Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0030Ausgegeben am 03.06.2011

Eing. Dat. 03.06.2011

 

 

 

Energetische Sanierung der Mathildenschule Außenstelle, Mathildenstraße 3
in 63065 Offenbach
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 150/11 (Dez. I, Amt 60) vom 01.06.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der energetischen Sanierung der Außenstelle Mathildenschule, Mathildenstraße
    3 in 63065 Offenbach, nach der von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten
    erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
    abschließend mit 880.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem USK 60010.50000
    „Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur (01.01.08)“ SK 61610001,
    Produkt 01.01.08, PN V0030, wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsmittel 2011:                       350.000,00 €
    Haushaltsmittel 2012:                       530.000,00 €
    Gesamt:                                              880.000,00 €

3. Die Zustimmung der Wirtschaft- und Strukturbank Hessen für die Förderung der
    Maßnahme aus Mitteln des „Rili-Invest-Programms“ (Förderung eines Projektes
    im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur Förderung der energetischen
    Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Kommunen – Investitionspakt) in
    Höhe von 374.000,00 € liegt vor.

4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:

Durch Grundsatzbeschluss vom 22.03.2007 DS I (A) 131 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards“ mit einem Kostenaufwand von rund 250 Millionen Euro auf Basis des 10 -Jahres-Programms zugestimmt.

 

Die Sanierung der Mathildenschule Außenstelle ist hierbei für 2013ff vorgesehen. Das Bund-Länder-Programm zur Förderung der energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Kommunen – Investitionspakt, Programmbereich II (Ri-Li-Invest) ermöglicht nun die energetische Sanierung als Teilmaßnahme der Gesamtsanierung vorzuziehen.

 

1.         Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

Das Gebäude der Nebenstelle Mathildenschule (Mathildenstraße 3) und das der Kita 4 (Mathildenstraße 5) befinden sich gemeinsam auf einem Grundstück. Die Nebenstelle (Grundschule) ist der Mathildenschule (Haupt- und Realschule) angegliedert. Die Nebenstelle wurde ursprünglich als Mädchenberufsschule im Jahr 1960 errichtet. Im Jahr 2003/2004 erfolgte auf diesem Gelände die Errichtung des Gebäudes der Kita 4. Diese beiden Baukörper sind durch einen Verbindungsgang im 1. OG miteinander verbunden. Ein Klassenraum im 1. OG wird ausschließlich von der Kita 4 genutzt. Hinsichtlich der Raumorganisation befindet sich die Schule weitgehend im Originalzustand.

Die Außenstelle der Mathildenschule beherbergt überwiegend Schülerinnen und Schüler des Grundschulzweiges (vorrangig erste Klasse) und wird derzeit von 97 Schülerinnen und Schülern besucht. Nachmittags wird die Schule durch weitere Schülerinnen und Schüler der Grundschule, der Förderstufe (5. – 6. Klasse) sowie zum Teil auch von Kindern der Kita 23 durchgängig von Montag bis Freitag ganztägig genutzt.

Das viergeschossige Gebäude wurde in Massivbauweise errichtet. Das Tragwerk besteht aus einer mit Mauerwerk ausgefachten, in Ort- und Sichtbeton ausgeführten Stahlbeton-Skelettkonstruktion. An den Längsseiten des Gebäudes sind geschossweise Fensterfronten mit massiven Brüstungselementen angeordnet.

Das Gebäude wird durch ein mittig angeordnetes V-förmiges Treppenhaus erschlossen. Die Flur- und Trennwände bestehen aus intakten, massiven, sichtbaren Klinkeroberflächen.

Zu beiden Seiten des Treppenhauses ist pro Geschoss jeweils ein Klassenraum angeordnet, der durch nachträglich eingebaute Rauchschutztüren über Stichflure erschlossen wird.

Das Gebäude ist nicht unterkellert. Im EG sowie 1. OG und 2. OG befinden sich WC Anlagen.

 

2.      Notwendigkeit und Zusammenfassung der baulichen Maßnahmen

 

2.1      Beschreibung des baulichen Zustandes der Mathildenschule Außenstelle und der sich daraus ergebenden Sanierungsmaßnahmen

Das Gebäude weist insgesamt einen nach den heutigen Vorschriften nicht ausreichenden energetischen Standard auf. Bei den Maßnahmen dieses Projektes handelt es sich ausschließlich um Einzelmaßnahmen, die das Gebäude energetisch optimieren.

