Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0201Ausgegeben am 08.06.2012

Eing. Dat. 06.06.2012

 

 

Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im und am „Sparda-Bank-Hessen-Stadion” (Gefahrenabwehrverordnung Bieberer Berg)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 180/12 (Dez. IV, Amt 32) vom 06.06.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ord-
    nung im und am „Sparda-Bank-Hessen-Stadion“ (Gefahrenabwehrverordnung
    Bieberer Berg) gemäß Anlage 1 wird erlassen.

2. Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ord-
    nung im und am Stadion „Bieberer Berg“ der Stadt Offenbach am Main (Gefahren-
    abwehrverordnung Bieberer Berg) vom 30.08.2007 wird aufgehoben.


Begründung:

 

Mit Umbau des „Stadions am Bieberer Berg“ und der Eröffnung des neuen „Sparda-Bank-Hessen-Stadions“ zum 1.07.2012 ist im Rahmen des Sicherheitskonzeptes eine Neufassung der seitherigen Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Offenbach am Main auf die neuen baulichen Gegebenheiten erforderlich.

 

Die neue „Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im und am „Sparda-Bank-Hessen-Stadion“ (Gefahrenabwehrverordnung Bieberer Berg)“ trägt zum einen den baulichen Veränderungen Rechnung, zum anderen wurden die Verhaltensregeln den aktuellen Sicherheitsanforderungen bei Veranstaltungen anlässlich von Fußballspielen angepasst.

 

Anlage 1:  Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im und am „Sparda-Bank-Hessen-Stadion“ (Gefahrenabwehrverordnung Bieberer Berg)“