Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0036Ausgegeben am 03.06.2011

Eing. Dat. 03.06.2011

 

 

 

 

Neubau Sportzentrum Bürgel
hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel gemäß § 114 f Absatz 1 Satz 1 HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 163/11 (Dez. I und III, Amt 20, 60) vom 01.06.2011

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Erhöhung der finanziellen Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem
    von der TSG Bürgel als Bauherr geplanten Bauvorhaben „Neubau Sportzent
    rum Bürgel“ in Form eines Darlehens i.H. von insgesamt 3.500.000,00 € um
    max. 520.000,00 € auf 4.020.000,00 € wird zugestimmt.

2. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von max. 520.000,00 € werden bewilligt und bei
    dem USK 55000.92702 „Darlehen an TSG 1847 Bürgel, Neubau Sporthalle,
    Sportzentrum Bürgel-Rumpenheim (08.02.01)“, SK 16180000, Projekt
    523080000000, Produkt 08.02.01 bereitgestellt.

 

    Die Deckung in Höhe von max. 520.000,00 € erfolgt durch Minderausgabe bei      
    dem USK 63000.94010 „Mainzer Ring / 36150 u. 36151 (12.01.01)“, SK
    09520000, Projekt 60112000000, Produkt 12.01.01.
   
3. Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtrag 2011 vorzunehmen.

4. Der über die ursprüngliche Beteiligung der Stadt an dem Bauvorhaben ge-
    schlossene Darlehensvertrag in Höhe von 3.500.000,00 € sowie der im Rahmen
    des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes für sonstige Kommunale Infra-
    struktur zwischen Stadt Offenbach und der TSG Bürgel geschlossene Vertrag
    über die Umsetzung des 2. Bauabschnittes (Neubau einer Drei-Feld-Halle) sind
    entsprechend anzupassen.

Die Vorgehensweise ist mit dem Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt.


Begründung:

Gemäß Grundsatzbeschluss vom 02.04.2009 (DS I (A) 413) wurde der Neubau des Sportzentrums Bürgel (hier Zuschuss an TSG für 2. Bauabschnitt: Neubau einer Drei-Feld-Halle als Ersatz für die desolate Jahnhalle) zur Förderung im Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes für sonstige Kommunale Infrastruktur angemeldet. Die Förderung des Projektes wurde als sog. kommunalersetzende Maßnahme mit Bescheid vom 08.06.2009 in Höhe von 1.000.000,00 € bewilligt.

Mit Finanzierungsbeschluss vom 01.10.2009 (DS I (A) 491 und DS I (A) 491/1) wurde die finanzielle Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem von der TSG Bürgel als Bauherr geplanten Bauvorhaben „Neubau Sportzentrum Bürgel“ in Höhe von insgesamt 3.500.000,00 € beschlossen.

Wesentliche Gründe für den erhöhten Finanzierungsbedarf sind die Klassifizierung des Neubaus als Versammlungsstätte anstatt als Sonderbau Sport und die sich daraus ergebenden erheblich erhöhte Auflagen des Feuerschutzes, erhöhte Schallschutzwerte sowie neben anderen Positionen die Entsorgung von belastetem Boden auf dem Grundstück.

 

Die zusätzlichen Kosten in Höhe von max. 520.000,00 € werden vom Revisionsamt geprüft und nachgereicht.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die Kostenerhöhung hat keinen Einfluss auf die Förderung im Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes, da sie unabhängig von der Höhe des Eigenanteils auf pauschal 1.000.000,00 € festgelegt ist.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt eine geprüfte Aufstellung der Mehrkosten zur Einsichtnahme aus.

 

Die Dringlichkeitsvorlage (an den Magistrat) * wurde notwendig, da die detaillierten Zahlen erst am 31.05.2011 vorgelegen haben.

*redaktionelle Änderung