Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.11.2010

Eing. Dat. 25.11.2010

 

Nr. 662

 

 

Beschaffung einer neuen Finanzwesensoftware
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 457/10 (Dez. III, Amt 20) vom 24.11.2010, DS I (A) 662


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Die Kämmerei der Stadtverwaltung Offenbach wird beauftragt, zur Beschaffung einer neuen Finanzwesensoftware alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Die Kämmerei wird weiter ermächtigt, die erforderlichen Ansprüche einer neuen Software in einem Anforderungskatalog zu dokumentieren und die erforderlichen Maßnahmen für eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen.


Begründung:

 

Mit Wirkung zum 01.01.2008 wurde bei der Stadtverwaltung Offenbach die bis dahin durch die Kameralistik geprägte Haushaltsführung durch das sogenannte Neue Kommunale Rechnungs- und Steuerungssystem abgelöst. Diese Reform bedingte zum einen die Umstellung von der einfachen Verwaltungsbuchführung (Kameralistik) auf die doppelte Buchführung (Doppik). Zum anderen wurde die gesamte Haushaltsplanung und -durchführung von einer zuvor in Einzelplänen organisierten Gliederung auf eine produktorientierte Gliederung umgestellt. Diese Umstellung machte eine Erweiterung der seit dem Jahr 2000 eingesetzten Finanzwesensoftware AB-DATA Kommunal erforderlich. Daher wurde im Jahr 2005 die Software um die Module Doppik, Kosten‑  und Leistungsrechnung und Anlagenbuchhaltung erweitert. Der Einsatz über nunmehr 5 Jahre macht eine hinreichende Beurteilung der eingesetzten Finanzwesensoftware möglich, so dass folgende Schwächen des eingesetzten Verfahrens festgehalten werden können:

 

1.     es erfolgt keine zeitnahe und hinreichende Umsetzung landesspezifischer
     (hessischer) Anforderungen,

2.     Auswertungs- und Berichtsfunktionen sind nur rudimentär vorhanden,

3.     die vom Verfahren angebotenen Gestaltungsmöglichkeiten eines nach
     Teilhaushalten und Produkten zu gestaltenden Haushaltsplans sind zu starr in
      ihren Strukturen,

4.     keine Integration der Anlagenbuchhaltung in das Planungsverfahren möglich,

5.     keine integrierte Planungs- und Verwaltungsfunktion für Darlehen und
     Schulden vorhanden,

6.     die Software ist technisch inkonsistent, dies erfordert permanent erheblichen
     Improvisationsaufwand seitens der Administratoren und Anwender.

 

Die oben genannten Verfahrensschwächen haben sich als unabänderlich erwiesen, da seitens des Softwareanbieters entweder keine Behebung der genannten Schwachpunkte in Aussicht gestellt wurde oder Verbesserungen in vielen Fällen angekündigt, jedoch bislang nicht umgesetzt wurden.

 

Aus oben genannten Gründen hat sich die Kämmerei in Zusammenarbeit mit dem Kassen- und Steueramt bei hessischen Städten ähnlicher Größe informiert, welche Systeme zum Einsatz kommen, um abschätzen zu können, ob durch einen Wechsel der Finanzwesensoftware die bestehenden Probleme gelöst werden können. Dies kann grundsätzlich positiv beurteilt werden, weshalb die Kämmerei und das Kassen- und Steueramt eine Ausschreibung mit dem Ziel des Systemwechsels anstreben.

 

Die Kämmerei ist bestrebt, für den Software-Umstieg eine finanziell tragbare Lösung zu finden, damit eine Finanzierung des Vorhabens weitestgehend aus bereits im Haushalt eingestellten Mitteln bewerkstelligt werden kann.