Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

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2011-16/DS-I(A)0010Ausgegeben am 12.05.2011

Eing. Dat. 12.05.2011

 

 

 

 

 

Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Stadtwerke Offenbach 

Holding GmbH

Antrag Magistratsvorlage Nr. 123/11 (Dez. III, Amt 20) vom 11.05.2011

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 114k Abs. 2 HGO  eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH mit einem Höchstbetrag von 3.200.000,00 EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.

 

 

Begründung:

 

Das bei der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen aufgenommene Darlehen Nr. 800 036 940 mit einem Restbetrag von 8,0 Mio. € soll zinsgünstig durch zwei Darlehen zu je 4,0 Mio. € abgelöst werden.

 

Zu diesem Zwecke nimmt die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH bei der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen ein Ratendarlehen in Höhe von 4,0 Mio. € mit einem Zinssatz von 3,37 % p.a. und einer Laufzeit bis zum 31.12.2015 auf.

 

Die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH erklärt sich für die Übernahme der Bürgschaft bereit, die Hälfte des aufgrund einer solchen Kommunalbürgschaft erzielten Zinsgewinns in Form einer Bürgschaftsgebühr von 0,5 % an die Stadt Offenbach weiterzugeben.