Alle weiteren Maßnahmen einer vollständigen Innen- und Außensanierung des Gebäudes erfolgen im Zuge der Gesamtsanierung.

Im Folgenden wird daher nur der Zustand der Bauteile beschrieben, deren Sanierung eine energetische Auswirkung hat. Der Zustand aller anderen Bauteile ist dem baulichen Sachstandsbericht aus dem Jahr 2006 zu entnehmen.

 

2.1.1   Fenster

Das Gebäude hat zum Teil Fenster aus der Erbauungszeit und teilweise erneuerte Fenster. Die veralteten, einfachverglasten und überdies schadhaften Fenster aus der Erbauungszeit genügen nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Schall- und Wärmeschutzes. Sie werden daher ausgetauscht.

Die bereits in 2008 ausgetauschten Fenster bleiben erhalten, da es sich hierbei um eloxierte Aluminiumfenster mit Wärmeschutzverglasung einschließlich außen liegendem Sonnenschutz handelt. Diese Fenster haben einen U-Wert von 1,3 W/(m²K) und eine 2-fach Verglasung. Sie sind nicht schadhaft, so dass ein Austausch unwirtschaftlich ist. Das energetische Einsparziel wird auch mit dem Erhalt der in 2008 ausgetauschten Fenster erreicht. An den Klassenräumen in Südausrichtung befinden sich derzeit südwestlich 6 alte und 10 neue sowie südöstlich 3 alte und 9 neue Fenster. Die neuen Fenster werden mit einer 3-fach Verglasung und einem U-Wert von 1,1 W/(m²K) eingebaut.

 

2.1.2   Sonnenschutz

Auf der Südseite des Gebäudes ist an den Fenstern aus 2008 ein außenliegender Lamellen-Sonnenschutz vorhanden. Dieser wird über Handkurbeln betrieben.

Um eine Überhitzung der Räume in den Sommermonaten zu vermeiden, wird an allen Fenstern (sowohl an den Fenstern aus der Erbauungszeit, wie auch an den ausgetauschten Fenstern aus 2008) auf der Südseite des Gebäudes (ohne Treppenhaus) ein außen liegender Sonnenschutz eingebaut. Der neue Sonnenschutz wird als Lamellen- Außenraffstore geplant und zukünftig elektrisch angesteuert und betrieben. Die im oberen Bereich eingebaute Lichtlenkung bewirkt bei direkter Bestrahlung eine Lichtdämpfung durch die Reflektion der Infrarotstrahlen und sorgt damit für eine gleichmäßige Lichtverteilung ohne einen starken Schlagschatten in den Raum zu werfen. Der Ug – Wert wird durch das gesenkte Rollo um 0,1 W/m²K verbessert.

 

2.1.3   Wärmedämmung

Während die Schmalseiten und das Dach in 2001 bereits gedämmt wurden, sind die Längsseiten des Gebäudes noch nicht energetisch saniert worden. Dies sind im Wesentlichen die Brüstungen unter sämtlichen Fenstern sowie die vertikal verlaufenden Betonlisenen zwischen den Fenstern. Diese Bereiche haben keinerlei Wärmeschutz und daher einen hohen Wärmedurchgang.

Die besandete Bitumendichtungsbahn auf dem Dach ist augenscheinlich intakt. Bei Probeöffnungen in der kalten Jahreszeit wurde kein Feuchtigkeitseintritt festgestellt.

Die Aufbringung der Dämmung an den Brüstungsflächen, den Stirnseiten der Lisenen sowie den Dachunterseiten wird in 12 cm Stärke ausgeführt. Seitlich an den Lisenen wird 4cm Dämmung angebracht.

 

2.1.4   Betonsanierung

Im Bereich der in Sichtbeton ausgeführten Untersichten der Dachüberstände und der vorhandenen, senkrechten, ebenfalls in Sichtbeton ausgeführten Lisenen, sind Schäden an den Betonoberflächen mit vereinzelt freiliegenden Bewehrungsteilen feststellbar. Diese werden vor Aufbringen der Dämmung saniert.

