Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0233Ausgegeben am 03.09.2012

Eing. Dat. 29.08.2012

 

 

 

Papierloses Rathaus

Antrag SPD, B`90/Die Grünen und FW vom 29.08.2012

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und wie das „papierlose Rathaus“, also der digitale Versand von politischen Dokumenten an Stadtverordnete, umgesetzt werden kann. Dabei sollen die Kosten der Anschaffung von Tablet-PCs oder vergleichbaren Geräten inklusive der notwendigen Software, denen der Druck-, Papier- und Versandkosten aus dem bisher üblichen Verfahren gegenüber gestellt werden.

 

 

Begründung:

 

Immer mehr Städte erwägen, sämtliche Sitzungsunterlagen wie bspw. Anträge, Anfragen, Niederschriften oder Tagesordnungen den Stadtverordneten nicht mehr in Papierform, sondern digitalisiert zukommen zu lassen. Die Kosten für die Anschaffung von Tablet PCs oder vergleichbaren Geräten für jeden Stadtverordneten würden sich durch Einsparungen von Papier- und Versandkosten schnell amortisieren. So erwartet die Stadt Duisburg, die Mitte Mai dieses Jahres ein Pilotprojekt gestartet hat, von dem neuen Verfahren Einsparungen von über 186.000 € pro Jahr. Auch der Umwelt käme der Verzicht auf immense Papiermengen zugute. Nicht zuletzt profitieren die politischen Akteure davon, mit wenig Papier auskommen zu müssen und trotzdem immer auf dem neuesten Stand zu sein.

 

Vor dem Hintergrund des Umbaus des Stadtverordnetensitzungssaals und dem damit verbundenen Umzug der Stadtverordnetenversammlung wäre das „papierlose Rathaus“ auch für die Verwaltung von großem Vorteil.

 

Auch der Einsatz von E-Government in der Stadtverwaltung und den Städtischen Gesellschaften ermöglicht Kosteneinsparung durch Verschlankung verwaltungsrelevanter Vorgänge. Außerdem, können Dienstleistungen auf dem elektronischen Weg schneller, einfacher und direkter angeboten werden, was zur Qualitätssteigerung beiträgt. Die antragstellenden Fraktionen befürworten daher den hierzu bereits getroffenen Grundsatzbeschluss.