Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0031Ausgegeben am 03.06.2011

Eing. Dat. 03.06.2011

 

 

 

 

Eichendorffschule, Fenster-, Fassaden, Dach- und Fundamentsanierung des 1884 errichteten Gebäudeteils B (ehemalige Musikschule), Bleichstraße 8 in 63065 Offenbach am Main
Maßnahme im Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes, Öffentliche Schulträger
hier: Projekt- und Vergabebeschluss, Bereitstellung überplanmäßiger Mittel
Antrag Magistratsvorlage Nr. 151/11 (Dez. I, Amt 60) vom 01.06.2011

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.11.2010, DS I (A)
    642, Eichendorffschule, Fenster-, Fassaden-, Fundament- und Dachsanierung des
    1884 errichteten Gebäudeteils B (ehem. Musikschule), Bleichstraße 8 in 63065
    Offenbach wird wie folgt ergänzt:

    Für unvorhersehbare zusätzliche Arbeiten und erhöhte Submissionsergebnisse –
    werden vorbehaltlich der Prüfung durch das Revisionsamt weitere Mittel in Höhe
    von 180.000,00 € bereitgestellt. Die Projektsumme erhöht sich damit von
    1.600.000,00 € um 180.000,00 € auf 1.780.000,00 €.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von weiteren 180.000,00 € werden überplan-
    mäßig wie folgt bereitgestellt:
 
    USK 20500.94080 „Eichendorffschule (ehem. Musikschule), Fassadensanierung,
    SIP/ZIP (01.01.50)“, SK 05300099, Projekt 601010000099 , Produkt 01.01.50, 
    entsprechend der Förderrichtlinien (Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes).

    Die entsprechende Veranschlagung ist im Nachtragshaushaltsplan 2011
    vorzunehmen.

3. Zur Deckung der überplanmäßig zu veranschlagenden Mittel in Höhe von
    180.000,00 € wird der Projektbeschluss vom 21.04.2010, USK 20500.94050
    „Schillerschule Neubau, Fenster- und Fassadensanierung, SIP/ZIP (01.01.50)“, SK
    05300099, Projekt 601010000099, Produkt 01.01.50, Co-Finanzierung USK
    60010.50000 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur (01.01.08)“, SK
    61610001, Produkt 01.01.08, PN V 0006 in der Projektsumme von 1.576.000,00 €
    um 180.000,00 € auf 1.396.000,00 € reduziert. Die Reduzierung erfolgt
    ausschließlich bei dem USK 20500.94050  (Reduzierung von 1.500.000,00 Euro
    um 180.000,00 Euro auf 1.320.000,00 Euro). Diese Mittel von 180.000,00 Euro
    sind bei der Resteübertragung 2012 in Abgang zu stellen. 


4. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förderung der
    Maßnahme aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogrammes des Bundes liegt vor.
   
5. Die Abwicklung der Maßnahme ist der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:

Durch Projekt- und Vergabeschluss vom 04.11.2010 (DS I (A) 642), hat die Stadtverordnetenversammlung der Fenster-, Fassaden, Dach- und Fundamentsanierung des 1884 errichteten Gebäudeteils B (ehemalige Musikschule), Bleichstraße 8 in 63065 Offenbach am Main, mit einem Kostenaufwand von 1.600.000,00 € zu Lasten des Untersachkontos 20500.94080 zugestimmt.

 

Inhalt dieses Bauvorhabens ist die Gründungsertüchtigung und die energetische Sanierung der Gebäudehülle. Die Hauptgewerke wurden inzwischen vergeben. Aufgrund im Vorfeld nicht absehbarer Kostensteigerungen bei den Ausschreibungsergebnissen sowie wegen nicht vorhersehbarer Schwierigkeiten bei der Bauausführung ergibt sich ein Mehrbedarf.

 

Dieser ist im Einzelnen wie folgt begründet:

 

1.     Ausschreibungsergebnisse

 

a)           Spezialtiefbau:

Zum Zwecke der Fundamentsanierung wird eine Nachgründungsmaßnahme im Düsenstrahlverfahren durchgeführt. In den vom Revisionsamt geprüften Planungs- und Kostendaten zum Stadtverordnetenbeschluss vom 04.11.2011 wurden 696.783,68 € für diese Spezialtiefbauarbeiten angesetzt und die sieben Spezialtiefbaufirmen, die dieses Verfahren in Deutschland fachgerecht ausführen können, am Wettbewerb beteiligt. Wegen des hohen technischen Schwierigkeitsgrades hat nur ein Unternehmen ein Angebot abgegeben, in Höhe von 869.253,99 €. Die Förderrichtlinien ließen keine Aufhebung der Ausschreibung zu. Zudem hätte eine Wiederholung aus oben genannten Gründen das gleiche Ergebnis gebracht.

 

b)           Fensterbauarbeiten

Für die Fensterbauarbeiten waren in den Planungs- und Kostendaten 92.748,00 € angesetzt. Der Wettbewerb (11 Firmen aufgefordert, 7 Angebote) ergab eine Auftragssumme von 134.174,88 €. Der Grund für die Preissteigerung ist in diesem Fall in der gegenwärtig sehr hohen Auslastung der Materiallieferanten und der Baufirmen zu sehen.

 

2.            Minderkosten und Nachträge

Durch Umplanungen bei den Spezialtiefbaumaßnahmen können Mittel eingespart werden. Gleichzeitig liegen jedoch begründete Nachträge für die nicht vorhersehbaren Bauleistungen vor. Da zur Gründung des Gebäudes keinerlei Unterlagen (Pläne, Berechnungen) existieren, wurden im Vorfeld des Projektbeschlusses mehrere Schürfungen im Kellergeschoss durchgeführt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurden die Planung und die Kostenschätzung erstellt. Erst nach Entfernung der Bodenplatte im Zuge der Bauarbeiten konnte festgestellt werden, dass die Sanierung der vorhandenen Gründung aufwändigere Maßnahmen erfordert.

 

Durch Umplanungen im Dachbereich können Mittel eingespart werden:  auf die Dämmung der Dachschrägen wird verzichtet und stattdessen die oberste Geschossdecke gedämmt. Die energetischen Werte werden hiervon nicht berührt. Das Dachgeschoss könnte aufgrund der vorhandenen Raumhöhen und vorhandenen Dachkonstruktion ohnehin nur unter großem Aufwand ausgebaut werden.

Diese Planungsänderungen reichen jedoch nicht aus, um die oben erläuterten Mehrkosten zu kompensieren.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.