Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.03.2010

Eing. Dat. 04.03.2010

 

Nr. 563

 

 

 

Sanierung der Kita 2, Neusalzer Straße 37 in 63069 Offenbach
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 063/10 (Dezernat I, Amt 60) vom 03.03.2010,
DS I (A) 563


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Sanierung der Kita 2, Neusalzer Straße 37 in 63069 Offenbach, nach der
    von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten
erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 950.000,00 €
    einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem USK 60010.50000
    „Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur (01.01.08)“, SK 61610001,
    Produkt 01.01.08, PN V 8005, wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsmittel 2009 und früher:              810.000,00 €
    Haushaltsmittel 2010:                                   140.000,00 €
    Gesamt:                                                           950.000,00 €

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:

 

Gebäudehistorie, geplante Maßnahmen:

Die Kindertagesstätte 2 befindet sich auf einem großen eingegrünten Grundstück am südlichen Stadtrand Offenbachs. Sie wird direkt von der Neusalzer Straße aus erschlossen. In der Kita werden zurzeit ca. 100 Kinder in vier Kindergartengruppen und einer Krabbelstube betreut.

 

Der zweigeschossige Hauptteil der Kindertageseinrichtung stammt aus dem Jahr 1962. Im Jahr 1989 kam ein kleiner eingeschossiger Anbau auf der Ostseite hinzu. Eine zweite, ebenfalls eingeschossige Erweiterung an der Westseite wurde 1998 realisiert.  Das Gebäude ist nicht unterkellert. Alle Dächer sind als flach geneigte Pultdächer ausgebildet.  Diverse Vor- und Rücksprünge prägen das Gebäude.

 

Die Grundlagen für die erforderlichen Maßnahmen für die Instandsetzung ergeben sich aus dem von der GBM mit Dritten erstellten „Baulichen Zustandsbericht“, vom April 2002 und dem vom Architekten erstellten baulichen Maßnahmenkatalog vom April 2009.

 

Das Gebäude befindet sich baulich in einem unbefriedigenden Gesamtzustand. Es entspricht nicht den heutigen energetischen Anforderungen. Die technische Gebäudeausrüstung ist teilweise veraltet und ein Teil der Sanitärräume ist dringend sanierungsbedürftig.

 

Die Maßnahme umfasst die energetische Sanierung, Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung und der Innenräume. Die energetische Sanierung schließt die Dämmung von Dach- und Außenwandflächen und Sockelbereich sowie den Austausch der Fenster bzw. der Verglasungen ein.

 

Für die Baumaßnahme ist keine Auslagerung der Kindertagesstätte erforderlich. Die Innensanierung erfolgt während der Sommerferien. Arbeiten an der Gebäudehüllfläche, welche den Zeitraum der Ferien überschreiten,  können bei laufendem Betrieb durchgeführt werden. Der Ablauf ist mit dem EKO und der Kita-Leitung abgestimmt.

 

Bauliche Maßnahmen:

Die gesamte Außenfassade der Kindertagesstätte 2 wird auf Basis der energetischen Anforderungen der EnEV 2009 mit Wärmedämmverbundsystem versehen.

 

Sämtliche Fenster mit Baujahr vor 1998 sowie Flächen mit Glasbausteinen werden durch neue Fenster ersetzt. Es werden Fenster mit Holzrahmen eingebaut, um ein einheitliches Erscheinungsbild des Gebäudes zu erzielen. Bei den Fenstern des Gebäudeteils von 1998 handelt es sich um Holzfenster deren Rahmen gute energetische Eigenschaften besitzen.  Daher ist es hier ausreichend,  die Verglasung um eine energetisch hochwertigere zu ersetzen.

 

Der Sonnenschutz der nach Süden ausgerichteten Gruppenräume im Erdgeschoss wird durch die Vergrößerung der vorhandenen Dachüberstände erreicht. Zudem trägt der große Baumbestand zur Verschattung bei. Die Wirksamkeit wurde in Studien zum sommerlichen Wärmeschutz und zur Verschattung durch Vergrößerung des Dachüberstands überprüft. Die Südfenster im Obergeschoss werden mit außenliegenden, lichtlenkenden Raffstores als Sonnenschutz ausgestattet.

