Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0191Ausgegeben am 06.06.2012

Eing. Dat. 06.06.2012

 

 

 

"Radfahrer frei" auf geeigneten Offenbacher Busspuren
Antrag Piraten vom 06.06.2012


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die folgenden acht Busspurstreckenabschnitte, die in dem Magistratsbericht 2011-16/DS-II(A)0021 als geeignet aufgeführt sind, für die Nutzung durch Fahrradfahrer freizugeben.

1. Sprendlinger Landstraße vom Parkplatz Höhe Backstraße bis Odenwaldring
2. Bieberer Straße von Langrafenring bis Rhönstraße
3. Bieberer Straße von Unterer Grenzstraße bis Bahnführung Feldstr.
4. Bieberer Straße von Siemensstraße bis Unterer Grenzstraße
5. Kaiserstraße von Platz d. dt. Einheit bis Berliner Straße
6. Kaiserstraße von Berliner Straße bis Mainstraße
7. Waldstraße von Eberhard-von-Rochow-Straße bis Rowentastraße
8. Waldstraße von Rowentastraße bis Spessartring

Hierbei sollen die Abschnitte mit den niedrigsten zu erwartenden Kosten vorrangig realisiert werden.


Begründung:

Mit Drucksache 2011-16/DS-I(A)0051 vom 18.08.2011 hatte die Stadtverordneten-versammlung den Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, welche Busspuren sich in Offenbach für die Freigabe zur Nutzung durch Fahrradfahrer eignen. Der Magistrat hatte am 19.04.2012 dazu berichtet, welche Abschnitte sich eignen. Für diese soll die Freigabe nun umgesetzt werden.

 

An Stellen, die besonders aufwändige Änderungen benötigen und daher hohe Kosten verursachen, kann die Umsetzung nachrangig erfolgen, sobald dies durchführbar sein wird - z.B. wenn an betroffenen Signalanlagen ohnehin Arbeiten durchgeführt werden.

 

Gerade in Offenbach werden von NIO als Ergänzung des ÖPNV Elektro-Fahrräder verliehen. Mit diesen soll natürlich auch die gesamte Stadt leicht erreichbar sein, besonders dann, wenn das ÖPNV-Angebot in Randzeiten zu wünschen übrig lässt.

 

Eventuell wäre eine Nutzung der Busspuren durch Elektro-PKW auch in Betracht zu ziehen. Dies ist jedoch nicht Bestandteil des vorliegenden Antrages, sondern kann separat überdacht werden.