Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0069Ausgegeben am 15.09.2011

Eing. Dat. 14.09.2011

 

 


Antrag: Kulturförderabgabe für Offenbach

 

Antrag Piraten vom 14.09.2011


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt der Stadtverordnetenversammlung baldmöglichst einen Entwurf für eine Satzung für eine Kulturförderabgabe in Form einer Aufwandssteuer zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei sollen Beherbungsbetriebe pro Übernachtung an der Finanzierung von kulturellen Aufgaben der Stadt beteiligt werden. Die Abgabe soll 5 % des Übernachtungspreises betragen.

Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen vorwiegend zielgerichtet für Aufgaben, Leistungen und Angebote in Bereichen kultureller Bildung, Integration, interkultureller Förderung, der Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie für den Zugang sozial Benachteiligter zu Bildung und Kultur verwendet werden.

Die konkrete Beschlussfassung über die Verwendung behält sich die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen vor.

Der Magistrat wird beauftragt, mit der Vorlage eines Satzungsentwurfs
a) eine Einnahmekalkulation bezogen auf das Haushaltsjahr ausgehend von einer
    5 %-Abgabe vorzulegen,
b) die dauerhaften Sach- und Personalaufwendungen p.a. für die Steuererhebung,
    Eintreibung und Kontrolle darzustellen.


Begründung:

 

Der Haushaltsplan der Stadt Offenbach wird für 2011 einen neunstelligen Fehlbetrag aufweisen. Angesichts dieser dramatischen Entwicklung ist es legitim, neue Einnahmequellen auch über kommunale Steuern zu erschließen, sofern dadurch das soziale Gefüge und die Basis privatwirtschaftlichen Handelns in unserer Stadt nicht beeinträchtigt werden. Die vorgeschlagene Kulturförderabgabe wäre eine geeignete kommunale Steuer.

 

In Offenbach gab es im Jahr 2010 insgesamt 347.827 Hotelübernachtungen - bei einem angenommenen Durchschnitspreis pro Übernachtung von 57,50 Euro würde das bei einer Kulturförderabgage in Einnahmen von 1.000.000 Euro resultieren.

 

Eine als örtliche Aufwandsteuer ausgestaltete Kulturförderabgabe wird bereits seit dem 01.01.2005 in der Stadt Weimar erhoben, und seit dem 23.03.2010 auch von der Stadt Köln.

 

Das  Verwaltungsgericht Köln hat in einem am 20.Juli 2011 bekannt  gegebenen  Urteil vom 6. Juli 2011 die Kulturförderabgabe der Stadt Köln  als  rechtmäßig bestätigt und die Klage eines Kölner Hotels vollumfänglich abgewiesen. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.)

 

Auch hessische Städte, allen voran Darmstadt, haben schon vergleichbare Abgaben eingeführt.

 

Seit 01.01.2010 hat sich der Prozentsatz,  mit dem die Umsatzsteuer auf Beherbergungsleistungen weitergegeben  wird, von 19 % auf 7 % reduziert. In der bisherigen öffentlichen  Diskussion wurde bereits die Frage aufgeworfen, ob Geschäftsreisende, soweit sie berufsbedingt in Offenbach übernachten und  vorsteuerabzugsberechtigt sind, ebenfalls zur Kulturförderabgabe  herangezogen werden können. Für diese macht es nämlich keinen  Unterschied, ob sie wie bisher 19 % oder jetzt 7 % Vorsteuern abziehen können. Bei dieser Argumentation bleibt allerdings unberücksichtigt, dass nicht die Umsatzsteuerreduzierung auf Beherbergungsleistungen, sondern die angespannte finanzielle Situation der Stadt Offenbach Ursache für die Einführung der Kulturförderabgabe ist.

 

Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen dazu verwendet werden, politisch priorisierte Leistungen und Maßnahmen aufrecht zu erhalten bzw. ihre Kürzung abzumildern, die der kulturellen Bildung, der Integration, der interkulturellen Förderung, der Förderung von Kindern und Jugendlichen und dem Zugang sozial benachteiligter Schichten zu Bildung und Kultur dienen. Demnach sollen insbesondere durch die Kulturförderabgabe die Angebote der freien Kulturszene, Bürgerzentren, Jugendzentren, Interkulturelle Zentren, Kinder- und Jugendarbeit und Maßnahmen im Bereich von Kreativwirtschaft und Tourismus finanzielle Beiträge erhalten.