 

Aufgrund latenter Undichtigkeiten und teilweise fehlender Dämmung sind die Dachaufbauten der Kita zu sanieren und werden entsprechend den Anforderungen der EnEV 2009 gedämmt und abgedichtet.

 

Im Innenbereich werden alle Innentüren ersetzt sowie die Bodenbeläge erneuert. Die Wände und Böden aller Sanitärräume mit Baujahr vor 1998 werden neu gefliest. Die übrigen Wandoberflächen sind zu renovieren. Zwischen Gruppenräumen und Flur vorhandene Innenfenster werden gemäß den Anforderungen an den baulichen Brandschutz ausgetauscht. Dementsprechend werden auch die Flurtrennwände im Obergeschoss durch Trennwände  sowie Türen und Glaseinsätze in der erforderlichen Brandschutzklasse ersetzt.

 

Im erdgeschossigen Flur, im Sanitärbereich des Altbaus und im Personalraum werden neue abgehängte Decken eingebaut.

 

Technische Gebäudeausrüstung:

Die technische Gebäudeausrüstung ist, mit Ausnahme von Teilen, die sich noch in gutem Zustand befinden und daher langfristig nutzbar sind, zu erneuern.

 

Heizung

Die Wärmeversorgung der Kita erfolgt weiterhin über den vorhandenen Gas-Brennwertkessel (Baujahr 1996). Es ist kein Umbau notwendig, es werden lediglich Einregulierungen der Heizungsanlage und Optimierungen der Wärmeverteilung vorgenommen. Heizkörper und Leitungsnetz werden, abhängig von ihrem technischen Zustand, teilweise erneuert.

 

Die Installationen im Gebäudeteil von 1998 sind nicht sanierungsbedürftig und daher kein Bestandteil der Maßnahme.

 

Lüftungstechnische Anlagen

Einbau einer Küchenablufthaube mit Wärmerückgewinnung. Einbau von Zu- und Abluftanlagen als dezentrale Anlagen mit Wärmerückgewinnung für die WC-Anlagen im Erdgeschoss und die Nebenräume im Obergeschoss.

 

Sanitär

Die Sanitärinstallation in den Nassräumen der älteren Gebäudeteile wird komplett erneuert. Dies sind die Trinkwasser- und Abwasserinstallationen sowie die Objekte und Zubehörteile.

 

Die Installationen im Gebäudeteil von 1998 sind nicht sanierungsbedürftig und daher kein Bestandteil der Maßnahme.

 

Elektro

Die gesamte Elektroverteilung in den älteren Gebäudeteilen, sowie die gesamte Elektroinstallation (Beleuchtung, Schalter, Steckdosen, Kabel etc.) ist zu erneuern. Rettungszeichenleuchten und Notleuchten in den Flucht- und Rettungswegen werden ergänzt. Die vorhandene Einbruchmeldeanlage wird erweitert.

 

Die Beleuchtung wird nach dem Gesetz (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz EBPG) über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte geplant und sämtliche Beleuchtungen werden mit energieeinsparenden Leuchtmitteln ausgeführt.

 

Die Installationen im Gebäudeteil von 1998 sind nicht sanierungsbedürftig und daher nicht Teil der Maßnahme.

 

Aufgrund der  Anbringung des Wärmeschutzes an Außenwänden und Dächern ist die Blitzschutzanlage anzupassen.

 

Natur- und Artenschutz:

Siehe Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität

 

Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände:

Auf der Südseite in geringem Abstand zum Gebäude befindet sich ein Ahorn. Die  Wärmedämmung, welche auf der Außenwand aufgebracht wird, ist aus energetischen Gründen auch auf dem Gebäudesockel bis 50 cm unter der Geländeoberfläche anzubringen. Dazu sind umfangreiche Erdarbeiten erforderlich, die das Wurzelwerk des Baums verletzen werden. Langfristig ist eine Schädigung des Fundaments durch das Wurzelwerk nicht auszuschließen. Daher muss dieser Baum gefällt werden.

