Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0308Ausgegeben am 24.01.2013

Eing. Dat. 24.01.2013

 

 

Bebauungsplan Nr. 618 C/2

- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.618 A „Waldheim Süd, südlicher Teil“ -

1.    Prüfung abgegebener Stellungnahmen

2.    Beschluss über den Plan als Satzung

3.    Begründung zum Bebauungsplan

Antrag Magistratsvorlage Nr. 021/13 (Dez. I, Amt 62 und 60) vom 23.01.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 3 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan Nr.618 C/2 für das Gebiet zwischen der Kastanienstraße, der Eichenallee, dem Ginsterweg und der Grünfläche „Im Grünen Grund“ (Anlage 1 in der Fassung vom 14.01.2013) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

 

3.    Begründung zum Bebauungsplan

Dem Bebauungsplan wird die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 2) in der Fassung vom 14.01.2013 beigefügt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

Die in der Anlage 5 enthaltenen Stellungnahmen wurden während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes 618 C/2 vom 11.10.2012 bis 12.11.2012 und des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs.2 BauGB sowie der anschließenden erneuten eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs.3 S.4 BauGB abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen aus der Offenlage führten zu Änderungen des Bebauungsplanentwurfes. Diejenigen Änderungen, die eine erneute eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit erforderten, sind in der Anlage 4 dokumentiert. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag sind in der Anlage 3 aufgeführt.

 

Zu 2:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, da der Bebauungsplan 618 C/2 räumlich vollumfänglich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes 618 A liegt und mit seinen Festsetzungen die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Darüber hinaus wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs.5 Satz 3 und § 10 Abs.4 jeweils BauGB abgesehen. Die vorgesehene Planung ohne wesentliche Änderungen der Art und des Maßes der Nutzungen führt zu keiner Verschlechterung der ermittelten Umweltsituation. Die Ergebnisse der Umweltprüfung zum rechtskräftigen Bebauungsplan 618 A gelten somit weiterhin.

 

Nach dem Billigungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2012 hat der Magistrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom 11.10.2012 bis einschließlich 12.11.2012 durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post am 02.10.2012 bekannt gemacht. Öffentlich ausgelegen haben der Übersichtsplan mit Geltungsbereich, der Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung und textliche Festsetzungen), die dazugehörige Begründung, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag sowie die schalltechnische Untersuchung.

 

Mit Schreiben vom 02.10.2012 wurden die von der Planung in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt. Gleichzeitig erhielten sie gemäß § 4 Abs.2 BauGB die Gelegenheit bis zum Ende der Auslegungsfrist am 12.11.2012 eine Stellungnahme zum vorgenannten Planentwurf abzugeben.

 

Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen haben zu Änderungen im Planentwurf, in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung geführt. Daraufhin war eine erneute Beteiligung nach § 4a Abs.3 durchzuführen. Da die Grundzüge der Planung durch diese Änderungen nicht berührt waren, wurde die Beteiligung auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit beschränkt. Diese ist mit Schreiben vom 17.12.2012 gemäß § 4a Abs.3 Satz 4 BauGB über die Änderungen des gebilligten Entwurfs informiert und gemäß § 4a Abs.3 Satz 2 und Satz 3 zur Stellungnahme zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen bis zum 09.01.2013 aufgefordert worden. Die während dieser erneuten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen haben zu keinen Änderungen im Bebauungsplan geführt.

 

Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 14.01.2013 nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

Zu 3:

Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs.8 BauGB eine Begründung. Die Begründung stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Anlage 5 (Kopien der Stellungnahmen) sowie die folgenden Fachgutachten zur Einsichtnahme aus:
1) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand: Nov. 2009)
2) Schalltechnische Untersuchung (Stand: Jan. 2010)

 

Anlagen:

1)   Bebauungsplan

2)   Begründung

3)   Auswertung der Stellungnahmen zur Offenlage und der erneuten eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit

4)   Dokumentation der Änderungen nach der Offenlage im Rahmen der eingeschränkten erneuten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit

5)   Kopien der Stellungnahmen (Offenlage und erneute eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit)

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro