Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0228Ausgegeben am 09.08.2012

Eing. Dat. 09.08.2012






Sachkosten pädagogische Projekte und Maßnahmen der Schulsozialarbeit
hier: Überplanmäßige Bereitstellung der Mittel gemäß § 100 HGO, welche durch Stadtverordnetenbeschluss IA 0132/2012 für den Nachtrag 2012 vorgesehen sind.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 294/12 (Dez. IV, Amt 51) vom 08.08.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel erfolgt im Produkt 06.02.01 – Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit -, Sachkonto 60110000 – Lehr- u. Unterrichtsmaterial -, Untersachkonto 45210.59020 Sachkosten pädagogische Projekte und
Maßnahmen der Schulsozialarbeit in Höhe von 48.000,00 EUR sowie im Produkt 06.02.01 – Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit -, Sachkonto 08900000 – Geringwertige Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung -, Untersachkonto 45210.52120 Anschaffung von GWG´s in Höhe von 2.000,00 EUR.

Die Deckung dieser Ausgabe erfolgt durch eine Zuwendung des Bundes, welche im Produkt 05.02.01 – Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende -,
Sachkonto 5472000 -, Untersachkonto 48200.19100 (Leistungsbeteiligung bei
Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende) vereinnahmt wird. Ein entsprechender Haushaltsvermerk über die teilweise Verwendung dieser Mittel von Amt 51 wurde von Amt 50 in der Nachtragsplanung 2012 angebracht.


Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.01.2012 beschlossen, im Produkt 06.02.01 – Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit -, Sachkonto 60110000 – Lehr- u. Unterrichtsmaterial -, Untersachkonto 45210.59020 Sachkosten pädagogische Projekte und Maßnahmen der Schulsozialarbeit im Nachtrag 2012 zusätzlich 50.000,00 EUR bereitzustellen (Stadtverordnetenbeschluss

I(A)0132/2012). Zur Sicherstellung der Fortführung des Geschäftsbetriebes der Schulsozialarbeit ist es jedoch erforderlich, dass diese Mittel vor dem Nachtragsbeschluss Ende November 2012 bereitstehen.

 

Die fünf zusätzlich geschaffenen Stellen der Schulsozialarbeit können nun bereits zum 01. August 2012 besetzt werden und verursachen neben Personalkosten auch Kosten in den oben angegebenen Haushaltspositionen. Ebenfalls erforderlich ist eine Umschichtung der Mittel, aufgrund der erforderlichen Anschaffungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern und der damit verbundenen ordnungsgemäßen Abschreibung sowie Inventarisierung. Somit werden die insgesamt 50.000,00 EUR mit 48.000,00 EUR im Produkt 06.02.01 – Kinder- und Jugendarbeit/

Jugendsozialarbeit -, Sachkonto 60110000 – Lehr- u. Unterrichtsmaterial -, Untersachkonto 45210.59020 Sachkosten pädagogische Projekte und Maßnahmen der Schulsozialarbeit und 2.000,00 EUR im Produkt 06.02.01 – Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit -, Sachkonto 08900000 – Geringwertige Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung -, Untersachkonto 45210.52120 Anschaffung von GWG´s benötigt.

 

Die Deckung erfolgt durch eine Zuwendung des Bundes, welche im Produkt

05.02.01 – Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende -, Sachkonto 5472000 -, Untersachkonto 48200.19100 (Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende) vereinnahmt wird.