Die Fällung wurde mit dem Amt für Umwelt, Energie und Mobilität abgestimmt. Der notwendige Baumfällantrag wurde bereits eingereicht und die Genehmigung in Aussicht gestellt.

Für den beseitigten Baum wird eine Ersatzpflanzung geleistet.

 

 

Immisionsschutz/ Klimaschutz und Energie:

Aufgrund der baulichen und technischen Bestandssituation der Kindertagesstätte wird im Wesentlichen die Gebäudehülle mit Außenwand, Dach und Fenstern, sowie Teile der Anlagentechnik energetisch saniert.

 

In den Sanitärräumen und der Küche wird eine dezentrale Zu- und Abluftanlage mit einem Wärmerückgewinnungsanteil von > 80 % eingebracht. Eine Effektivität von 85 % bei der Wärmerückgewinnung bedeutet, dass die Wärme der Abluft zu 85 % für die Zuluft genutzt werden kann und demnach nur 15% zugeheizt werden muss.

 

Auf dem Dach werden Solarkollektoren (9m2) für die Unterstützung der Warmwassererzeugung errichtet. Daraus ergibt sich eine Deckungsrate für den Warmwasserbedarf der Kindertagesstätte von ca. 51 %.

 

Der bauliche Wärmeschutz wird mit folgenden Maßnahmen erreicht: Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung (U-Wert 0,8 W/m²K) bei den komplett ausgetauschten Fenstern; Zweischeiben-Wärmeschutzverglasung (U-Wert 1,1 W/m²K) für die Neuverglasung der Fenster im Gebäudeteil von 1998 – aus konstruktiven Gründen ist der Einbau von Dreischeiben-Verglasung nicht möglich; Wärmedämmverbundsystem aller Fassadenbauteile mit 18 cm Stärke; Dämmung der Dachflächen mit 22 cm.

 

Mit diesen Maßnahmen werden die CO2-Emissionen um ca. 35 % auf ca. 19 t/a reduziert. Der Primärenergiebedarf nach der Sanierung wird ca. 252 kWh/m²a betragen. Dies entspricht einer Unterschreitung des Standards für Bestandsgebäude nach der EnEV 2009 um ca. 10 %. Die Anforderungswerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile werden eingehalten.

 

 

 

 

Photovoltaikanlage:

Bei Überprüfung des Standortes durch die GBM wurde festgestellt, dass die Kita 2 für eine PV-Anlage, aufgrund des zu hohen Anteils an Schlagschatten der Bäume, nicht geeignet ist.

 

Gefahrstoffe in Bauteilen:

Im Zuge der Grundlagenermittlung zum 10-Jahres-Schulsanierungsprogramm wurden auch für die Kindertagesstätten Schadstoffgutachten erstellt und Raumluftuntersuchungen durchgeführt. Grundsätzlich wurden keine kritischen Zustände in der Kita 2 festgestellt, die einen kurz- bzw. mittelfristigen Handlungsbedarf erfordern. Die hierbei als unkritisch eingestuften Schadstoffe werden im Rahmen der Sanierungsmaßnahme entsorgt.

 

Bodenschutz und Gewässerschutz:

Altlasten:

Kein Handlungsbedarf

 

Lagerung wassergefährdender Stoffe:

Kein Handlungsbedarf.

 

 

 

Voraussichtliche Bauzeiten:

März-Juni                                          - 2010   Vorbereitung Ausführung

Juli                                                     - 2010   Beginn der Maßnahme

September                                        - 2010   Fertigstellung der Maßnahme

 

Die Bauzeit, sowie die erforderlichen Räumarbeiten, sind mit dem Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach und der Leitung der Kindertagesstätte abgestimmt.

           

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.                                        

Anlage:
Stellungnahme Amt 33