Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2011-16/DS-I(A)0009Ausgegeben am 12.05.2011

Eing. Dat. 12.05.2011

 

 

 

 

Sanierung Tiefgarage Rathaus Offenbach

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 113/11 (Dez. I, Amt 60) vom 11.05.2011

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Sanierung Tiefgarage Rathaus Offenbach auf Grundlage der von den Ingenieurbüros Grontmij GmbH und ETA in Zusammenarbeit mit dem Büro CODEMA International GmbH erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung mit 2.500.000,00 € einschl. Planungskosten wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.500.000,00 € werden bewilligt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Restmittelübertragung bei dem Untersachkonto 06300.94090 – „Tiefgarage Rathaus (01.01.13)“ SK 09510000 - Projekt 101010000000 Produkt 01.01.13 wie folgt:

Haushaltsmittel 2010 und früher:                  1.50
0.000,00

Haushaltsmittel 2011:                                      650.000,00

Haushaltsmittel 2012:                                     350.000,00

Gesamt:                                                       2.500.000,00 €

Zum Zwecke der Beauftragung steht im Haushaltsplan 2011 eine Verpflichtungserklärung (VE) von 350.000,00 € zur Verfügung.

 

3.       Gemäß Stadtverordneten-Beschluss vom 26.08.2010 (DS I (A) 626/1 – Pkt. 6) ist zu beachten: „die Sanierungsarbeiten an der Rathaustiefgarage werden zurückgestellt, bis der geplante Wettbewerb zur Neugestaltung des Stadthofes abgeschlossen ist und die Planungen für die beiden Vorhaben aufeinander abgestimmt sind. Die Bauarbeiten sind ebenfalls entsprechend aufeinander abgestimmt auszuführen“. Die Realisierung ist deshalb in Abstimmung mit der Umgestaltung des Stadthofes nach derzeitigem Planungsstand für den Zeitraum Juni bis Dezember 2012 vorgesehen.

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Grundsatzbeschluss (DS I (A) 626 und 626/1) vom 26.08.2010 der Sanierung Tiefgarage Rathaus Offenbach zugestimmt.

 

1.         Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

Direkt angrenzend an das Untergeschoss des Rathauses in Offenbach, Berliner Straße 100, befindet sich auf einer Grundfläche von ca. 3000 qm eine eingeschossige Tiefgarage, die zusammen mit dem Rathaus ab dem Jahr 1969 errichtet wurde. Es stehen z.Zt. 118 Stellplätze von Montags bis Sonntags in der Zeit von 00:00 bis 24:00 zur Verfügung, davon

 

·         93 Stellplätze für die Stadt OF (städtische Nutzung Mo-Fr 06:00 – 15:30)

·         25 Stellplätze für Kurzparker

 

2.      Notwendigkeit und Zusammenfassung der baulichen Maßnahmen

In der Tiefgarage sind Schäden in Form von Wassereinbrüchen, Betonabplatzungen und Korrosion der Bewehrung insbesondere im Bereich der Bauwerksfugen zu beobachten. Ebenfalls entspricht die nachträglich als Haupt­ausgang genutzte mittlere Nottreppe im Bereich Achse C-D/7-8 mit einem Treppenaufgang von 89 cm Breite sowie einer Auftrittsbreite für die Stufen von 25,30 cm nicht den derzeit geforderten Abmessungen nach HBO.

 

Ziel der geplanten Sanierung ist es, die Tiefgarage Rathaus Offenbach nachhaltig zu sanieren, um einer weiteren Schädigung der Bausubstanz entgegen zu wirken und die Standsicherheit weiterhin sicher zu stellen. Desweiteren ist aufgrund der aktuellen baulichen Anforderungen eine Ertüchtigung der mittleren Nottreppe zum Hauptausgang erforderlich.

 

Die Tiefgarage ist z.Zt. bedingt barrierefrei. Der Einbau einer Aufzugsanlage im Haupttreppenhaus (im Bereich Achse C-D/7-8) würde Zusatzkosten in Höhe von rd. 145.000 € verursachen. Es wird daher angestrebt, eine Vereinbarung mit dem Eigentümer HdW (Haus der Wirtschaft) zur Mitbenutzung des dort vorhandenen Aufzuges abzuschließen. Dieser befindet sich in der Tiefgarage Haus der Wirtschaft und ist über die gemeinsame Ein-/Ausfahrt zu erreichen.

 

3.      Beschreibung der Maßnahme
3.1 Baukonstruktion

·         Erneuerung der defekten Abdichtung der Tiefgaragendecke,
Demontage und Einlagerung von Bänken, Fahrradständern usw.,
Abbruch Brunnenanlage und Beete,
Aufnahme von Plattenbelag und vorhandener Tragschicht,
Abbruch Schutzbeton und Abdichtung,
ggfs. Betonsanierung im Bereich der Fugen nach Erfordernis,
Erneuerung Abdichtung

·         Wiederherstellen der Tragschicht über der Tiefgaragendecke,
die Ausbildung des Plattenbelages erfolgt im Zuge der Neugestaltung Stadthof

·         Betonsanierung (Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen) durch Aus­besserung der betroffenen Oberflächen in der Tiefgarage. Hierbei werden schadhafte und lose Betonflächen bis unter die Bewehrung entfernt sowie die freiliegenden Bewehrungsstäbe durch Sandstrahlen entrostet und gereinigt. Anschließend erfolgt die Ergänzung der Betondeckung mit Hilfe eines geeigneten Instandsetzungsmörtels.

·         Brandschutztechnische Ertüchtigung der Bandkonsolen (Auflager für Decken­platten). Hierfür wird die Betondeckung durch einen geeigneten Saniermörtel bis zum erforderlichen Wert von 30 mm ergänzt.

·         Bodenplatte
Verpressen von Rissen,
Erneuerung von Fugenvergüssen der Betonbodenplatte,
Aufbringen einer neuen Epoxidharz-Bodenbeschichtung,
Ausbesserungsmaßnahmen auch an der Bodenplatte im Durchfahrtsbereich in Höhe Einfahrt HdW

·         Wände, Unterzüge und Stützen reinigen und streichen

·         Demontage und Einlagerung Kassenautomat,
Abbruch bestehendes Treppenhaus Achse C-D/7-8,
Vergrößerung des Treppenhauses

·         Temporäre Abfangmaßnahmen von Leitungen im Zuge der Arbeiten an der Oberfläche

 

3.2 Technische Gebäudeausrüstung

3.2.1 Sanitär

·         Grundleitung
Die vorhandenen Grundleitungen einschl. Bodeneinläufe werden nicht erneuert, da sich diese unterhalb bzw. innerhalb der Bodenplatte befinden. Die Grundleitungen werden jedoch gereinigt, über eine Kamerauntersuchung auf Funktion geprüft und ggfs. lokal saniert.
Die defekte Entwässerungsrinne im Bereich der Tiefgaragenrampe wird demontiert und fachgerecht erneuert.

·         Abwasser
Das vorhandene Leitungsnetz im Bereich der Tiefgarage einschl. Einläufe und Rinnen im Bereich des Stadthofes wird demontiert und erneuert. Hierbei wird die Leitungsführung beibehalten, um vorhandene Durchbrüche im Bereich der Unterzüge zu nutzen.

·         Trinkwasser
Im Technikraum befindet sich der Trinkwasserverteiler Kalt mit seinen 5 Anschlüssen für die Pavillons Polizeiladen und Stadthofcafé sowie für den Brunnen und für die Zapfstellen Blumenbeete. Der Verteiler bleibt einschl. Absperrarmaturen bestehen. Das angeschlossene Rohrnetz wird demontiert und erneuert, wobei während der Bauzeit die beiden Pavillons über einen provisorischen Anschluss versorgt werden.
Die Leitungsführung wird geändert. Derzeit erfolgt diese im Bereich der Tragschicht oberhalb der Tiefgaragendecke. Nach Ende der Baumaßnahme werden die Leitungen – soweit noch gebraucht - sichtbar unter der Decke Tiefgarage geführt, um eine bessere Kontrolle zu haben und Revisionierbarkeit zu erzielen.

Die sichtbar unter der Decke verlaufenden Trinkwasserleitungen erhalten eine Rohrbegleitheizung als Frostschutz.

·         Sprinkleranlage
Das vorhandene Leitungsnetz wird in Teilbereichen (nach Bedarf) demontiert, zwischengelagert und nach erfolgter Betonsanierung wieder montiert. Die alten Sprinklerköpfe werden vollständig erneuert. Im Anschluss erhält das gesamte Leitungsnetz einen roten Anstrich.

·         Hydrantenanlage
Gemäß Brandschutzgutachten sind die vorhandenen Feuerlöschkästen einschl. der zuführenden Leitungen nicht mehr erforderlich. Diese werden demontiert und entsorgt.

 

3.2.2 Heizung

·         Fernwärmeleitung
Die vorhandene Fernwärmeleitung (EVO), die die Tiefgarage entlang der nördlichen Wand durchquert, wird während der Sanierung vor Beschädigung und Verschmutzung geschützt.

·         Anschlussleitungen Heizregister im Bereich Vorfahrt Bürgerbüro
Die Leitungen werden während der Sanierung vor Beschädigung und Verschmutzung geschützt. Der äußere Schutzmantel der Wärmedämmung aus Isogeno-Pak wird durch einen stabileren Schutzmantel aus Blech ersetzt.

 

3.2.3 Lüftung

·         Neuer EDV-/Technikraum für Schranken- u. Ticketsteuerung (jetziger Müllraum)
Für den EDV-/Technikraum ist eine zweiteilige Kühlanlage zum Abtrag der anfallenden internen Wärmelasten vorgesehen. Der EDV-/Technikraum erhält hierbei eine Inneneinheit. Die Außeneinheit wird im Bereich der Tiefgarage installiert.

·         Lüftungskanäle und Abluftauslässe Garagenentlüftung
Das gesamte Kanalnetz einschl. der Abluftauslässe wird demontiert, zwischengelagert, gereinigt und wieder montiert. Das Kanalnetz erhält bei Wiedermontage ein neues Befestigungssystem, die Auslässe neue Dichtungen einschl. Schrauben.

·         Zuluft Vorfahrt Bürgerbüro
Das vorhandene Zuluftgerät einschl. Lüftungskanalnetz sowie Auslässen wird demontiert, eingelagert und nach erfolgter Sanierung wiedermontiert.

 

3.2.4 Elektro

Die vorhandenen Anlagenteile entsprechen größtenteils nicht mehr den aktuellen Anforderungen und müssen entsprechend erneuert werden.

·         Installation einer Sicherheitsbeleuchtung nach DIN VDE
Gemäß Brandschutzgutachten wird eine Sicherheitsbeleuchtung für die Flucht- und Rettungswege gefordert. Zur Zeit sind lediglich die Fluchttreppenhäuser mit hinterleuchteten Piktogrammen gekennzeichnet. Es werden daher Rettungszeichenleuchten in der Fahr­straße sowie Fluchtweghinweisleuchten an den Ausgängen installiert.

Die Versorgung dieser Leuchten erfolgt über Akku gepufferte Einzelbatterie­leuchten, die über eine vollautomatische mikroprozessorgesteuerte Prüfein­richtung überwacht werden.

·         Leitungsnetz
Das vorhandene Leitungsnetz ab Unterverteilung Tiefgarage wird demontiert und erneuert. Aufgrund der Leistungserhöhung (Ladestation E-Tankstelle, Rohrbegleitheizung etc.) erfolgt ebenfalls die Demontage der vorhandenen Zuleitung zwischen Unterverteilung Tiefgarage und Niederspannungs­hauptverteilung Rathaus (KG Rathaus). Diese wird durch eine neue Zuleitung mit größerem Querschnitt ersetzt.

·         Beleuchtung
Die vorhandene Beleuchtung wird demontiert und erneuert. Es sind energiesparende Feuchtraumwannenleuchten mit elektronischen Vorschalt­geräten im Bereich der Tiefgarage sowie Anbauleuchten im Bereich der Treppenhäuser vorgesehen.
Die Lichtsteuerung erfolgt über Zeitschaltuhr sowie Bewegungs- und Däm­merungsschalter. Hierbei ist eine Grundbeleuchtung (jede 3. Leuchte) in der Tiefgarage vorgesehen. Die Gesamtbeleuchtung wird über einen Automatik-wächter zugeschaltet.

·         Brandmeldeanlage
Für die Alarmierung im Gefahrenfall werden zusätzliche Komponenten (Melder EDV- und Technikraum etc.) eingebaut. Hierfür ist eine Erweiterung der bestehenden Brandmeldeanlage Rathaus (KG Rathaus) erforderlich.

·         CO-Mess- und Warnanlage
Die vorhandene Anlage wird demontiert. Warntransparente und Anlage werden eingelagert und nach erfolgter Reinigung und Funktionsprüfung wieder montiert. Kunststoffansaugeleitungen sowie Ansaugfilter werden erneuert.