 

2.1.5   Heizung

Die Beheizung der Nebenstelle erfolgt über Fernwärme. Die Heizkörper sowie das Verteilersystem stammen noch aus der Erbauungszeit. Im Zuge der energetischen Aufwertung wird durch den Einbau der neuen Außenfenster und das Aufbringen der Wärmedämmung ein geringerer Wärmebedarf anfallen. Die Heizungsanlage muss neu dimensioniert werden. Im Heizungsraum der Polizeistation wird die vorhandene Doppel-Pumpengruppe gegen eine neue außentemperaturgeführte Regelstation mit Mischer, Pumpe, Ventilen und Regelung ausgetauscht. Die neue Pumpe ist auf den zukünftig geringeren Wärmebedarf ausgelegt.

Die unterirdische Verbindungsleitung zwischen Polizeistation und Außenstelle Mathildenschule bleibt in Betrieb.

Die vorhandenen Steigstränge, die unter Putz verlegt sind, werden stillgelegt und verbleiben im Mauerwerk. Für die Versorgung der neuen Heizflächen sind neue Überputz-Steigstränge geplant. Diese erhalten zum hydraulischen Abgleich automatische Strangregulier- und Absperrarmaturen. In den Räumen werden die Stränge wärmegedämmt und bauseits verkleidet.

Die vorhandenen Heizkörper werden durch neue Röhrenradiatoren ersetzt. Diese werden gemäß der zukünftigen Heizlast der Räume ausgelegt und an die max. Vorlauftemperatur von 60°C angepasst. Alle Heizkörper erhalten voreinstellbare Thermostatventile zum hydraulischen Abgleich und zur Raumtemperaturregelung.

 

2.1.6   Raumlufttechnische Anlagen (RLT)
In den Sanitärräumen ist der Einbau von dezentralen Zu- und Abluftgeräten mit Wärmerückgewinnung (Wärmerückgewinnungsgrad mind. 85 %) geplant. Der Anschluss der Fort- und Außenluft erfolgt über ein kombiniertes Wetterschutzgitter direkt an der Außenwand.

 

2.1.7   Sanitär

Es sind lediglich die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen an vorhandenen Rohrdurchführungen oder Reparaturmaßnahmen am bestehenden Leitungsnetz vorgesehen. Die Sanierung der Sanitäranlagen erfolgt im Rahmen der Gesamtsanierung.

 

2.1.8   Elektro

Die Sanierung der elektrotechnischen Anlagen ist nicht Bestandteil des Projekts.

Hiervon ausgenommen sind zwei Einzelmaßnahmen, die energetisch wirksam sind:

 

§  Notwendige Technik für den elektrisch betriebenen Sonnenschutz

§  Neue Beleuchtungskörper mit Präsenz- und Tageslichtregelung

 

Bei der projektierten Beleuchtungsanlage zeigen die Berechnungen, dass der hocheffiziente Energieverbrauch bei den Leuchten kleiner 2,5 W/m²/100 Lux eingehalten wird. Das Energiebetriebene – Produkte - Gesetz (EBPG) wird eingehalten. Entsprechende Angaben sind im Energiebericht berücksichtigt.

 

2.1.9   Beleuchtung

Die Klassen- und Nutzräume sind mit veralteten Aufbau- und Pendelleuchten ausgestattet. Im Zuge der energetischen Sanierung werden diese energetisch optimiert. In den Klassenräumen werden energiesparende Pendelleuchten mit einem Anschlusswert kleiner 2,5 W/m²/100lx eingebaut. Diese sind mit Präsenzmelder und Tageslichtsteuerung ausgestattet.

 

2.1.10   Außenanlagen

Es werden lediglich die von den Sanierungsmaßnahmen betroffenen Teilflächen der Außenanlage wieder hergestellt.

Es werden keine Bäume, Grünflächen oder Kinderspielflächen berührt.

 

2.2      Begründung des Bedarfs

Mit allen oben aufgeführten Einzelmaßnahmen wird die energetische Gesamtbilanz des Gebäudes optimiert.

