Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0227Ausgegeben am 09.08.2012

Eing. Dat. 09.08.2012






Beratungskosten im Rahmen des Sanierungsprozesses der Klinikum Offenbach GmbH
hier: Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 100 Abs.1 HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 291/12 (Dez. III, Amt 20) vom 08.08.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der Beschluss des Magistrats 257/12 vom 18.07.2012 wird aufgehoben und durch folgende Maßgaben ersetzt:

1.  Gemäß § 100 Abs.1 HGO werden bei Untersachkonto 03000.65530,
     „Organisations- und Strukturgutachten Stadtverwaltung“, Sachkonto 67710000
    „Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten“,
     Produkt 01.01.07 überplanmäßige Mittel in Höhe von 750.000 € bewilligt.

2.  Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei
     Untersachkonto 60010.67540 „Mieten“ Sachkonto 67000001, Produkt 01.01.08 in
     Höhe von 350.000 €, Untersachkonto 84000.71500 „Verlustübernahme
     Stadthalle“, Sachkonto 71760000, Produkt 01.01.07 in Höhe von 166.000 € und
     bei Untersachkonto 51000.53220 „Mietkosten für Kita Klinikum“, Sachkonto
     67000001, Produkt 01.01.08 in Höhe von 234.000 €.

3.  Die entsprechende Umsetzung erfolgt über Änderungsliste zum
     Nachtragshaushalt 2012.


Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26.01.2012 einen Grundsatzbeschluss
(DS I (A) 0137) zum Sanierungsprozess der Klinikum Offenbach GmbH gefasst. Teil dieses Beschlusses war es, den Betrieb in eine Betriebsgesellschaft und einen Eigenbetrieb, in welchen die Grundstücke und Immobilien eingebracht werden, aufzuspalten. Um seitens der Stadt Offenbach den Prozess der Betriebsaufspaltung konsequent zu verfolgen, werden für Rechts- und Steuerberatung Mittel notwendig, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht vorherzusehen waren. Für die weiteren Planungen sind die anfallenden Kosten unabweisbar.

 

Dazu müssen aufgrund der Verfügung des Regierungspräsidiums ein Markterkundungsverfahren durchgeführt werden und auf Wunsch des Sozialministeriums kommunale Verbundlösungen untersucht werden. Durch die Vielzahl der damit verbundenen Themen und durch die große Anzahl von privaten und auch kommunalen Interessenten ist das Verfahren hochkomplex, zeitaufwändig und mit erheblichen Unwägbarkeiten behaftet.

 

Am 01.03.2012 wurden von der Stadtverordnetenversammlung mit DS I (A) 0160 überplanmäßige Mittel i. H. v. 450 T€ beschlossen. Diese reichen allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus, um das Markterkundungsverfahren erfolgreich zum Abschluss zu bringen und den Sanierungsprozess kommunalrechtlich zu begleiten.

 

Der Magistrat hat infolgedessen am 18.07.2012, Vorlagen-Nr. 257/12, zusätzliche Mittel in Höhe von 350 T€ beschlossen, um die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Rechnungen zu begleichen. Da für eine Abschätzung zukünftiger Mittel keine konkreten Daten vorliegen, geht der Magistrat anhand einer aktuellen Hochrechnung davon aus, dass für die weitere Durchführung des Markterkundungsverfahrens sowie der kommunalrechtlichen Begleitung des Sanierungsprozesses die zusätzlichen Mittel benötigt werden. Deshalb werden die 350 T€ um 400 T€ auf 750 T€ erhöht.

 

Der Regierungspräsident in Darmstadt ist von dieser Vorlage vorab in Kenntnis gesetzt.