Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0196Ausgegeben am 08.06.2012

Eing. Dat. 06.06.2012

 

 

 

 

 

 

Teilnahme am kommunalen Schutzschirm
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr.169/12 (Dez. III, Amt 20) vom 06.06.2012

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Die Stadt Offenbach am Main beantragt die Teilnahme am kommunalen
    Schutzschirm.

2. Im Rahmen der mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen zu führenden
    Gespräche über eine Vereinbarung betreffend die zu ergreifenden
    Konsolidierungsmaßnahmen mit dem Ziel, den schnellstmöglichen und
    dauerhaften Haushaltsausgleich zu erreichen, soll die Prüfung folgender Punkte
    vorgenommen werden:

    - Erhöhung der kommunalen Steuereinnahmen

    - Sicherung kostendeckender Gebühren soweit möglich

    - Möglichkeiten einer nachhaltigen Kostensenkung in allen Bereichen

    - Notwendigkeit der Maßnahmen in der Investitionsplanung.


Begründung:

Der Hessische Landtag hat im Mai 2012 das Gesetz über einen Kommunalen Schutzschirm (SchuSG) in Hessen verabschiedet. Das Land ist bereit, kommunale Verbindlichkeiten nach dem Bedürftigkeitsprinzip in einem kommunalen Gemeinschaftsfonds zu bündeln und Entschuldungshilfen von bis zu 2,8 Mrd. € zuzüglich Zinsdiensthilfen aus Landesmitteln zu leisten.

 

Die Stadt Offenbach am Main wurde auf Grundlage von aus amtlichen Statistiken abgeleiteten Daten als antragsberechtigte Kommune identifiziert. Bei Teilnahme am kommunalen Schutzschirm muss sich die Kommune vertraglich verpflichten, ihren Haushalt im Ordentlichen Ergebnis schnellstmöglich und anschließend dauerhaft jahresbezogen auszugleichen. Im Gegenzug sieht der Entschuldungsfonds für Offenbach am Main einen Höchstbetrag an Entschuldungshilfen in Höhe von
211 Mio. € sowie ein garantiert niedriges Zinsniveau für die Dauer der Zinsbindungsfrist vor.

 

Die Stadt Offenbach am Main wird mit dem Land Hessen eine Vereinbarung über die Konsolidierungsmaßnahmen schließen, welche den schnellstmöglichen und dauerhaften Haushaltsausgleich ermöglichen werden. Eine weitere Vereinbarung regelt die Übernahme der Verbindlichkeiten von bis zu 211 Mio. € durch den Entschuldungsfonds, insbesondere wann welche Darlehen durch die WIBank abgelöst werden.

 

Das Finanzministerium geht davon aus, dass am Schutzschirm teilnehmende Kommunen pro Einwohner und Jahr so lange eine Haushaltsentlastung in Höhe von 100 € herbeiführen, bis der Haushaltsausgleich dauerhaft erreicht ist. Das Ziel des nachhaltigen Haushaltsausgleichs soll bis 2020 erreicht werden. Die Stadt Offenbach am Main eruiert derzeit geeignete Konsolidierungsmaßnahmen, um den Nachweis des vorgegebenen Abbaupfads führen zu können.

 

Im Rahmen der geführten Vorgespräche herrschte Übereinstimmung, dass die im Haushalt aufgeführten freiwilligen Leistungen weitgehend das notwendige Minimum darstellen.

 

Ausschlussfrist für die Anträge zum Entschuldungsfonds ist der 29. Juni 2012.