Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.10.2009

Eing. Dat. 22.10.2009

 

Nr. 512

 

 

 

 

Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
- Bereich des Neuen Friedhofs an der Mühlheimer Straße -
Billigung des Entwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 422/09 (Dez. I, Amt 62 und 60) vom 21.10.2009,
DS I (A) 512


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:

Der Entwurf der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Anlagen 1 und 2) für den Bereich des Neuen Friedhofs zwischen Mühlheimer Straße, einer Linie 3 m
nordöstlich des ehemaligen Verwaltungsgebäudes, der südöstlichen Begrenzung des Betriebsparkplatzes, einer Linie 4 m östlich des Krematoriums, dem Hauptweg, der südöstlichen Begrenzung des öffentlichen Parkplatzes, der nordöstlichen und südöstlichen Grenze des Grundstücks Ulmenstraße 6 und der Ulmenstraße sowie die dazugehörige Begründung (Anlage 3), jeweils in der Fassung vom 12.10.2009, werden zum Zweck der Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 und Satz 2 BauGB gebilligt.


Begründung:

 

Der ESO Eigenbetrieb als städtische Friedhofsverwaltung beabsichtigt die Modernisierung des Neuen Friedhofs. Dazu sollen die bestehenden Gebäude im Westen des Friedhofsareals baulich verändert werden. Insbesondere geht es um die Erweiterung der Gebäude um einen Blumenladen und ein Café im Bereich zwischen Friedhofseingang und Trauerhalle. Der Zugangsweg und der Vorbereich der Trauerhalle werden bei Anlage des Cafés ebenfalls neu gestaltet werden. Zudem ist beabsichtigt im nordöstlichen Teil der Gebäudegruppe ein Gebäude für die Trauerbegleitung umzunutzen. Für weitere Gebäude des Neuen Friedhofs werden maßvolle Erweiterungsmöglichkeiten eröffnet. Der Steinmetzbetrieb an der Ulmenstraße Nr. 6 steht in einem engen städtebaulichen Zusammenhang mit dem Neuen Friedhof und ist daher ebenfalls in den Geltungsbereich der Satzung einbezogen.

 

Die Aufstellung der Satzung – als Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB – ist erforderlich, um das Planungsrecht für die beabsichtigten baulichen Neu- und Umnutzungen zu schaffen und der Gebäudegruppe des Neuen Friedhofs damit einen rechtlichen und gestalterischen Rahmen zur nachhaltigen Weiterentwicklung zu ermöglichen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasste in ihrer Sitzung am 03.09.2009 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 07.10.2009. In einem Termin am 25.08.2009 wurde das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität über die Planungen informiert; die zu berücksichtigenden Themenbereiche wurden abgesprochen.

 

Mit dem Billigungsbeschluss beginnt nun die Phase des Beteiligungsverfahrens. Die Öffentlichkeit erhält während der Auslegung der Unterlagen im Rathaus Gelegenheit zur Einsichtnahme und zur Abgabe von Stellungnahmen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Anlagen:

1)        Satzungsentwurf – Planteil

2)        Satzungsentwurf – Textteil

3)        Begründung

4)        Fachbeitrag Eingriffs-/Ausgleichsplanung

5)        Faunistische Potentialeinschätzung und artenschutzrechtliche Betrachtung

 

 

Verteiler:
15 x HFB
  1 x Minderheitenvertreter HFB
15 x UPB
  1 x Minderheitenvertreter UPB
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro