Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 15.04.2010

Eing. Dat. 14.04.2010

 

Nr. 582

 

 

 

Einführung eines Bürgerhaushalts
Antrag DIE LINKE. vom 14.04.2010, DS I (A) 582


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit dem Ziel, im Jahre 2013 erstmalig einen Bürgerhaushalt für Offenbach zu erproben, wird der Magistrat mit der Bildung einer Kommission aus Fachleuten beauftragt.


Begründung:

Bürgerhaushalte werden  weltweit seit Beginn der 90er Jahre mit zunehmender Beteiligung erprobt, so auch in der Bundesrepublik. Wichtigstes Motiv für das wachsende Interesse an ihnen ist die demokratische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an wichtigen politischen Entscheidungen. Nicht zuletzt sind sie eine konstruktive Maßnahme zur Überwindung des Interesseverlustes an der Politik in vielen Wählerschichten. Gerade deshalb sollte Offenbach mit seinem eklatanten Rückgang in der Beteiligung an Wahlen  an diesem Instrument  interessiert sein.

 

Es gibt sehr unterschiedliche Formen von Bürgerhaushalten in der Erprobung, denn sie müssen sich auf die je besondere Lage der Kommune beziehen. Erste offenbachspezifische Anhaltspunkte hierzu können sein:

 

-         Erprobung in nur einem Sektor der Stadt, der etwa die durchschnittliche Bevölkerungsstruktur aufweist,

-         Erprobung nur eines (kleinen) Teils des Haushalts, der nicht bereits durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist,

-         und sowohl Ausgaben als auch Einsparungen enthält, womöglich stadtteilbezogen;

-         Einbeziehung aller interessierten Einwohnerschaft, nicht nur der Wahlberechtigten,

-         sorgfältige Vorinformation durch Medien, Info-Blätter, Workshops u.a.,

-         Beteiligungsmöglichkeiten auf mehreren Kommunikationsebenen (Internet, Post usw.),

-         Vorschlags- nicht Entscheidungsrecht durch die Bürgerbeteiligung,

-         Transparenz des Verfahrens.

Die Stadtverordnetenversammlung soll (ggf. über den Ausschuss HFB) regelmäßig über den Fortgang der Kommissionsarbeit informiert werden, spätestens erstmalig zu Beginn der neuen Legislaturperiode. Im ersten Halbjahr 2012 müsste der ausgearbeitete Entwurf der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden, damit der Bürgerhaushalt in 2013 erstmalig zur Geltung kommt.