·         Videokameras
Die vorhandenen Kameras (Aufschaltung auf Pforte Rathaus) werden demontiert, eingelagert und nach erfolgter Reinigung wieder montiert. Das Leitungsnetz wird demontiert und erneuert.

·         Versetzen des Kassenautomaten
Die Vergrößerung des mittleren Treppenhauses (Bereich Achse C-D/7-8) erfordert ein Versetzen des vorhandenen Kassenautomaten. Dieser wird demontiert, eingelagert und nach erfolgter Reinigung wieder montiert.

·         Installation einer Ladestation
Gemäß Grundsatzbeschluss DS I (A) 626/1 Punkt 7 soll „bei der Elektro­planung für die erforderliche Neumontage des Leitungsnetzes die Möglichkeit eines Betriebes der Tiefgarage als E-Tankstelle für Elektrofahrzeuge mit vorgesehen werden.“ Die Installation einer Ladestation ist dementsprechend vorgesehen.

 

3.3 Ersatzflächen für Parken während der Bauzeit

Im Zuge der Sanierung ist es erforderlich, die Tiefgarage über einen Zeitraum von voraussichtlich 5 Monaten (August 2012 – Dezember 2012) zu schließen. Für diesen Zeitraum werden für die Bediensteten sowie für die Fahrzeuge unter Verschluss Ersatzparkflächen im Parkhaus Toys´R´US angemietet.
Als Grundlage für die Anzahl der benötigten Ersatzparkflächen dient die derzeit ausgegebene Anzahl an Codekarten für Stadtbedienstete von 121 Stück.

 

Für die Stadtverordneten müssen keine Ersatzflächen angemietet werden, da sie die zur Verfügung stehenden freien Parkhäuser (z.B. Haus der Wirtschaft, Französisches Gässchen, CityParkhaus/KOMM, Parkhaus Ziegelstraße etc.) nutzen können. Die entstandenen Parkkosten (Vorkasse) werden gemäß Abstimmung mit dem Büro der Stadt­verordnetenversammlung entsprechend erstattet.

 

Die Fahrräder und Pedelecs im Bereich Gitterbox für Fahrräder werden im Bereich der Rampe Tiefgarage bzw. im Stadthaus untergebracht.

 

4.     Klimaschutz und Energie

Da es sich bei der Tiefgarage um ein nicht beheiztes Gebäude handelt, bestehen gemäß Stellungnahme vom Amt für Umwelt, Energie und Mobilität (Amt 33) vom 21.01.2011 keine Bedenken hinsichtlich Klimaschutz und Energie.

 

5.      Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

5.1    Gefahrstoffe in Bauteilen

Die zum Schadstoffgutachten im Dezember 2010 durchgeführte orientierende Ge­bäudeschadstoffuntersuchung hat gezeigt, dass Schadstoffe vorhanden sind, die gemäß der geltenden Richtlinien zu entsorgen sind. Die vorgefundenen Schadstoffe sind jedoch für den Nutzer als nicht kritisch einzustufen.

 

6.      Untere Naturschutzbehörde / Artenschutz

Gemäß Stellungnahme vom Amt für Umwelt, Energie und Mobilität (Amt 33) vom 21.01.2011 sind naturschutzrechtliche Belange nicht betroffen.

 

7.      Altlasten / Bodenschutz und Gewässerschutz

Gemäß Stellungnahme vom Amt für Umwelt, Energie und Mobilität (Amt 33) vom 21.01.2011 sind Belange Bodenschutzes / Altlasten / Gewässerschutz nicht be­troffen.

 

8.      Einweisung der Nutzer

Nach Fertigstellung der Maßnahme erfolgt eine fachgerechte Unterweisung des Betreibers.

 

9.      Erläuterung zur Kostenberechnung

Für alle vorgenannten Maßnahmen wurde von den Ingenieurbüros Grontmij GmbH und ETA in Zusammenarbeit mit dem Büro CODEMA International GmbH eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft mit 2.500.000,00 € abschließt.

 

Die Mittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und –tilgungen).

 

10.    Terminplanung

Die Realisierung ist nach derzeitigem Stand in Abstimmung mit der Neugestaltung Stadthof wie folgt geplant:

 

Baubeginn:                           Juni 2012

Fertigstellung:          Dezember 2012

 

Die Projektleitung liegt beim Amt für Stadtplanung und Baumanagement.

 

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage

Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität