Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0158Ausgegeben am 16.02.2012

Eing. Dat. 16.02.2012

 

 

Aufstellung des Bebauungsplanes 618 C/1- 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 618 A „Waldheim Süd, südlicher Teil“
1. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches
2. Billigungsbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 048/12 (Dez. I, Ämter 60 und 62) vom 15.02.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplan- Entwurfes 618 C
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 618 A „Waldheim Süd, südlicher Teil“ wird verkleinert und nur im nördlichen Abschnitt als eigenständiger Bebauungsplan im Verfahren zur Rechtskraft geführt. Er erhält die Bezeichnung 618 C/1- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 618 A „Waldheim Süd, südlicher Teil“.

Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 618 C/1 wird wie folgt begrenzt:

im Norden
    - von der Straße An den Linden

im Osten
    - von der Ostseite der Kastanienstraße

im Süden
    - von den südlichen Grenzen der Flurstücke 97/1, 97/2, 97/4, 97/5, 98/1 und 98/2

im Westen
    - von der Grünfläche `Im Grünen Grund`

Der Geltungsbereich gem. § 9 Abs. 7 BauGB umfasst in der Gemarkung Bürgel, Flur 14, folgende Flurstücke:

97/1, 97/2, 97/4, 97/5, 98/1, 98/2, 99, 100/1,100/2, 100/4, 100/5, 100/6, 100/8, 100/11, 100/12, 100/13, 100/14, 101/1, 102/6, 102/7, 103, 104, 105/6, 105/7, 105/8,

105/9, 105/10, 105/11,105/12, 105/13, 106/1, 106/5, 107, 108, 109, 110/3 110/4, 111/1, 111/3, 112, 113/1, 113/2 114/1, 115/1, 115/2 116, 117, 118, 119 sowie 121/2 teilweise (Verkehrsfläche Kastanienstraße)


Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

2. Billigungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes 618 C/1 (Anlagen 2 und 3) sowie dessen Begründung (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 06.02.2012, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB gebilligt.


Begründung:

 

Zu 1.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 04.02.2010 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 618 C gebilligt. Der Entwurf lag anschließend vom 18.02. bis 17.03.2010 öffentlich aus. Die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes basierten auf einer städtebaulichen Konzeption, die im nördlichen Teil eine Bebauung mit Reihen- Doppel- und Einzelhäusern vorsah und im südlichen Teil von einem besonderen Bebauungskonzept geprägt war, das ein Architektenteam als Bauherrenmodell umsetzen wollte. Dieses Konzept sah Einzelhäuser in Modulbauweise (erweiterbar) mit abgeschirmten Gartenbereichen sowie ein Gemeinschaftshaus mit vorgelagertem Gemeinschaftsplatz vor. Das Gebiet sollte frei von Kfz-Verkehr (autofreies Wohngebiet) entwickelt werden.

 

Zwischenzeitlich wurde das Bauherrenmodell von der Architektengruppe jedoch aufgegeben, da sich das Modell als nicht marktgängig erwies.

Im nördlichen Bereich hat sich dagegen die bauliche Entwicklung auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes 618 C beschleunigt. Die bisherigen Baugenehmigungen erfolgten auf dieser Grundlage, nachdem der Entwurf mit der Offenlage Planreife nach § 33 BauGB erreicht hatte und dies so in den Kaufverträgen der SOH/ OPG als Vorgabe für die Bauanträge geregelt wurde.
Dieser Rechtszustand kann jedoch zeitlich nicht unbegrenzt aufrecht erhalten werden, daher muss die Rechtskraft für diesen Teil des Bebauungsplan-Entwurfes 618 C zeitnah angestrebt werden.

Mit der Aufgabe des Bauherrenmodells im südlichen Abschnitt und der Abkopplung dieses Teiles des Bebauungsplan-Entwurfes 618 C gilt in diesem Gebiet der rechtswirksame Bebauungsplan 618 A zunächst weiter, bis im Zuge eines separaten Änderungsverfahrens ggf. eine neue Struktur definiert wird.

 

Zu 2.

 

In Ergänzung zu den Ausführungen unter 1. ergaben sich im Rahmen der Offenlage des B-Planentwurfes 618 C und aufgrund von Anregungen der SOH/ OPG bei der Realisierung und Vermarktung des Baugebietes weitere Änderungen, die in den B-Planentwurf 618 C/1 übernommen wurden.

Die Auswertung der Stellungnahmen, die während der Offenlage vorgebracht wurden, sowie alle weiteren Änderungen seit der Offenlage sind in den Anlagen 5 und 6 dokumentiert.

 

Nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches ist es erforderlich, den Entwurf des Bebauungsplanes 618 C/1 erneut billigen zu lassen und der Öffentlichkeit sowie den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies soll im Rahmen der erneuten Auslegung dieses nunmehr geänderten Planentwurfs erfolgen.

Da es sich -wie bei der bisherigen Aufstellung- um ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB und um eine erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB handelt, kann die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen angemessen verkürzt werden. Als angemessen gilt in diesem Zusammenhang eine Dauer bzw. Frist von 14 Tagen.

 

In der Bekanntmachung über die erneute Auslegung wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB außerdem darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

Anlagen:

 

1.    Übersichtsplan mit Geltungsbereich

2.    Bebauungsplanentwurf/ Planzeichnung

3.    Bebauungsplanentwurf/ Textliche Festsetzungen

4.    Begründung zum Bebauungsplanentwurf

5.    Auswertung der Stellungnahmen aus der Offenlage und der eingeschränkten Beteiligung

6.    Dokumentation der  Änderungen nach der Offenlage

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die folgenden Fachgutachten zur Einsichtnahme aus:

1)    Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
(Stand: Nov. 2009)

2)    Schalltechnische Untersuchung
(Stand: Jan. 2010)