Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0221Ausgegeben am 09.08.2012

Eing. Dat. 09.08.2012

 

 

 

 

Keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit
(5. Änderungssatzung zur Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Offenbach am Main)
Antrag Piraten vom 08.08.2012


Die Stadtverordnetenversammlung möge folgende Änderungssatzung beschließen, die die Friedhofsordnung der Stadt Offenbach wie folgt ändert:

Artikel 1

Dem Paragraph 22 Allgemeine  Bestimmungen wird ein neuer Absatz (7) hinzugefügt:

(7) Es dürfen nur Grabmale aufgestellt werden, die nachweislich in der 
gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des Übereinkommens über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (ILO-Konvention  182) hergestellt sind. Jedem Antrag auf Genehmigung nach §19 sind Nachweise über die Produktionsbedingungen beizufügen. Sie sind Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit.

Artikel 2

Die Änderung der Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Offenbach am Main tritt am 01.01.2013 in Kraft.


Begründung:

 

Die Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit ist ein globales Anliegen, das mittlerweile auf alle politischen Ebenen – bis hin zu den Kommunen – Bedeutung erlangt hat. Die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) legt in ihrer Konvention 138 (Mindestalter-Konvention) als generelle und absolute Altersgrenze für die Annahme von Kinderarbeit ein Lebensalter von 13 Jahren fest. [1]

 

Viele Kommunen haben sich inzwischen veranlasst gesehen, ihren Beitrag zur Vermeidung von Kinderarbeit zu leisten und treffen Regelungen, die die Verwendung von Grabsteinen verbieten, die aus ausbeuterischen Herstellungsprozessen stammen. Entsprechende Änderungen der Friedhofssatzungen stehen in vielen Stadt- und Gemeinderäten zur Diskussion. Als Vorreiter können die Städte Nürnberg, München, Freiburg, Andernach und Bremen bezeichnet werden. Vergleichbare Vorschriften sind auch in den Friedhofssatzungen der Kommunen Mayen, Kiel, Bremen, Saarbrücken und vielen anderen enthalten. Die Regelungen stimmen in ihrem Wortlaut weitgehend mit dem vorliegenden Vorschlag überein.

 

Inzwischen ist die Gültigkeit solcher Regelungen in den Friedhofssatzungen der Kommunen vielfach von den Gerichten bestätigt worden. Auch die Bundesregierung teilt die Ansicht, dass [die Kommunen die Möglichkeit haben], "Regelungen zu erlassen, die sicherstellen, dass Grabsteine nicht unter Verletzung der ILOKonvention 182 hergestellt werden" [3]

 

Es gibt mittlerweile eine größere Anzahl von Stellen, die Zertifizierungen nach ILO 182 ausstellen, eine Erbringung des Nachweises ist also problemlos möglich. Die Organisationen, die in Indien aktiv die Einhaltung der ILO Übereinkunft 182 überwachen sind unter anderem Fairstone, IGEP India, Rugmark Foundation India, XertifiX [4],[5],[6],[7]

 

[1] Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, ILO-Mindestalterkonvention 138 https://s3.amazonaws.com/normlex/normlexexotic/DE/DE_C182.htm

 

Der Vorliegende Vorschlag fügt sich in das Bemühen der Stadt Offenbach einen "Fair-Trade Town" Siegel zu erlangen [2]

 

[2] Beschluss der Stadtverordnetenversammlung DS I(A) 687 "Offenbach wird Fairtrade-Stadt

 

http://pio.offenbach.de/index.php?aktiv=doc&docid=2012-0011301&dsnummer=DS%20I%20%28A%29%20687

 

[3] Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/14091) auf eine Kleine Anfrage (16/14054) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum Thema "Umgang der Kommunen mit Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit" http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/140/1614091.pdf

 

[4] http://www.fairstone.win--win.de - Fairstone Siegel

[5] http://www.igep.org/ IGEP Foundation India

[6] http://www.rugmarkindia.org/ Rugmark Foundation India

[7] http://www.xertifix.de/ XertifiX