Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0161Ausgegeben am 16.02.2012

Eing. Dat. 16.02.2012

 

 

 

 

 

 

Klinikum Offenbach GmbH
hier:   Durchführung eines Markterkundungsverfahrens und Konzept-wettbewerbs zur Zukunftssicherung der Klinikum Offenbach GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 058/12 (Dezernat III, Klinikum Offenbach GmbH / Amt 20) vom 15.02.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird beauftragt, ein
    Markterkundungsverfahren und einen Konzeptwettbewerb für die Klinikum
    Offenbach GmbH durchzuführen.

2. Das Verfahren ist so zu konzipieren, dass sich aus seinem Ergebnis
    keine per se verpflichtenden Konsequenzen für die Stadt Offenbach
    ergeben.

3. Die hierfür erforderlichen Mittel werden mit zeitgleich eingebrachter
    Vorlage „Beratungskosten im Rahmen des Sanierungsprozesses der
    Klinikum Offenbach GmbH“ bei Untersachkonto 03000.65530
    „Organisations- und Strukturgutachten Stadtverwaltung“, Sachkonto
    67710000 „Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und
    Gerichtskosten“, Produkt 01.01.07 bereitgestellt.


Begründung:

 

Mit Schreiben des Regierungspräsidenten vom 26.01.2012 wurde der Stadt Offenbach vor dem Hintergrund der extrem schwierigen Situation des Klinikums aufgegeben, über den beschrittenen Weg der Sanierung hinausgehende Optionen zur Verbesserung der finanziellen Situation zu prüfen. Dabei sollen neben einer kommunalen Lösung auch Chancen und Möglichkeiten einer Privatisierung bzw. Teilprivatisierung im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens und eines Konzeptwettbewerbs untersucht werden.

 

Die Zielvorgaben der Stadt Offenbach am Main, an denen die Zukunftskonzepte gemessen werden, sind:

 

1.      Sicherung einer bestmöglichen medizinischen Versorgung auf universitärem Niveau – Erfüllung des Versorgungsauftrags / Sicherstellungsauftrags der Stadt Offenbach am Main,

 

2.      nachhaltige wirtschaftliche Absicherung der Klinikum Offenbach GmbH,

 

3.      Sicherung der angemessenen Arbeitnehmerinteressen,

 

4.      Erhalt des notwendigen und angemessenen kommunalen Einflusses.

 

Ebenso soll erkundet werden, ob Partner eine zweckmäßige Finanzierungslösung, die die wirtschaftliche Absicherung der Klinikum Offenbach GmbH dauerhaft gewährleistet, anbieten.

 

Eine Vorfestlegung auf einen bestimmten Typus einer Partnerschaft besteht nicht. Die Stadt Offenbach am Main ist offen für unterschiedliche Konzepte, durch die die vorstehend genannten Zielvorgaben bestmöglich erreicht werden können. Hierzu zählen insbesondere die Begründung eines Krankenhausverbundes, die Eingehung einer strategischen Partnerschaft mit einem oder auch mit mehreren öffentlichen, freigemeinnützigen oder privaten Partnern oder eine Kooperation mit einem langfristig engagierten Partner, der der Klinikum Offenbach GmbH eine nachhaltige Finanzierungslösung bietet.

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sieht daher als eine mögliche Form der Zukunftssicherung u. a. eine Mehrheitsbeteiligung eines strategischen Partners an der Klinikum Offenbach GmbH und die damit verbundene unternehmerische Verantwortung vor. Dem weiterhin von der Stadt Offenbach gehaltenen Geschäftsanteil sollen Sonderrechte eingeräumt werden, die insbesondere die dauerhafte Erfüllung des Versorgungsauftrags / Sicherstellungsauftrags gewährleisten.

 

Die Interessenten werden ausdrücklich aufgefordert, auch Vorschläge zur Ausgestaltung der skizzierten Modelle „strategische Partnerschaft“, „Krankenhausverbund“ und „Finanzierungslösung“ zu entwickeln. Dies kann bereits in der Interessenbekundung erfolgen. Die Ziele der Stadt Offenbach sollen bestmöglich erreicht werden. Im Verlauf des Verfahrens werden auch ggf. alternative Konzepte weiterverfolgt und als Angebote zugelassen.