Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.11.2010

Eing. Dat. 25.11.2010

 

Nr. 665

 

 

Eigenkapitalstärkung der Klinikum Offenbach GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 449/10 (Dez. III, Klinikum Offenbach GmbH / Amt 20) vom 24.11.2010, DS I (A) 665


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung in Abänderung des Beschlusses DS I (B) 154 vom 04.02.2010 (Anlage 1) wie folgt beschließt:

1. Die Stärkung des Eigenkapitals der Klinikum Offenbach GmbH (KliO) im
    Wege einer Bareinlage in die Kapitalrücklagen gem. § 272 Abs. 2, Nr. 4 HGB
    in Höhe von 30 Mio. € wird beschlossen.

2. Die Stadt Offenbach übernimmt mit Ablauf des 31.12.2010 die
    Pensionsverpflichtungen in Höhe von rund 3 Mio. € für die ehemaligen
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebs Klinikum Offenbach, die
    im Wege der Ausgliederung des Eigenbetriebs auf die Klinikum Offenbach
   GmbH übertragen wurden. Die Höhe der zum 31. Dezember 2010
    aufgelaufenen Pensionsverpflichtungen wird durch ein
    versicherungsmathematisches Gutachten nachgewiesen.

    Die Stadt Offenbach wird mit Wirkung ab dem 01.01.2011 die Versorgungsbezüge   
    selbst entrichten. Die Übernahme der Pensionsverpflichtungen durch die Stadt
    Offenbach ist in einer förmlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Offenbach und
    der Klinikum Offenbach GmbH zu regeln. Die Klinikum Offenbach GmbH wird
    durch diese Übernahme von der Verpflichtung freigestellt, die
    versorgungsberechtigten ehemaligen Beschäftigten des Klinikums Offenbach und
    deren Hinterbliebenen zu versorgen. Eine interne Weiterbelastung an die Klinikum
    Offenbach GmbH erfolgt nicht.

3. Die Eigenkapitalstärkung ist mit folgenden Maßgaben verknüpft:

    a) Die Geschäftsführung des Klinikums wird alle zur Sanierung der KliO
        notwendigen Maßnahmen ergreifen und quartalsweise im HFB über die
        Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen und die Entwicklung der
        Wirtschaftlichkeit berichten. Zustimmungserfordernisse durch Gesetz oder
        Gesellschaftsvertrag bleiben unberührt. Eine Liste der insbesondere zu
        ergreifenden Maßnahmen liegt als Anlage 2 bei.

    b) Der Abbau übertariflicher Leistungen für alle Beschäftigten sowie strukturelle
        Anpassungen auf allen Ebenen sind vorzunehmen.


    c) Die Bemühungen um eine Kooperation bzw. einen Verbund kommunaler
        Krankenhäuser werden fortgesetzt. Der Magistrat wird im HFB vierteljährlich
        berichten.



Begründung:

 

Das Klinikum Offenbach war bis zum 31. Dezember 2004 ein Eigenbetrieb der Stadt Offenbach. Zum 01.01.2005 wurde das Klinikum in eine GmbH umgewandelt. Ziel des vorangegangen Entscheidungsprozesses war, das Klinikum trotz außerordent-lich kritischer finanzieller Lage in kommunaler Trägerschaft zu halten, ohne dass die Stadt eigene Mittel zuführen müsse.

 

Zwischen 2000 und 2004 entstanden Verluste von insgesamt 20,8 Mio. €, die nicht von der Stadt ausgeglichen, sondern in die neu gegründete GmbH übertragen wurden. Zusätzlich übernahm die KliO die Kostenüberschreitungen beim Bau des Rebentischzentrums (ca. 10 Mio. €) und alle alten Pensionsverpflichtungen. Insgesamt wurden dem Klinikum im Rahmen der Umwandlung in eine GmbH Altverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 54,1 Mio. € übertragen.

Bereits die 2008 im Rahmen der Finanzplanung zur Abschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung der KliO vorgelegten Zahlen ließen für 2011/2012 den Verzehr des Eigenkapitals und damit eine bilanzielle Überschuldung erwarten.

 

Um diese abzuwenden, wurden 2008 und 2009 zahlreiche Gespräche zwischen Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Gewerkschaften, Betriebsrat und Belegschaft sowie der Stadt Offenbach geführt. Als Ergebnis der Gespräche und Analysen wurden zusammen drei Maßnahmen zur Sicherstellung einer langfristigen Sanierung der KliO angestrebt:

 

-     Die Stärkung des Eigenkapitals in Höhe von 30 Mio. € und die Übernahme alter Pensionsverpflichtungen in Höhe von rund 3 Mio. € durch die Stadt Offenbach als Gesellschafter.

