Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.11.2009
Eing. Dat. 19.11.2009
Nr. 530
Aufstellung des Bebauungsplanes 618 C
1. Änderung des Bebauungsplanes 618 A „Waldheim Süd, südlicher Teil“
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 473/09 (Dez. I, Amt 60) vom 18.11.2009, DS I (A) 530
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Bürgel, Flur 14, soll der
Bebauungsplan 618 A geändert werden. Die geänderte Planung erhält die
Bezeichnung Bebauungsplan 618 C.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
im Norden
- von der Südseite der Straße „An den Linden“
im Osten
- von der Ostseite der Kastanienstraße
im Süden
- von der Nordseite der Eichenallee
im Westen
- von der Ostseite der Eichenallee und der Ostgrenze der Grünfläche „Im Grünen
Grund“ , Flur 14, Flurstück 122
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst in der Gemarkung
Bürgel, Flur 14, folgende Flurstücke:
87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97/1, 97/2, 97/3, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110/1 110/2, 111/1, 111/2, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119 sowie teilweise 121 (Verkehrsfläche Kastanienallee)
Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.
2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes 618 C erfolgt im „Vereinfachten Verfahren“
gem. § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen.
3. Der Bebauungsplan 618 C wird auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs
der Wohnbund Frankfurt GmbH / bb22 vom 05.11.2009 aufgestellt.
Begründung:
Zu Punkt 1
Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 618 C wird das Verfahren zur ersten Änderung des mit Datum vom 09.08.2003 rechtskräftigen Bebauungsplanes 618A "Waldheim Süd, südlicher Teil" der Stadt Offenbach eingeleitet. Die geplanten Änderungen beziehen sich auf den östlichen Teilbereich des Bebauungsplanes 618 A. Die nicht erfassten räumlichen Teile des Bebauungsplanes 618 A bleiben weiterhin gültig. Im Änderungsbereich wird dieser durch den aufzustellenden Bebauungsplan 618 C ersetzt.
Nach Abstimmung zwischen Vertretern der Stadt Offenbach und der SOH -Stadtwerke Offenbach Holding GmbH - als Entwicklerin des Plangebietes, besteht Einvernehmen über die geplante Änderung des Bebauungsplanes 618 A auf der Grundlage des unter Punkt 3 beschriebenen Konzeptes.
Damit soll das städtebauliche Konzept aufgrund der Erfahrungen bei der bisherigen Vermarktung der Grundstücke im Gebiet „An den Eichen“ weiter entwickelt und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines städtebaulich interessanten Konzeptes im Rahmen eines Bauherrenmodells geschaffen werden.
Zu Punkt 2
Die Aufstellung des Bebauungsplanes 618 C erfolgt im „Vereinfachten Verfahren“ gem. § 13 BauGB, da die Planungsziele des bestehenden Bebauungsplanes hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung im Wesentlichen beibehalten und somit die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Als weitere Voraussetzungen liegen vor, dass:
§ gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 keine Vorhaben vorbereitet oder begründet werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und
§ gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 keine Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen der in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter bzw. Schutzgebiete
vorliegen.
Der vorliegende Umweltbericht zum Bebauungsplan 618 A wird übernommen und, soweit erforderlich, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 618 C im Rahmen der Aufstellung angepasst.
Von der Möglichkeit, im „Vereinfachten Verfahren“ nach § 13 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB abzusehen, wird Gebrauch gemacht. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erhalten im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Gelegenheit zur Stellungnahme.
Zu Punkt 3
Für das Areal zwischen der südlichen Geltungsbereichsgrenze und der Straße "Ginsterweg" ist ein städtebauliches Konzept vorgesehen, das in Kooperation mit der Architekten- und Planergemeinschaft bb22 erarbeitet wurde.
Hier soll ein Bauherrenmodell mit gemeinschaftlicher Ausrichtung des Bauens, mit Quartiersplatz und Gemeinschaftsraum umgesetzt werden. Es sind Varianten eines Haustyps vorgesehen, der kostengünstig und einheitlich erstellt werden, aber dennoch variabel auf unterschiedliche Ansprüche an die Nutzung reagieren kann.
In das Konzept eingebunden sind Qualitätskriterien einer innovativen und nachhaltigen Architektur und ein wegweisendes Energiekonzept.
Für den Bereich zwischen "Ginsterweg" und "An den Linden" sind im Vergleich zum wirksamen Bebauungsplan 618 A weniger Hausgruppen (Reihenhäuser) zugunsten von Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen. Eine städtebauliche Betonung der Struktur erfolgt, wie bisher, durch einzelne Punkthäuser mit mehreren Wohneinheiten.
Damit wird einer erhöhten Nachfrage an freistehenden Einfamilienhäusern auf Grundstücksgrößen zwischen 400 und 450 qm Rechnung getragen, ohne den angestrebten Charakter des Gebietes `In den Eichen` aufzugeben.
Näheres kann dem als Anlage beigefügten „Städtebaulichen Entwurf“ mit Erläuterungen entnommen werden.
Anlage
1. Abgrenzung des Geltungsbereiches
2. Städtebauliches Konzept mit Erläuterung und Visualisierung
Verteiler:
15 x HFB
1x Minderheitenvertreter (HFB)
15 x UPB
1 x Minderheitenvertreter (UBP)
7 x Fraktionen
1 x Vertreterin MUT
1 x Frau Stv. Silvestro
2 x Stv.- Büro