Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.11.2010

Eing. Dat. 25.11.2010

 

Nr. 664

 

Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
hier: Einführung einer Bürgerfragestunde
Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 24.11.2010, DS I (A) 664


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

In die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main wird folgender Paragraf eingefügt:

                                                        § 29 a

                                    Bürgerfragestunde vor Ausschusssitzungen

Vor den Ausschusssitzungen findet regelmäßig eine Bürgerfragestunde statt. Diese soll in der Regel 20 Minuten nicht überschreiten.

Es sind nur Fragen zuzulassen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung und damit der nachfolgenden Beratung im Ausschuss sind.

Bürgerinnen und Bürger haben lediglich Gelegenheit, Fragen vorzutragen. Eine Diskussion, die die Merkmale einer Beratung erfüllen könnte, ist nicht zulässig.

Die Auskünfte sind ggf. schriftlich an den Bürger/die Bürgerin nachzureichen.


Begründung:

Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2008 wurde u.a. der Arbeitskreis Geschäftsordnung beauftragt, einen Änderungsvorschlag zur Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, der die Einführung einer Bürgerfragestunde im Rahmen der Stadtverordnetensitzung bzw. der Ausschusssitzungen zum Ziel hat, bei der die Einwohner/innen der Stadt Offenbach ihre Anliegen in Frageform direkt vorbringen können.

Unter Berücksichtigung der kommunalverfassungsrechtlichen Einschätzungen des Hessischen Städtetages zu Bürgerfragestunden empfiehlt die AG Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung o.a. § 29 a in die Geschäftsordnung aufzunehmen.