-     Interkommunale Kooperation mit den Horst-Schmidt-Kliniken in Wiesbaden (HSK) mit dem Ziel, die KliO und die HSK sowie alle Gesellschaften, bei denen die genannten Gesellschaften die Mehrheit halten, in einer Holding zusammenzuführen.

-     Nochmalige und gleichzeitig letztmalige Verlängerung des Sanierungstarifvertrags.

 

In der Erwartung, dass der angestrebte Interkommunale Verbund und die Verlängerung des Sanierungstarifvertrags mit den der Wirtschaftsplanung zugrunde liegenden Daten zustande kämen, wurden die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Umsetzung für die avisierten Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals in Form der Übernahme von Darlehen in Höhe von 30 Mio. € und der Übernahme alter Pensionsverpflichtungen durch die Stadt Offenbach als Gesellschafter durch die Stadtverordnetenversammlung mit der Verabschiedung des Haushalts 2010 geschaffen (vgl. USK 87780.93060 bzw. 87780.42000 und 87780.45800).

 

Der angestrebte Interkommunale Verbund mit der HSK ist weiterhin Ziel der Gespräche zwischen der Stadt Wiesbaden und der Stadt Offenbach. Allerdings hat auch die HSK große wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die Stadt Wiesbaden strebt gegenwärtig vorrangig die wirtschaftliche Sanierung der HSK an. Die gemeinsamen Gespräche werden fortgesetzt, aber erst nach Stabilisierung beider Häuser konkreter werden. Das ursprüngliche Zeitraster, das  vorsah, 2010 eine enge Kooperation auf vielen Gebieten bzw. eine Fusion zu erreichen, ist nicht umsetzbar. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass die enge Kooperation von Kliniken in kommunaler Trägerschaft der einzige Weg ist, um die zukünftigen Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten als Krankenhaus der Maximalversorgung in öffentlicher Trägerschaft gestalten zu können. Eine strategische Neuausrichtung im Verbund mit anderen Krankenhäusern führt zu einer langfristigen Stärkung der beteiligten Unternehmen und mithin sowohl zu einer Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit hoch qualifizierten medizinischen Leistungen, als auch zu einer Sicherung der Arbeitsplätze in der Region.

 

Die Gespräche mit Verdi über die Verlängerung des Sanierungstarifvertrags mit den der Wirtschaftsplanung zugrunde liegenden Daten führten bisher nicht zum Erfolg, die Erfolgsaussichten sind nicht gut. Verdi lehnte u.a. das  notwendige Finanzvolumen ab. Darüber hinaus fordert Verdi eine Begünstigungsklausel für ihre Mitglieder, was gegen die geltende Satzung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes verstößt und von daher nicht genehmigungsfähig ist. Allerdings ist auch festzustellen, dass für einige Bereiche im medizinischen Dienst und in der Pflege der zwischenzeitlich eingetretene Arbeitskräftemangel zusätzliche finanzielle Anreize notwendig macht und somit einen Sanierungstarifvertrag ins Leere laufen lässt. Alternativ zu einem Sanierungstarifvertrag stehen der Entfall außertariflicher Zulagen und strukturelle Anpassungen zur Diskussion.

 

Unverändert, durch das wirtschaftlich schwache erste Halbjahr verstärkt, bleibt die Notwendigkeit, die Eigenkapitalbasis zu stärken, um die drohende Insolvenz zu vermeiden. Die Geschäftsführung der KliO hat in der Sitzung des HFB vom 25.10.2010 über die finanzielle Situation und die eingeleiteten Maßnahmen informiert. Die Geschäftsführung hat ausgeführt, dass sie mindestens 1 Jahr zur Umsetzung benötigt.

 

Die Folgen einer Insolvenz der KliO sind kaum abschätzbar. Die Stadt hat einen gesetzlichen Versorgungsauftrag; sie muss die Krankenhausversorgung sicherstellen, nicht aber selbst ausführen. Als alleiniger Eigentümer der KliO muss die Stadt auch im Insolvenzfall die Fortsetzung des Klinikums sicherstellen, d.h. auch finanziell absichern.

Anlage:

Beschluss DS I B 154/10

Liste der zu ergreifenden Maßnahmen