rückzahlung bzw. Verrechnung mit der Beitragsforderung.