Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.11.2010

Eing. Dat. 25.11.2010

 

Nr. 658

 

 

 

Direktwahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters;
Bestimmung des Wahltermins
Antrag Magistratsvorlage Nr. 446/10 (Dez. II, 81.2) vom 24.11.2010, DS I (A) 658


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Die nächste Direktwahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Offenbach am Main findet am Sonntag, dem 04. September 2011 statt. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, dem 18. September 2011 statt.


Begründung:

 

Der Tag der Neuwahl sowie der Tag einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl sind nach dem am 28. Mai 1998 durch den Hessischen Landtag beschlossenen geänderten § 42 Kommunalwahlgesetz (KWG) von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmen (Hessische Kommunalwahlgesetz in der Fassung vom 07.03.2005, GVBI. I S. 197, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Hess. Kommunalwahlgesetzes vom 26. April 2010 (GVBI. IS. 119).

 

Die Amtszeit des Oberbürgermeisters endet am 20. Januar 2012. Nach § 42 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) muss die Neuwahl zwischen dem 17. Juli 2011 (frühester Zeitpunkt) und dem 16. Oktober 2011 (spätester Zeitpunkt) durchgeführt werden. Unter Abwägung und Berücksichtigung der Sommerferien und Herbstferien, allen Feiertagen (Einreichungsschluss in der Pfingstwoche bzw. Fronleichnam) ist der 4. September 2011 als Wahltag und der 18. September 2011 als eventueller Stichwahltag unter Abwägung aller für eine geordnete Wahldurchführung relevanten Gesichtspunkte zweckmäßig.