Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0043Ausgegeben am 18.07.2011

Eing. Dat. 14.07.2011

 

 

 

 

 

Wahl der Kommissionsmitglieder gemäß § 72 HGO für die Wahlperiode der
Stadtverordnetenversammlung vom 01.04.2011 bis 31.03.2016
hier:  Von der Stadtverordnetenversammlung zu wählende sachkundige Einwohner
und Einwohnerinnen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 184/11 (Dez. I, Amt 10) vom 13.07.2011


Die Stadtverordnetenversammlung wolle die in der Anlage beigefügten einheitlichen
Wahlvorschläge gemäß § 55 Abs. 2 HGO zur Wahl der sachkundigen Einwohner und
Einwohnerinnen in die in der Anlage aufgeführten Kommissionen beschließen.


 Begründung:

 

Die sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen werden von der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 55 Abs. 1 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

 

Nach der zwingenden Vorschrift des § 72 Abs. 2 Satz 2 HGO müssen hierbei die Vorschläge der maßgeblichen Berufs- und sonstigen Vereinigungen berücksichtigt werden.

 

Wegen der bei diesem System auftretenden praktischen Schwierigkeiten wird in den einschlägigen Kommentaren zur HGO empfohlen, auf der Grundlage einheitlicher Wahlvorschläge gemäß § 55 Abs. 2 HGO die sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen zu wählen, da dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt wird. Die in der Anlage für die einzelnen Kommissionen aufgestellten Wahlvorschläge sind daher als einheitliche Wahlvorschläge im Sinne des § 55 Abs. 2 HGO konzipiert.

 

Bei Einigung aller anwesenden Stadtverordneten auf die einheitlichen Wahlvorschläge ist der einstimmige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Annahme der Wahlvorschläge ausreichend, wobei Stimmenthaltungen unberücksichtigt bleiben.

 

Die Beschlussfassung über die einheitlichen Wahlvorschläge erfolgt in offener Abstimmung.

Anlage