Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.11.2010

Eing. Dat. 11.11.2010

 

Nr. 653

 

 

 

 

Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
Antrag REP vom 10.11.2010, DS I (A) 653

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Hessische Landesregierung und den Hessischen Landtag auf, den 4. Abschnitt (zweiter Titel, § 84-88) der HGO aufzuheben.

Die Offenbacher Landtagsabgeordneten und der Hessische Städtetag werden gebeten, eine entsprechende Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu unterstützen.


Begründung:

Die Wahlen zu den kommunalen Ausländervertretungen vom 04.11.2001, 26.11.2005 und 07.11 2010 lassen landesweit das absolute Desinteresse des ausländischen Teils der Bevölkerung an eigenen kommunalen Vertretungen erkennen. Allein in Offenbach bewegt sich die Wahlbeteiligung von 8,3% (1997), 5,1% (2001) über den absoluten Tiefpunkt von nur noch 3,0% im Jahr 2005 auf nunmehr 4,9% konstant im einstelligen Bereich. Insbesondere aufgrund der Einführung des Kommunalwahlrechts für EU-Ausländer und die erleichterten Möglichkeiten der Einbürgerung ist eine praktische Bedeutung der Ausländerbeiräte nicht mehr erkennbar.

 

Auch in Offenbach sind Vertreter unterschiedlicher Nationalitäten schon seit Jahren bestens in den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung integriert. Der verbleibende Rest der kommunalen Ausländervertretung besteht aus Vertretern der Maghreb-Staaten, der Türkei sowie der Länder des ehemaligen Jugoslawiens. Von einem repräsentativen Querschnitt der ausländischen Bevölkerung im - von Muslimen dominierten - Ausländerbeirat kann somit keine Rede mehr sein. Die kommunalen Ausländervertretungen in ihrer ursprünglich angedachten Form sind überholt und demokratisch nicht legitimiert.