Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0193Ausgegeben am 06.06.2012

Eing. Dat. 06.06.2012

 

 

 

Freie Vergabe von Planungsleistungen
Antrag CDU vom 06.06.2012


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, für alle Bauvorhaben zuerst den Grundsatzbeschluss auf dem dafür nur erforderlichen Vorplanungsniveau zur Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung zu stellen. Darüber hinaus soll der Magistrat diesen nur noch durch die eigene Verwaltung oder durch stadteigene Gesellschaften erstellen lassen.

Weitergehende Planungsleistungen (Projektbeschluss, ff.) mit entsprechend notwendigem tieferem Planungsniveau sollen als In-House-Vergabe in erster Linie an stadteigene Gesellschaften vergeben werden. Sollten hier schriftlich darzulegende Gründe vorliegen, weshalb die angefragte Planungsleistung nicht erbracht werden kann, sind bei Leistungen, die sich unter der Grenze der Vergaberichtlinien der VOF bewegen („Freihändige Vergabe“) als nächster Schritt Planungsbüros mit Sitz in Offenbach am Main anzufragen.

Erklärt sich kein Büro aus Offenbach bereit oder liegen anderweitige Gründe vor, die einer solchen Beauftragung widersprechen (spezielle Kenntnisse erforderlich, die von keinem Ortsansässigen erbracht werden können), sind auch diese der Magistratsvorlage schriftlich beizufügen.

Die weitergehenden Planungsleistungen sind dahingehend von der Verwaltung, bzw. der mit der Planung zur Beschlussfassung beauftragten Gesellschaft auf grundsätzliche Übereinstimmung mit der Beschlussfassung zu überwachen.


Begründung:

 

Bei vielen öffentlichen Baumaßnahmen, deren Honorar für Planungsleistungen nicht eine Höhe erreicht, die es notwendig macht, dass diese öffentlich ausgeschrieben werden müssen, werden Büros beauftragt, die ihren Sitz außerhalb von Offenbach am Main haben.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bemisst das Honorar in Abhängigkeit von den Baukosten. So besteht immer die Gefahr, dass auch kleinere Projekte schon in der ersten Planungsphase teurer konzipiert werden, als es der Bedarf tatsächlich erfordert.

 

Die Stadtverordneten, die dem Fachausschuss angehören, sind in der Lage, ein grundsätzliches Planungskonzept zu verfolgen und zu beurteilen. Letztendlich ist es auch Aufgabe des Magistrats im Ausschuss, eventuelle Fragen zu klären. Denn für die Beschlussfassung ist eine Planungstiefe in entsprechend grundsätzlichem Maße ausreichend. Hier werden jedoch Art und Umfang der Maßnahme, sowie der Kostenrahmen  abgesteckt. Da es im Baubereich immer um sehr hohe Kosten geht, hält es die antragstellende Fraktion gerade in der extrem schwierigen finanziellen Situation Offenbachs für dringend geboten, hier eine Kontrollsystematik einzurichten, die unnötige Kosten verhindert.

 

Weitere Faktoren für die Möglichkeit einer deutlichen Kostenreduzierung ist der Umstand, dass sich die Stadt innerhalb des SOH-Konzerns eine eigene Gesellschaft für Projektsteuerungsaufgaben leistet, die auch für entsprechende Fachinformationen zur Verfügung steht. Zum anderen gibt es innerhalb der Stadtgrenzen eine Vielzahl von Planungsbüros unterschiedlicher Größe, die durchaus sehr gut in der Lage sein dürften, die anfallenden Aufgaben zur Zufriedenheit zu erstellen. Die antragstellende Fraktion ist daher der Meinung, man solle, bevor man das Geld, welches die Stadt gar nicht hat, nach außen trägt, eher es innerhalb des Stadtkonzerns belassen. Zumindest aber, wenn dies nicht möglich ist, die heimische Wirtschaft bedient wird, was auch für die Steuereinnahmen wieder bedeutend ist.