 

2.3      Ziel der Maßnahme

Mit den beschriebenen Maßnahmen wird das Gebäude energetisch optimiert. Für das Erreichen des Förderziels im Rahmen des Rili-Invest-Programms ist es notwendig die geforderten Werte von Primärenergiebedarf QP`` und Transmissionswärmeverlust H´T zu erreichen. Für eine erhöhte Förderung im Rahmen dieses Programmes müssen die Vorgaben aus der EnEV 2007 Neubaustandard um 30% unterschritten werden. Aufgrund des klar gegliederten Baukörpers und des guten A/V-Verhältnisses (Fläche zu Volumen) kann die geforderte Unterschreitung des Neubaustandards von 30 % mit den vorgesehenen energetischen Maßnahmen erzielt werden.

 

Folgende energetische Standards werden eingehalten:

 

§  Für die Erfüllung der Anforderungen an sanierten Bestand ist die EnEV 2009 einzuhalten.

§  Für die Berechnung und Erfüllung der Förderrichtlinien ist die EnEV 2007 Neubaustandard minus 30% anzuwenden.

 

Aus den oben genannten Gründen wird nachfolgend zur Berechnung und Darstellung der energetischen Einsparungen die EnEV 2007 angewandt. Mit den errechneten Werten sind die Anforderungen der EnEV 2009 für sanierten Bestand ebenfalls erfüllt.

 

2.4      Zusammenfassung der geplanten baulichen Maßnahmen

§  Austausch der alten Fenster, d.h. der noch aus der Erbauungszeit vorhandenen Fenster.

§  Dämmung auf den Längsseiten des Gebäudes (Brüstungen + Lisenen).

Das Dach und die Giebelseiten sind bereits gedämmt.

§  Vor Aufbringen der Dämmung muss an den schadhaften Stellen der Fassade eine Betonsanierung vorgenommen werden.

§  Austausch der Deckenleuchten sowie Einbau von Präsenzmeldern und Tageslichtsteuerung.

§  Elektrisch betriebener Sonnenschutz an allen Fenstern der Südseite (ohne Treppenhaus), dies betrifft die neu einzubauenden als auch die zu erhaltenden Fenster.

§  Erneuerung der Heizungsanlage, einschließlich der Heizkörper.

§  Einbau von Lüftungsanlagen in den WC-Räumen.

 

3.      Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme/Vergleich der Varianten

3.1   Variantenvergleich und Beurteilung

Es wurden drei Varianten unter der Vorgabe, das Förderziel des Fördergebers zu erreichen und darüber hinaus weitere mögliche energetische Einsparungen zu erzielen, untersucht.

Die Vorzugsvariante ist die „Basisvariante“, die unter Punkt 2.4 zusammengefasst aufgeführt ist. Diese schließt mit 880.000,00 € in Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets ab. Sie erfüllt die Vorgaben des Fördermittelgebers und der gültigen EnEV 2009. Die Variante „Optimierung 1“ basiert auf der Basisvariante. Zusätzlich dazu werden die Dämmstärken an den Längsseiten von 12 cm und den Giebelseiten von 8 cm auf jeweils 22 cm erhöht, alle Fenster werden mit einem U-Wert von Uw = 0,80 W / (m²/K) im Passivhausstandard ausgeführt. Die Eingangstüren werden erneuert und dabei auf einen UD-Wert von 1,3 W/(m²K) energetisch verbessert. Die Kosten für die Variante „Optimierung 1“ liegen bei 976.720,00 €. Die dritte Variante „Optimierung 2“ baut auf dem Maßnahmenpaket der „Basisvariante“ und der „Optimierung 1“ auf. Die Dämmstärken der Außenwände werden nochmals erhöht. (Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Basisvariante.) An den geringfügigen Mauerverstärkungen (Lisenen) von 12 cm auf 14 cm, an den Längsseiten von 12 cm auf 24 cm und an den Giebelseiten von 8 cm auf 26 cm. Zusätzlich ist eine Lüftungsanlage mit Zu- und Abluft und Wärmerückgewinnung für die Klassenräume vorgesehen. Die ehemals sanierte Dachfläche wird geöffnet und die Dämmung deutlich von 16 cm auf 28 cm verstärkt. Die Kosten für die Variante „Optimierung 2“ belaufen sich auf 1.219.670,00 €. Aus Gründen des zur Verfügung stehenden Budgets können zur Zeit nur die Maßnahmen aus der Basisvariante durchgeführt werden. Im Rahmen der derzeit für 2014 vorgesehenen Gesamtsanierung wird geprüft, ob weitere Optimierungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen.

 

3.2      Natur und Landschaft/Umweltverträglichkeit

Als reine energetische Gebäudesanierungsmaßnahme werden Belange des Natur- und Landschaftsschutzes nicht berührt.

 

4.      Klimaschutz und Energieeffizienz

4.1    Energieeffizienzbetrachtung

Für die Gehobene-Förderung im Rahmen des „Rili-Invest-Programms (Förderung eines Projekts im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur Förderung der energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Kommunen - Investitionspakt) ist es notwendig die Anforderungswerte von Primärenergiebedarf QP`` und Transmissionswärmeverlust H´T nach der EnEV 2007 Neubaustandart um 30% zu unterschreiten.

 

Dies wird mit der Empfehlungsvariante Maßnahmenpaket    „Basisvariante“ 

nach Berechnungsansatz EnEV 2007 Neubaustandard mit folgenden energetischen Kennwerten eingehalten:

 

 

Primärenergiebedarf

Energetische Faktoren

Bestand

(kWh/m²a)

Nach Sanierung

(kWh/m²a)

Unterschreitung

Primärenergiebedarf

QP``

238,8

105,5

55%

 

CO2-Emissionen

Bestand

[kg/a]

Nach Sanierung

[kg/a]

Einsparung

76.968

36.039

53%

 

 

 

Einsetzbarkeit alternativer Systeme:

Die im Folgenden erläuterten Punkte beziehen sich auf die Wärmeversorgung der gesamten energetischen Einheit. Die Mathildenschule Außenstelle ist an die Fernwärmeversorgung des benachbarten Polizeipräsidiums angekoppelt. Überlegungen zur Änderung der Hauptwärmeversorgung des Gebäudekomplexes erfordert die energetische Betrachtung der gesamten Gebäudeteile mit dem Polizeipräsidium. Zudem befindet sich die Energieübergabestation der Fernwärme im Polizeipräsidium. Aktuell wurden nur energetische Änderungen der Mathildenschule Außenstelle untersucht. Unter dieser Maßgabe sind die benannten Punkte zu gewichten.

 

 

 

Gas:

Gas ist primärenergetisch weitaus schlechter als die Fernwärme der EVO-AG und verursacht bei der Einrichtung zusätzliche Investitionskosten. Ein neuer eigener Wärmeerzeuger, eine neue Schornsteinanlage sowie die Anbindung an das Heizungs- und Warmwassersystem wären notwendig.

 

Heizöl:

Heizöl ist primärenergetisch weitaus schlechter als die Fernwärme der EVO-AG. Die Einrichtung der Anlage ist mit zusätzlich notwendigen Investitionskosten für die Umrüstung und der Problematik die Anlagentechnik im Gebäude unterzubringen verbunden. Ein neuer eigener Wärmeerzeuger, eine neue Schornsteinanlage sowie die Anbindung an das Heizungs- und Warmwassersystem wären hier auch notwendig.

 

Biomasse:

Primärenergetisch schneidet Biomasse auf Grund der Festlegung des Primärenergiefaktors und CO2-Wertes besser ab wie Fernwärme, Gas oder Heizöl.

Auch hier sind ein neuer Wärmeerzeuger, eine neue Schornsteinanlage sowie die Anbindung an das vorhandene Heizungs- und Warmwassersystem notwendig.

 

Solarthermie:

In der Mathildenschule Außenstelle ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Warmwasserbereitung erforderlich. Eine Solarthermieanlage ist somit nicht sinnvoll einsetzbar.

 

Geothermie:

Die Geothermie (Erdwärme) steht im energetischen Vergleich zur Fernwärme der EVO-AG (Primärenergiefaktor von 0,556) schlechter dar. Der Grund dafür liegt darin, dass für den Bezug der Erdwärme eine Anlagentechnik mit Wärmepumpen benötigt wird. Diese Wärmepumpen verbrauchen Strom, der derzeit mit einem Primärenergiefaktor von 2,6 eingestuft ist. Da in Deutschland in Zukunft mehr Strom aus regenerativen Quellen gewonnen werden soll, ist damit zu rechnen, dass der Primärenergiefaktor für Strom künftig niedriger anzusetzen ist. Dann erst ist es möglich mit einem günstigeren Wert für die Geothermie zu rechnen. Aus heutiger Betrachtung ist die Anwendung von Geothermie an diesem Standort nicht wirtschaftlich.

 

BHKW-Technik:

Ein Blockheizkraftwerk ist die dezentrale Kleinausgabe der vorhandenen Fernwärmeversorgung mit Kraftwärmekopplung. Im Sinne der Auslastung von vorhandener optimierter Technik empfiehlt sich die bestehende Anbindung an die Fernwärme zu nutzen. Zudem wird der Primärenergiefaktor der EVO-AG mit Einzelanlagen im Regelfall nicht erreicht.

 

Prüfergebnis Passivhausstandard:

Im Regelfall können in Bestandsgebäuden nur einzelne Passivhauselemente zum Einsatz kommen. Der Passivhausstandard ist auf Grund der vorhandenen Wärmebrücken und der schwer zu verändernden Fußbodenaufbauten nur mit erhöhtem technischen und finanziellem Aufwand zu erreichen. Ferner stellt die Geometrie und Ausrichtung (insbesondere der Fensterflächen) eines Gebäudes bereits in der Planung zum Passivhaus einen entscheidenden Faktor dar, der bei einem Bestandsgebäude nicht mehr beeinflusst werden kann. Der Passivhaus-Standard ist in dem untersuchten Bilanzrahmen nicht erreichbar.

 

Fazit:

Die Mathildenschule Außenstelle wird aktuell über das Polizeipräsidium mit Fernwärme versorgt und die Anbindungstechnik ist dort vorhanden. Das Entfernen eines großen Verbrauchers (Polizeipräsidium und Mathildenschule Außenstelle) von der Fernwärmeversorgung mindert die Auslastung der Fernwärmetrasse bzw. des Kraftwerkes. In der Mathildenschule Außenstelle selbst ist keine Fläche für die benötigte Technik einer Pelletanlage vorhanden. Sollte die Verwendung von Biomasse als Option erwogen werden, ist diese im Zuge einer energetischen Optimierung des Polizeipräsidiums und der energetisch abhängigen Gebäudeteile mit Dimensionierung der nach Sanierung noch notwendigen Wärmemengen zu leisten. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten sind hierbei zu prüfen. Die Beibehaltung des Fernwärmeanschlusses und die Weiternutzung der vorhandenen Anlagentechnik der bestehenden Fernwärmeversorgung mit dem sehr guten Primärenergiefaktor 0,556 der EVO-AG Offenbach wird empfohlen.

 

4.2      Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)
Da es sich um ein Bestandsgebäude handelt, werden keine Anforderungen bezüglich des EEWärmeG an die Mathildenschule Außenstelle gestellt.

 

4.3      Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

 

4.3.1   Fassadenbegrünung

Ist nicht Bestandteil des Projekts.

 

4.3.2   Dachbegrünung

Ist nicht Bestandteil des Projekts.

 

4.3.3    Photovoltaikanlagen

Die Dächer der Mathildenschule Hauptgebäude und Turnhalle sind mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Die installierte Anlagenleistung beträgt für das Hauptgebäude 52,2 kwp auf 522 m² Anlagenfläche und für die Turnhalle 56,16 kwp auf 561 m² Anlagenfläche.

 

Der Standort Mathildenschule Außenstelle wurde geprüft. Das Dach besitzt eine Fläche von 232 qm. Für den Vertrag mit der Firma SolarArt sind nur Dächer rentabel, die mindestens eine Größe von 500 m² aufweisen. Dächer mit geringerer Fläche werden nur dann in den Vertrag aufgenommen, wenn mehrere örtlich nahe zusammenliegende Dächer gleichzeitig mit Anlagen versehen werden können.

Überdies ist die Verschattung durch einen auf dem Nachbargelände der Polizei stehenden Baum zu hoch. Deshalb ist an dieser Stelle eine Photovoltaikanlage ungeeignet.

 

4.3.4   Regenwassernutzung

Ist nicht Bestandteil des Projekts.

5.        Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind für dieses Projekt nicht erforderlich.

 

5.1    Altlasten/Bodenschutz und Lagerung wassergefährdender Stoffe/Gewässerschutz

Im Zuge der Sanierung werden keine gewässergefährdenden Maßnahmen durchgeführt.

 

 

5.2      Immissionsschutz

 

5.2.1   Lärmschutz

Der Schallschutz gegenüber Außenlärm, hier maßgeblich Fluglärm, erfolgt nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm –Fluglärmgesetz– unter Berücksichtigung der vom Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in Zusammenhang mit der Erweiterung des Flughafens Frankfurt am Main prognostizierten neuen Fluglärmschutzzonen “Tag-Schutzzone 2“.

Gemäß Lärmschutzkarte des Dialogforums Frankfurt Flughafen beträgt der äquivalente Dauerschallpegel im ungünstigsten Fall (Westbetrieb Tag) für den Ausbaufall 2020 55 dB. Bei der Planung der Fenster mit 3-facher Verglasung wurde dies berücksichtigt.

Eine genaue Ermittlung der Schalldämmung der einzelnen Fenster wird raum- und fassadenbezogen nach DIN 4109 bzw. VDI 2719 “Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ durchgeführt.

 

5.2.2   Luftreinhaltung

Es werden keine luftverunreinigenden Arbeiten durchgeführt.

 

5.2.3   Gefahrstoffe in Bauteilen

Gemäß Gefahrstoffkataster sind keine Schadstoffe vorhanden.

 

6.      Natur und Artenschutz

Die Baumaßnahme ist eine reine Sanierungsmaßnahme. Es wird weder in Natur und Landschaft noch in wasserrechtliche Fragen eingegriffen. Der Artenschutz ist hiervon ebenfalls nicht betroffen.

Siehe hierzu die Stellungnahme vom Amt für Umwelt, Energie und Mobilität.

 

7.      Einweisung der Nutzer

Nach Fertigstellung der Maßnahme wird eine fachgerechte Unterweisung mit dem Nutzer durchgeführt und dokumentiert.

 

8.      Erläuterung zur Kostenberechnung

Die Kosten für das Projekt wurden auf Grund aktueller Baukosten ermittelt.

Die Kostenberechnung ist gemäß DIN 276 erstellt. Entsprechend der Beschreibung der baulichen Maßnahmen und der Positionstexte der Kostenberechnung sind die Kosten in einer ausreichenden Detailtiefe erfasst. Alle wesentlichen Leistungen und Positionen sind im Detail ermittelt.

 

Fördermöglichkeit

Für das Projekt wurde eine Zuschussförderung aus dem „Bund-Länder-Programm zur Förderung der energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Kommunen – Investitionspaket; - Programmbereich II“ (RiLi - Invest) beantragt.

Förderziel des Programms ist die energetische Optimierung von Bestandsgebäuden auf den Standard der EnEV 2007 -30%. Der Nachweis hierfür wird durch Berechnungen nach DIN 18599 erbracht.

 

Im Antrag wurden die Kosten für die energetische Sanierung der Mathildenschule Außenstelle mit 880.000,00 € angegeben. Hiervon sind 562.000,00 € als förderfähige Kosten anerkannt. Auf die förderfähigen Kosten wird ein Zuschuss in Höhe von 374.000,00 € gewährt.

 

 

 

Der Zuschuss wird wie folgt bereit gestellt:

100.000,00 € für das Haushaltsjahr 2011

274.000,00 € für das Haushaltsjahr 2012

 

9.      Terminplanung und Interimslösungen

 

Baubeginn:                          Herbstferien  2011

Gesamtfertigstellung:         Herbstferien  2012

 

Zeitliche Randbedingungen

In 2011 müssen 100.000 € Förderzuschuss abgerufen werden. Es werden nur Zuschüsse auf Ausgaben für durchgeführte Maßnahmen gewährt. Vom Fördergeber stehen nach derzeitiger Bewilligung für 2011 – 100.000 Euro und für 2012 – 274.000 Euro Zuschuss zur Verfügung. Der Gesamtzuschuss muss bis zum 31.12.2012 abgerufen sein.

 

Die Maßnahmen werden vorzugsweise in der nutzungsfreien Ferienzeit durchgeführt.

 

Bauablaufplanung

In 2011 sollen die Arbeiten an den Fenstern durchgeführt werden. Im Anschluss wird mit den Dämmarbeiten begonnen. Mit den haustechnischen Arbeiten im Innenbereich wird in den Osterferien 2012 begonnen. In den Herbstferien 2012 wird die gesamte Maßnahme abgeschlossen sein.

 

Interimsmaßnahmen

Interimsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage

Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität